Dafür gibt es kein festgelegtes Verfahren, eine Volksabstimmung ist jedoch naheliegend. Fest steht lediglich, dass Bundestag und Bundesrat das nicht beschließen können, da dieses Recht nur dem Deutschen Volk als verfassungsgebender Gewalt (pouvoir constituant), nicht der verfassten Gewalt (pouvoir constitué) zusteht (BVerfGE 123, 267). Bundestag und Bundesrat müssen also nicht zustimmen.
Ers steht nicht über dem BVerfG. In Artikel 23 GG ist geregelt, dass die Bundesrepublik Deutschland Hoheitsrechte an die EU übertragen kann. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts hat der EuGH grundsätzlich über Fragen von Unionsrecht zu entscheiden. Da die EU aber keine Kompetenz-Kompetenz hat, darf sie nur Bereiche regeln, für die ihr die Kompetenz von Bundesrat und Bundestag übertragen wurde. Verstöße gegen diesen Grundsatz prüft das BVerfG (Ultra-Vires Kontrolle). Ein solcher Kompetenzverstoß kann sich auch durch Rechtsprechung des EuGH ergeben. Zudem darf nicht jede Kompetenz an die EU überragen werden, da Deutschland weiterhin ein souveräner Nationalstaat bleiben muss (Ewigkeitsgarantie, Art. 79 III GG). Deshalb dürfte Deutschland zum Beispiel nicht in einen EU-Bundesstaat eintreten ohne Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung (wozu Bundestag und Bundesrat aber nicht berechtigt sind, sondern nur das Deutsche Volk). Auch bei Verstößen gegen Art. 1 I GG behält sich das BVerfG das letzte Wort vor. Entsprechendes EU-Recht gilt in Deutschland dann nicht, unabhängig davon, was der EuGH dazu sagt.
Es ist ein Eingriff in die Gleichheit der Wahl, der bei der Bundestagswahl aufgrund der sonst drohenden Zersplitterung des Parlaments noch gerechtfertigt ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts unter der Voraussetzung, dass es die Grundmandatsklausel gibt, durch welche die Wirkung der Sperrklausel abgemildert wird. Anders ist es z.B. bei der EU-Wahl, wo eine Zersplitterung des Parlaments keine negativen Auswirkungen hat, weil es eh nichts wesentliches zu entscheiden hat.
Was nicht sein darf, kann nicht sein.
Aktuell nicht, aber das wird sich wohl ändern, sie ist ja die stärkste Fraktion. Wenn die anderen Fraktionen sich weigern, einen AfD Landtagspräsidenten zu wählen, wird sie die Richterwahlausschüsse mit ihrer Sperrminorität blockieren.
Also für 279€ bekommst du ja bereits die SE 2 in 44mm neu, da weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob es sich lohnt, eine ältere gebraucht/refurbished zu kaufen. Watch OS 11 ist kompatibel mit Apple Watch Series 6 oder neuer.
Und politische Dissidenten kommen dann ins Straflager nach Sibirien oder werden vom Geheimdienst ermordet. Und der Staat wird unter Oligarchen aufgeteilt. Danke nein.
Die Möglichkeit, gegen Gesetze und andere staatliche Maßnahmen durch eine unabhängige Judikative vorzugehen und die Bindung der staatlichen Gewalt an Recht und Gesetz, insbesondere an die Grund-und Menschenrechte.
Sie hat versagt. Das Parlament (Legislative) hat sich selbst entmachtet, indem es fast alle wesentlichen Entscheidungen der Exekutive überlassen hat.
Die Judikative hat ihre Kontrollfunktion nicht wahrgenommen, weil sie sich allein auf die Einschätzung des RKI gestützt hat, das aber eine weisungsgebunde Behörde ist, die dem Bundesgesudheitsministerium untersteht und das kommuniziert hat, was das Ministerium ihnen aufgetragen hat, auch wenn dort intern kontrovers diskutiert wurde. Ob dein Lehrer das hören will, weiß ich aber nicht.
Was die Beispiele betrifft, geht es wohl um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die nicht gegeben war. Grundrechtseinschränkungen müssen einen legitimen Zweck verfolgen, sie müssen geeignet sein, diesen Zweck zu erreichen, sie müssen erforderlich sein, d.h. es darf keine milderen Mittel geben, mit dem der Zweck gleichsam effektiv erreicht werden kann und sie müssen verhältnismäßig im engeren Sinne sein, d.h. der verfolgte Zweck darf nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen. Die meisten Coronamaßnahmen waren bereits nicht geeignet, wie das Verweilverbot auf einer Parkbank, da eine Infektionsgefahr im Freien praktisch ausgeschlossen ist.
Am Anfang der Pandemie (in den ersten Wochen) hatte der Staat aber aufgrund der unsicheren Lage einen größeren Ermessensspielraum als später (zumindest juristisch wäre es so gewesen, faktisch konnte der Staat praktisch fast alles machen, da die Judikative ja versagt hat). Der Staat wäre im weiteren Verlauf dann verpflichtet zu gewesen, Daten über die Wirksamkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen zu erheben, um diese wissenschaftlich zu rechtfertigen. Auch das ist aber faktisch unterblieben, erst nach dem Ende der Maßnahmen wurden diese teilweise evaluiert.
Klar, aber sie können sich dann nicht identifizieren und erhalten entsprechend auch keinen Zugriff auf den Mobilfunkservice. Selbst Notrufe sind ohne SIM-Karte in Deutschland nicht mehr erlaubt.
Man kann über die AirPods 4 noch nichts sagen, weil sie keiner ausgiebig testen konnte. Aber es ist schon sehr wahrscheinlich, dass die AirPods Pro 2 besser sind. Apple wird kaum zulassen, dass das günstigere Modell besser ist.
Das Apple Event beginnt um 19 Uhr deutsche Zeit, vor 20 Uhr wird da wahrscheinlich nichts kommen.
Die AfD, bei aller berechtigten Kritik die es an ihr gibt, mit dem Nationalsozialismus gleichzusetzen, deutet auf massive Bildungslücken hin. Wer das tut, outet sich entweder als Linksextremist oder als Mensch, der zu differenziertem Denken nicht fähig ist und somit wird er auch niemanden außerhalb seiner eigenen Blase überzeugen.
Bei einem gegenwärtigen Angriff wäre das Notwehrhilfe. Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.
Die Grünen sind nicht im Landtag von Thüringen. Es wird auf eine Koalition CDU-SPD-BSW hinauslaufen, toleriert von die LINKE (SED).
Das wäre sinnvoll, wenn die Abschiebung dann auch zeitnah durchgeführt werden könnte. Kann sie aber ja nicht, wegen der Vielzahl an Betroffenen. Man kann dieses Problem nicht über Abschiebungen lösen, man muss die Anreize zur illegalen Migration abschaffen. Keine Sozialleistungen an abgelehnte Asylbewerber mehr (nur noch elementare Sachleistungen).
Tragisch, dass er sich islamistisch radikalisiert hat und deshalb den Anschlag begangen hat, bei dem er getötet wurde, aber natürlich kann man ihn nicht verhaften, wenn er auf die Polizei schießt.
Juristisch gesehen musst du das natürlich nicht. Es ist aber eben eine politische Entscheidung von Deutschland, ob wir dich hier haben wollen. Wenn du dich weigerst, dich zu integrieren und meinst, nicht einmal die deutsche Flagge kennen zu müssen und du auch sonst Deutschland und die hier geltenden Werte ablehnst, kann es eben sein, dass auch dein Aufenthaltsrecht hier mal erlischt.
Abgesehen davon, dass es die umbenannte SED ist, sind sie politisch zu einer Grüne 2.0 geworden. Dafür gibt es aber keinen Bedarf, denn die Wähler, welche die Grünen wollen, können ja direkt die Grünen wählen. Die Linke war eine Partei, die vorgab, sich für ärmere Bevölkerungsschichten einzusetzen und deshalb von diesen gewählt wurde. Die Grünen sind eine Klientelpartei von vermögenden Stadtbewohnern, die in Villen oder Altbauwohnungen in der Innenstadt wohnen (plus Leute, die finanziell nicht diesem Milieu angehören, sich aber aufgrund ihres Berufs diesem Mileu zugehörig fühlen, z.B. Journalisten). Das sind völlig unterschiedliche Zielgruppen.
Naja, in seinem Fall ist er halt selbst schuld. Es gibt zwar vieles, das dafür spricht, dass der Strafbefehl, aufgrund dessen er in Haft sitzt, rechtswidrig war und er hätte freigesprochen werden müssen. Er ist aber zu seinen beiden Verhandlungen halt nicht erschienen. Die juristische Konsequenz ist dann nunmal, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird. Die Bewährungsauflagen hat er auch nicht erfüllt. Man kann ja darüber diskutieren, ob das Strafbefehlsverfahren, wie es in Deutschland ausgestaltet ist, rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Aber es gilt nunmal aktuell so wie es ist und dann muss er sich auch so dagegen wehren, wie es vorgeschrieben ist.