Wird die Bundestagswahl annuliert, wenn das Ergebnis nicht passt?

nein 95%
ja 5%

20 Stimmen

kevin1905  11.01.2025, 10:23

Welches Organ glaubst du denn hätte das Recht eine Wahl zu annullieren?

MussKlo 
Beitragsersteller
 11.01.2025, 10:24

Das BVerfG kann das tun.

11 Antworten

nein

Eine Anullierung wohl kaum! Kann schon sein, daß die 28% nicht reichen. Ist im Rahmen des möglichen! Insbesondere, da deutlich zu sehen ist, wie man gegen die AfD auftritt. Daraus resultierend ergibt sich doch der zwanghafte Klartext, ---- nun bin ich/wir aber gerade erst recht für die AfD -. Schon aus einer Trotzreaktion heraus. Es kann also nur gut sein. Selbst einen - direkten - Zusammenstoß zwischen beiden Lagern halte ich für gut. Und insbesondere in meiner alten Gegend. Die "Preisklasse" dort kann kämpfen, das wurde einstmals "eingeschlagen". Die Westler werden, - ich hoffe es kommt nicht soweit -, das zu spüren bekommen. Eventuell haben die Doktoren und Zahnärzte dann wieder mehr Arbeit. Ich kenne das Ergebniss eines solchen Zusammenstoßes, falls es die Polizei nicht schafft dazwischen zu gehen.

nein

Eine Wahl kann nur dann annulliert werden, wenn bei der Wahl (Vorbereitung, Wahlvorgang, Auszählung) Fehler oder Manipulationen festgestellt werden, auf Grund derer das Ergebnis nicht den Wählerwillen wiedergibt. Darüber haben dann Gerichte zu entscheiden.

Der Wählerwille selbst ist kein Grund, die Wahl anzufechten.

Das Volk hat durchaus das Recht, dumm zu sein und falsch zu entscheiden.

Wenn die AfD über illegale Kanäle begünstigt wird.

Wie mit Werbung die Kostenpflichtig bei X ist und Musk diese der AfD kostenfrei zur Verfügung stellt.

Kann es sein, daß die AfD dementsprechend nach rechtsstaatlichen Maßnahmen eingeschränkt wird.

Zur Zeit wird ja geprüft, ob die Einflussnahme von Herrn Musk als unzulässige Wahlunterstützung zu werten ist (hat da jemand ein Update?), aber mir ist nicht klar, welche Konsequenzen es hätte, wann die so gewertet würde.

Für eine Annullierung müssten Unregelmäßigkeiten bei der eigentlichen Wahl nachweisbar sein. Ob dazu auch derartige Vorfälle mehrere Wochen vor der Wahl gehören, kann ich nicht beurteilen, aber ich vermute dass das nicht für eine Annullierung reichen würde.

Das BVerfG kann das tun.

Dies bedingt aber dass ein anderes Verfassungsorgan hierzu einen Antrag stellt, das BVerfG kann nicht von sich aus tätig werden.