Deutschland ist ein souveräner Staat, kein Siedlungsgebiet für Migranten aus aller Welt. Der deutsche Staat entscheidet, wer hier einreisen darf und sich hier aufhalten darf und wer nicht. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss gehen. Den allermeisten illegalen Migranten droht keine Gefahr in ihren Herkunftsländern, daher ist eine Abschiebung auch nicht unmenschlich. Es ist auch Unsinn, dass sich das nicht lohnen würde, weil Abschiebungen Geld kosten. Wenn wir hier unbegrenzt Migranten aus islamischen Ländern aufnehmen, die zu einem großen Teil mit unserer westlichen Kultur inkompatibel sind und diese sogar offen ablehnen, gehen wir unter als liberale Gesellschaft. Ein liberaler Staat muss sich nach außen absichern, sonst wird er zwangsläufig im inneren illiberal. Sieht man ja bereits teilweise. Es gibt Messerverbote, Alkoholverbote, anlasslose Polizeikontrollen, Überwachung etc.
Unter welchen Voraussetzungen darf es erklärt werden?
Wenn die Voraussetzungen für eine Revision nicht gegeben sind. Also z.B. im Verwaltungsverfahren die Zulassungsgründe für eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht gem. § 132 II VwGO nicht gegeben sind. Gegen die Entscheidung kann Nichtzulassungbeschwerde eingelegt werden.
Und verletzt die Nichtzulassung Art. 101 I 2 GG?
Nein.
Weil wir ein Sozialsystem in Deutschland haben, das primär nicht Bedürftige unterstützt, sondern Leute, die das Sozialsystem ausnutzen, um auf Kosten anderer zu leben. Sozialleistungen werden schließlich von denen erwirtschaftet, die arbeiten gehen. Jeder Euro, der an Sozialleistungen gezahlt wird, wurde zuvor jemandem weggenommen. (Ja klar, der Staat kann auch Schulden machen, aber dann gibt es eben Inflation, wodurch die meisten Bürger an Kaufkraft verlieren). Niemand hätte etwas dagegen, wenn Leute, die wirklich nicht arbeiten können, mehr Geld erhalten würden.
Ein Richter hat, gerade bei der Strafzumessung, einen großen Ermessensspielraum. Das Gesetz sieht nur einen groben Strafrahmen von Mindesstrafe bis Maximalstrafe vor. Der Richter ist an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden, aber das ist Abwägungssache. Deshalb sind bei schwereren Straftaten auch Schöffen als Laienrichter an der Entscheidung beteiligt, weil das eben keine Frage ist, die Fachwissen erfordert, sondern auch juristische Laien diese Abwägung vornehmen können.
Da muss ich dir, ungeachtet des Inhalts deiner Aussage, aus juristischer Sicht Recht geben. Die Aussage ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und auch gf.net hat sich daran zu halten. Die Bezeichnung „Verbrecher“ ist nicht zwingend so auszulegen, dass eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt ist, womit die Bezeichnung als unwahre Tatsachenbehauptung zu werten wäre. Es kann sich auch um eine subjektive Missbilligung handeln, der Äußernde hält die so bezeichnende Person für einen Verbrecher, weil er ihr Handeln missbilligt. So gesehen wäre die Aussage ein subjektives Werturteil, also eine Meinung. Es kommt auch nicht darauf an, ob die vorgeworfenen Handlungen tatsächlich aus juristischer Sicht einen Verbrechenstatbestand erfüllen würden.
Wie in einer Klausur konzentriert man sich in einer Hausarbeit auf die Probleme des Falles, also die Punkte, die gutachterlich näher zu prüfen sind, weil sie diskussionswürdig sind und in der Regel verschiedene Ansichten vertretbar sind. Wenn in Literatur, Rechtsprechung etc. dazu bereits verschiedene Ansichten vertreten wurden, arbeitest du diese heraus. Theoretisch kannst du das wörtlich übernehmen, dann musst du es aber als direktes Zitat kennzeichnen. Das macht man in der Regel aber nur, wenn es auf eine bestimmte Formulierung ankommt. Ansonsten paraphrasiert man die Auffassungen und Begründungen und gibt die Quelle dann in den Fußnoten an. Du kannst natürlich auch eigene Gedanken entwickeln, die kennzeichnest du dann logischerweise nicht. Alle fremden Gedanken, die du aber übernimmst, müssen gekennzeichnet werden, da es sonst ein Plagiat wäre.
450€ sind nicht teuer für ein Smartphone, wie du ja bereits selbst festgestellt hast. Ein 100€ Xiaomi Phone ist in jedem Alter eine Frechheit.
Ja aber das erfolgt natürlich scheibchenweise per Salamitaktik, nicht von jetzt auf gleich. Es gibt halt immer niedrigere Obergrenzen für Bargeldzahlungen, Gebühren, Nachweispflichten etc.
Es hat nicht die Galaxy AI, aber die „Awesome AI“.
Es kann halt nicht jeder Genderwissenschaften, Soziologie oder Politikwissenschaften studieren, um dann bei einer linken staatsfinanzierten „N“GO zu arbeiten und den ganzen Tag irgendwas „gegen Rechts“ zu machen. Es braucht auch Leute, die dieses Land am laufen halten. Bauarbeiter, Handwerker etc. Arbeiter eben, die früher von der SPD vertreten wurden, nun aber von einem linken pseudointelektuellen Akademikermileu, dem sich auch die SPD verschrieben hat, verachtet werden, so wie du es ja auch tust.
Man sagt als Beschuldigter nichts aus bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wenn die Polizei dich vorgeladen hat, musst du nicht hingehen. Wenn die Staatsanwaltschaft dich vorgeladen hat, musst du hingehen, aber nichts sagen. Wenn ein Strafbefehl kommen sollte, legst du Einspruch ein.
Ob du in der Tagesklinik weiter behandelt wirst, entscheiden die Psychologen dort, nicht dein Onkel. Er kann denen erzählen was er will, ob die sich davon beeinflussen lassen, ist fraglich.
Kann ich dann das Gerät verlangen und die anfallenden Tagessätze von 70 Euro + er zahlt noch die Gerichtskosten?
Ja.
Was ist wenn er keinen Cent hat? Was ist dann?
Wenn sein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze ist und er sonst kein Vermögen hat, kannst du erstmal nichts im Wege der Zwangsvollstreckung bekommen. Der Vollstreckungstitel ist aber 30 Jahre lang gültig.
Was genau ist, wenn er das Gerät exportiert hat (Warenwert 8000 Euro)?
Dann schuldet er dir Schadensersatz.
Weil registriert wurde, wer wählen geht und ob derjenige eine Wahlkabine nutzt oder nicht. Darüber hinaus wurden die Wahlergebnisse auch noch manipuliert.
„Die Mitte“, das ist doch so ein Gewäsch. Der Begriff wurde von Merkel eingeführt, um den Linksruck der CDU zu verschleiern. Ich sehe die Grünen und die heutige SPD auch nicht als Teil der „Mitte.“ Das sind weit links stehende Parteien, die sich so sehr gar nicht von „die LINKE“ unterscheiden. „Die LINKE“ ist wohl einfach nur ehrlicher und, wie die AfD, in den meisten Bundesländern und auf Bundesebene nicht in Koalitionen eingebettet, weshalb sie radikale Maximalpositionen beziehen kann. Die FDP müsste als liberale Partei eigentlich zwischen den Stühlen stehen, macht aber linke Politik, sobald sie in der Regierung zusammen mit linken Parteien ist, genau wie die Union. Ein breites politisches Spektrum ist Ausdruck der Demokratie, gerade bei einem Verhältniswahlrecht. Es gibt liberale Politik, rechte Politik und linke Politik, die sich in einem funktionierenden demokratischen System gegenseitig ausgleichen würden. Aber es gibt nicht so etwas wie „Mitte“ Politik, das kann ja nur in Beliebigkeit a la Merkel CDU enden.
Natürlich ist das ein Maß für Demokratie, ob es erlaubt ist, die Herrschenden zu beleidigen oder nicht. Daran lässt sich der Grad der Freiheit und der Rechtsstaatlichkeit erkennen. Können die Herrschenden Bürger wegen Aussagen, die ihnen nicht passen verfolgen oder nicht? Die Meinungsfreiheit erwächst aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik. Politiker müssen auch polemische und verletzende/beleidigende Aussagen in der Regel hinnehmen.
Er kann dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung setzen und dann vom Vertrag zurücktreten, wenn diese verstrichen ist.
Einfach politisch neutrale, überparteiliche Kandidaten aufstellen, anstatt Gaslighting zu betreiben und von rechten Kampagnen zu sprechen, weil es berechtigte Kritik an den Kandidatinnen gibt.
Du musst die Frage, dass ob du von deiner alten KFZ Versicherung gekündigt wurdest, in diesem Fall nicht mit Ja beantworten. Die zielt auf das Versicherungsrisiko ab, nicht auf das Beitragsrisiko.
Die Mitarbeiter müssen beschäftigt werden. Also sucht man sich Aufgaben. Die Zahl der Mitarbeiter wurde ja auch immer weiter erhöht. So funktionieren Behörden.