Findet Ihr das "Compact"-Verbot richtig?
Das Bundesinnenministerium hat kürzlich die rechte Monatszeitschrift "Compact" verboten. Findet Ihr das Verbot richtig?
113 Stimmen
20 Antworten
Ja. Nach deren Äußerungen die öffentlich zum Sturz der Regierung und der Demokratie aufgefordert haben wurde hier völlig richtig gehandelt.
Klar kommen auch gleich wieder unsere leicht bräunlichen Freunde aus ihrer Ecke, aber auch sie haben die Fakten zu akzeptieren
Das Verbot ist aus genannten Gründen, sprich Fakten, korrekt. Diese Fakten werden aber von einem gewissen Klientel gerne ignoriert
Das Verbot ist aus genannten Gründen, sprich Fakten, korrekt. Diese Fakten werden aber von einem gewissen Klientel gerne ignoriert
Ob das Verbot richtig ist, ist ein subjektives Werturteil. Kein Fakt.
Die Regierung abzulehnen und sie stürzen zu wollen ist für sich keineswegs problematisch. Dazu gibt es ja demokratische Mittel aka Wahlen.
Die Frage ist schlussendlich inwiefern das Magazin zu anderen Methoden aufgerufen hat, um ein Verbot zu begründen.
Es gibt für Printmedien gar keine Möglichkeit, die wie Vereine oder Parteien zu verbieten, wenn sie sich gegen die Freiheitlich - Demokratische Grundordnung engagieren. Und selbst dort geht das nur, wenn sie es in aggressiv kämpferischer Weise tun. Es reicht also nicht, zum Sturz des Regimes aufzurufen, darunter könnte man ja auch friedliche Mittel verstehen, man müsste schon zu konkreten Gewalttaten aufrufen. So wie es bei Linksunten.Indymedia war, die ja nur deshalb als Verein eingestuft werden konnten, weil sie anonym agiert haben, kein Impressum hatten etc. und daher dem Presserecht gerade nicht unterfielen.
Du hattest dich doch auf den gewollten Sturz der Regierung bezogen. Im besagten Grundgesetzartikel geht es jedoch nicht um die Regierung bzw. den Umgang mit Selbiger.
Dort geht es um Strafgesetze bzw. Verstöße dagegen und um die verfassungsgemäße Ordnung. Die ist ja nun nicht explizit an die jeweilige Regierung gebunden. Schließlich wechseln Regierungen in Demokratien ja immer mal wieder, bedingt durch Wahlen.
Wie gesagt - ich wüsste gerne, welchem gegen Punkt in der Verfassung, der Aufruf zu einem Regierungssturz ohne explizite Angabe darüber, dass dies durch Anwendung von Gewalt geschehen soll, verstößt.
Du hast diese Behauptung schließlich aufgestellt - da kann es doch nicht so schwer sein, dafür auch den passenden Artikel in der Verfassung bzw. im Grundgesetz zu benennen.
Ich habe eine Frage gestellt! Und keine Behauptung aufgestellt.
Mein einziger Post
@holjan
"Verbot in Verbindung mit Gewalt"
und woher kommt das? Das Verbot wurde auf Grundlage Grundgesetz Art. 9 ausgesprochen
das Regime stürzen zu wollen mit weiteren Aussagen, stellt ein Indiz für eine entsprechende Verfassungsfeindlichkeit dar. In einer Deutschland sollten Änderungen in der Regierungsführung durch Wahlen und innerhalb des Rahmens des Grundgesetzes erfolgen.
Aber wie gesagt Grundlage für das Verbot ist Grundgesetz Art. 9
"Aber wie gesagt Grundlage für das Verbot ist Grundgesetz Art. 9"
So,so, warum hat Faeser dann für dieses Verbot das Vereinsgesetz bemühen müssen?
Ein Verein im Sinne des öffentlichen Vereinsrechts ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jeder Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einer organisatorischen Einheit.
Anders als nach dem Zivilrecht kommt es für den öffentlich-rechtlichen Vereinsbegriff damit nicht auf die rechtliche Einordnung als Verein oder Gesellschaft an.
Kann man auf https://www.bmi.bund.de/ nachlesen
Wieso ignorierst du permanent, dass das BVerwG diese Möglichkeit bestätigt hat? Dir wurde das bereits mehr als einmal hier erklärt.
Auch wenn ich jegliches rechts- oder linksextremistische Gedankengut verabscheue bin ich definitiv absolut gegen Medienzensur.
Die Bücherverbrennung hatten wir ja schonmal! ...und was haben wir gelernt daraus?
Man erkennt eine positiv eingestellte Gesellschaft daran, wenn Bildung, zwischenmenschlicher Diskurs und Dialog, sowie Aufgeklärtheit und Toleranz in den Köpfen der Menschen existiert.
Derartige Verbote und Kriminalisierung von Meinungs-, Rede-, und Pressefreiheit basieren auf immer auf politischen Pragmatismus...
...und Pragmatismus erfordert keinen Verstand.
Du übersiehst, worum es geht.
Wenn jemand offen zum Umsturz aufruft und offen zu einem "deutschem demoratischen Reich" mit "Reichskanzler Höcke" aufruft, sowie aktiv darauf hinarbeitet, dann ist das kein Journalismus mehr.
Das ändert nichts dran, dass sie dazu aufrufen und damit ist das Verbot gerechtfertigt.
Eine Demokratie muss es sich also gefallen lassen, dass aktiv gegen sie gekämpft wird?
Wohin das führen kann, hat Deutschland ja 1933 erlebt.
Die Bücherverbrennung hatten wir ja schonmal! ...und was haben wir gelernt daraus?
Echt "interessant", dass Du die anführst.
Das Beispiel ist geradezu widersinnig, denn die Bücherverbrennung war erst möglich, weil sich die Demokratie nicht gewehrt hat und es zu "1933" gekommen ist!
Was hat - übrigens - die Bücherverbrennung mit dem Verbot von Compact zu tun?
Man muß ja "Mist" nicht kaufen!
Was für ein unsinniges "Argument" ist das denn?!?
Jeder Jura Student lernt bereits im 1. Semester, dass das nicht geht.
Das ist geradezu unglaublich lächerlich und absoluter Blödsinn!
Oder hast Du sachliche Argumente, vom Gegenteil zu überzeugen? 😜
Komisch, dass viele Jurist*Innen dem zustimmen und auch nicht Jurist*Innen das Toleranz-Paradoxon kennen
Jurist*Innen sind meist eher politische Aktivisten, als Leute, die das nach objektiven juristischen Kriterien beurteilen. Und das Toleranz-Paradoxon mag ein politikwissenschaftliches Konzept sein, unser Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kennen es nicht. Jedenfalls nicht Bezug auf Meinungs- und Pressefreiheit.
Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte (BVerfGE 124, 300 <334>). Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht (vgl. BVerfGE 124, 300 <336>).
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juni 2018
- 1 BvR 2083/15 -, Rn. 26.
Im der Begründung steht "Der Schutz solcher Äußerungen durch die Meinungsfreiheit besagt damit nicht, dass diese als inhaltlich akzeptabel mit Gleichgültigkeit in der öffentlichen Diskussion aufzunehmen sind. Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes setzt vielmehr darauf, dass solchen Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich sein können, grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten wird. Die Meinungsfreiheit findet erst dann ihre Grenzen im Strafrecht, wenn die Äußerungen in einen unfriedlichen Charakter umschlagen. Hierfür enthalten die angegriffenen Entscheidungen jedoch keine Feststellungen."
Es kann also sein, dass ein Gericht bei einer Prüfung zu dem Schluss kommt, dass die Entscheidung, das Compact Magazin zu verbieten, rechtmäßig ist, wenn es feststellt, dass die Äußerungen des Magazins einen unfriedlichen Charakter haben
Und nicht das das Verbot auf Grundlage - 1 BvR 2083/15 -, Rn. 26. falsch ist
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Paderborn zurückverwiesen.
Habe dazu nichts gefunden, wie ist es ausgegangen. Nur aus Interesse
Wenn es nicht strafrechtlich relevant ist, kann es auch nicht verboten werden. Eine Rechtsgrundlage, Zeitschriften zu verbieten, auch wenn diese nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, wie bei Vereinen, gibt es im Presserecht nicht (und selbst dann gibt es nur die Möglichkeit, strafrechtlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen). Hier wurde zwar Vereinsrecht angewandt, aber nur, um das presserechtliche Zensurverbot zu umgehen. Der Verein tritt abseits von seinem Pressemagazin gar nicht in Erscheinung, weshalb es auch keine rechtliche Grundlage für ein Vereinsverbot gibt.
Wenn es nicht strafrechtlich relevant ist, kann es auch nicht verboten werden.
Ok, aber das Thema ist das Compact Magazin.
Eine Rechtsgrundlage, Zeitschriften zu verbieten, auch wenn diese nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, wie bei Vereinen, gibt es im Presserecht nicht
Mit dem Vereinsrecht wurden in der Vergangenheit bereits andere Medienorganisationen verboten. Präzedenzfälle sind also vorhanden
selbst dann gibt es nur die Möglichkeit, strafrechtlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen
Bin mir sicher das das noch kommt. Aber hier ist nicht nur die Rede von einzelne Artikel oder Autoren.
Sondern einer "Gesellschaft" die sich als Ganzes gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
Also eine Gesellschaft mit dem Zweck "die verfassungsmäßige Ordnung" zu stören.
Mal schauen was die Hausdurchsuchungen ergeben.
Mit dem Vereinsrecht wurden in der Vergangenheit bereits andere Medienorganisationen verboten. Präzedenzfälle sind also vorhanden
Nur Linksunten.Indymedia, aber das war im Grunde eine kriminelle Vereinigung, die anonym agiert hat, tatsächlich Straftaten begangen hat und die gerade nicht dem Pressrecht unterfallen sind.
Bin mir sicher das das noch kommt.
Es gab Strafanzeigen, wurden alle eingestellt. Welche Straftaten sollen das auch sein? Ein rechtsextremes Magazin herauszugeben ist nicht strafbar.
Also eine Gesellschaft mit dem Zweck "die verfassungsmäßige Ordnung" zu stören.
Das würde auch bei einem Vereinsverbot nicht reichen. Erforderliche ist eine aggressiv-kämpferische Haltung. Es müsste beispielsweise direkt zu Gewalttaten aufgerufen werden.
Mal schauen was die Hausdurchsuchungen ergeben.
Es gab keine Hausdurchsuchungen. Es wurden lediglich die Vermögenswerte der GmbH beschlagnahmt. Hausdurchsuchung sind nur im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen zulässig.
Nur Linksunten.Indymedia, aber das war im Grunde eine kriminelle Vereinigung, die anonym agiert hat, tatsächlich Straftaten begangen hat und die gerade nicht dem Pressrecht unterfallen sind.
und u.a. Altermedia Deutschland und rechtsextreme Verein "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V."
Es gab Strafanzeigen, wurden alle eingestellt. Welche Straftaten sollen das auch sein? Ein rechtsextremes Magazin herauszugeben ist nicht strafbar.
Das würde auch bei einem Vereinsverbot nicht reichen. Erforderliche ist eine aggressiv-kämpferische Haltung. Es müsste beispielsweise direkt zu Gewalttaten aufgerufen werden.
Das Verbot richtet sich in erster Linie auf das Gefährdungspotential der dahinterstehenden Organisationen als Vernetzungsorgane in der Szene der neuen Rechten. Nicht das Magazin wurde verboten, sondern die dahinterstehenden Organisationen.
Laut deinen Post 1 BvR 2083/15 -, Rn. 26. reicht der “unfriedlichem Charakter”, also dass die Äußerungen und Beträge zur Gewalt aufrufen, Hass schüren, Volksverhetzung oder andere Formen von Hassreden, die öffentliche Ordnung und den Frieden stören.
Es gab keine Hausdurchsuchungen. Es wurden lediglich die Vermögenswerte der GmbH beschlagnahmt. Hausdurchsuchung sind nur im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen zulässig.
Nach Angaben ihres Ministeriums haben insgesamt 339 Einsatzkräfte Räumlichkeiten der Organisation durchsucht sowie Wohnungen führender Akteure, der Geschäftsführung und von Anteilseignern in Brandenburg, Hessen, im sächsischen Pirna und in Sachsen-Anhalt. Insgesamt waren es den Angaben zufolge 14 Objekte, die auf richterliche Anordnung durchsucht wurden.
Quelle Zeit.de
Ich habe hier nur gemeint, das sich das einer auch anschauen wird.
Wie aus der nun veröffentlichten 79-seitigen Verbotsbegründung hervorgeht, werden nicht nur Magazinbeiträge, sondern auch Youtube-Videos und Aussagen der Compact-Verantwortlichen mit zugerechnet. Damit steht einem Vorgehen gemäß Art. 9 Abs. 2 GG nichts entgegen. Wie oben bereits erwähnt wurde die dahinterstehenden Organisationen verboten.
Ja, das ist doch genau das Problem. Es wurde formell zwar der dahinterstehende „Verein“ (eine GmbH) verboten, aber in Wahrheit ging es darum, das Magazin zu verbieten. Das ergibt sich auch aus der Pressemitteilung zum Verbot und aus den Äußerungen der Ministerin. Der Weg über das Vereinsrecht wurde nur deshalb gewählt, weil es pressrechtlich eben gerade keine Möglichkeit gibt, das Magazin zu verbieten. Würde man das verfassungsrechtlich durchgehen lassen, könnte der Staat das Zensurverbot aus Art. 5 I 3 GG einfach umgehen, indem er jedes Mal einfach das hinter einem Medium stehende Unternehmen oder den Verein verbietet, schließlich gibt es kaum Medien, die von Einzelpersonen betrieben werden. Dass Compact außerhalb seiner publizistischen Tätigkeit irgendwelche Umsturzpläne unternimmt, ist doch an den Haaren herbeigezogen.
anscheinend hast Du von Jura keine große Ahnung, ansonsten hättest Du jetzt die Antwort gepfiffen...
Es gibt einige Juristen, die das Vorgehen von Frau Faeser kritisieren.
Am Ende wird sie das wieder zurücknehmen müssen, das wird aber vermutlich so lange dauern, bis es keinen mehr interessiert.
Hätte aber das Bundesverfassungsgericht machen müssen, nicht eine Ministerin
Stand: 17.07.2024 16:47 Uhr
Bundesinnenministerin Faeser hat das Compact-Magazin verboten - mit dem Hinweis, es verstoße mit seinen Inhalten gegen die Verfassung. Staatsrechtler befürchten derweil, das Verbot könnte vor Gerichten keinen Bestand haben.
Nach dem Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins bezweifeln Juristen, ob die Entscheidung verfassungskonform ist. Benjamin Lück, Rechtsanwalt der Gesellschaft für Freiheitsrechte, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur am Mittwoch, es sei "ein totaler Blick ins Ungewisse, wie die Gerichte entscheiden".
Er gehe fest davon aus, dass die Betreiber rund um den Herausgeber Jürgen Elsässer sich juristisch gegen das Verbot zur Wehr setzten. Auch wenn die Inhalte des "Compact"-Magazins Lück zufolge "unerträglich, hetzerisch und dumm" seien, fielen sie zu einem Großteil unter den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit.
Es ist im Streitfall zuständig, ja. Aber du hast ja behauptet, dass es das Verbot selbst habe erlassen müssen.
Das BVerwG jedenfalls hat im Indymedia-Fall bestätigt, dass das Vereinsrecht sich deutlich weiter erstrecken kann.
Juristen bezweifeln Verfassungsmäßigkeit des "Compact"-Verbots
Das ist aber mal ein manipulativ-suggestiver Aufmacher, wenn es dabei nur um die Juristen der "Gesellschaft für Freiheitsrechte" geht und nicht um z.B. die vorherrschende Meinung von Verfassungsrechtlern.
Das Innenministerium ist dem Bundesverfassungsgericht defakto übergeordnet.
Warum das denn?
Es geht hier nicht um eine Partei. Und auch für die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts wäre eine entsprechende "Aktion" des Bundesinnenministeriums erforderlich gewesen.
Compact kann das Verbot immer noch gerichtlich überprüfen lassen.
Das Verbot war richtig und längst überfällig.
Warum das denn?
Das erklärt dir der Professor für Öffentliches Recht an der Uni Oldenburg:
https://twitter.com/terran_liberty/status/1813278225826521120
Egal, was er sagt: Es ist nur EINE Meinung, zu der es viele andere und entgegengesetzte geben wird (wie immer in solchen Fällen).
Im Übrigen finde ich es schon bemerkenswert, dass er die Inhalte von Compact lediglich als "regierungskritisch" bezeichnet.
Es ist eine sachlich und fachlich fundierte Meinung. Welche der "entgegengesetzten" kann das ebenfalls von sich behaupten? Zitat und Begründung bitte.
Du meinst also, Dein Professor sei der einzige Jurist, der zum Verbot eine "sachlich und fachlich fundierte Meinung" habe?
Nachtrag:
Dass es dazu unter Juristen auch andere Meinungen geben wird als die Deines Professors, liegt in der Natur der Sache - dazu brauche ich weder Zitat noch Begründung.
Im Übrigen wird es an den Gerichten liegen, über die Zulässigkeit zu entscheiden.
Du meinst also, Dein Professor sei der einzige Jurist, der zum Verbot eine "sachlich und fachlich fundierte Meinung" habe?
Wenn du das meinen Worten entnommen haben willst dann lies sie bitte etwas gründlicher. Daß es neben der Expertenmeinung eines Professors für Öffentliches Recht "viele andere und entgegengesetzte" Meinungen geben wird steht außer Frage, aber welche davon haben seine Kritikpunkte berücksichtigt?
Im Übrigen wird es an den Gerichten liegen, über die Zulässigkeit zu entscheiden.
Also erstmal verbieten und dann über die Rechtmäßigkeit des Vorbots urteilen. Passt das zu einer Demokratie?
Ich stehe für die absolute Meinungsfreiheit ein, auch wenn ich die politischen Inhalte von Compact ablehne.
Eine Demokratie muss es sich also gefallen lassen, dass aktiv gegen sie gekämpft wird?
Wohin das führen kann, hat Deutschland ja 1933 erlebt.
Ja, das sollte eine Demokratie aushalten.
Denn ich bin ein mündiger, erwachsener Mann und kann mich argumentativ mit Verschwörungstheoretikern messen.
Ihre Meinung zu zensieren, wird sie nur in ihrem Denkmuster bestätigen.
Den Widerspruch deines zweiten Satzes werde ich dir nicht nicht erklären, da du dir dessen bereits im klaren bist.
Den Widerspruch deines zweiten Satzes werde ich dir nicht nicht erklären, da du dir dessen bereits im klaren bist.
Was für ein Widerspruch?
Wenn ich geschrieben habe, "Wohin das führen kann, hat Deutschland ja 1933 erlebt.", dann scheinst Du das nicht verstanden zu haben.
Ja, das sollte eine Demokratie aushalten.
Also auch für den Preis ihrer Abschaffung? Interessante Einstellung ...
Ich habe meinem Kommentar nichts hinzuzufügen.
Als Erwachsener ist man ein mündiger Bürger und kein Kind.
Wohin das führen kann, hat Deutschland ja 1933 erlebt.
Dass es Parteien gibt, die seit Jahren Nazimethoden anwenden, stört dich nicht?
Und Achtung! damit ist nicht die AfD gemeint.
Als Erwachsener ist man ein mündiger Bürger und kein Kind.
Ist Dir schon einmal der Gedanke gekommen, daß es nicht (alleine) um Dich geht?
Dass es Parteien gibt, die seit Jahren Nazimethoden anwenden
Dann werden doch mal konkret - ohne solche dümmliche Andeutung:
Welche Parteien meinst Du damit denn.
Dein subjektives Werturteil, dass das Verbot richtig sei, ist kein objektiver Fakt.