Arzt geht nach Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Berufung, warum kündigt er nicht einfach?
7 Antworten
Die Weisung der Klinik als Arbeitgeber ist gegenüber den Angestellten bindend. Wenn die Leitung der Klinik beschließt, keine Abbrüche mehr durchzuführen, dann hat der Arzt das als dienstliche Anweisung zu befolgen.
Anders sehe ich es bei seiner Privatpraxis. Hier sehe ich kein Weisungsrecht. Damit ist der Arzt als Betreiber der Privatpraxis in seiner Entscheidung frei und darf auch Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Kulturkampf. Womöglich steht da in Wahrheit wieder irgendeine sog. „N“GO dahinter, die die Klage (mit Steuermitteln) finanziert. Man will durchsetzen, dass Kliniken Abtreibungen anbieten müssen. So als gäbe es ein Recht auf Abtreibung. Das ist in Deutschland nicht der Fall, im Gegenteil. Von absoluten medizinischen Notfällen abgesehen, sind Abtreibungen in Deutschland rechtswidrig. Sie bleiben lediglich, wenn die Auflagen erfüllt sind, bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei. So wie kein Arzt gezwungen werden kann, Abtreibungen durchzuführen, kann auch die Kirche als Träger nicht gezwungen werden, rechtswidrige Handlungen zu dulden. Zudem kommt noch die Glaubens- und Gewissensfreiheit hinzu, auf die sich die Kirche berufen kann.
weil es um einen eingriff einer kirchlich geführten einrichtung in das recht der frau geht. hier sollte ganz klar die entscheidung der frau vorrang haben und die kirche ganz klar in die schranken gewiesen werden.
kirchen haben im täglichen leben nichts zu suchen und gehören in vereine und privatleben zurückgedrängt.- religionen sind einfach nicht mehr zeitgemäß wie man sieht
Solchen und ähnlichen Unsinn hatten wir dioch auch schon mal vor 9 Jahrzehnten... Nein danke, nie mehr wieder!
Also denkst du ernsthaft, wenn alles bleibt, wie es ist, bekommen mehr Deutsche (ungewollt) Kinder? Die treiben dann nicht im Ausland ab oder in einer Klinik, die es anbietet? Die lassen die 12 Wochen einfach verstreichen, bis es illegal wird? Die gehen dann nicht zu Engelmachern, die das illegal machen?
"Das Gesetz soll so bleiben wie es ist."
Cool, also bist Du für eine straffreie Abtreibung.
Nein das Kirchen ein eigenes Arbeitsrecht haben.
Ja, wenn das so ist. Du forderst hier also öffentlich ein Fortbestehen der straffreien Abtreibung bis zur 12. Woche.
Da shat überhaupt nichts mit Abtreibung zu tun.
Wen eine Klinik nicht antreibt, geht die Fria, die eine Abtreibung möchte, ebne zu eienr anderen. Die führt die Abtreibung dann durch und fertig.
Das macht nichts. Wer eine Abtreibung will geht dann eben in ein anderes Krankenhaus. Kein Problem.
Also bist du dafür, dass Deutsche weiterhin legal abtreiben. So, wie es aktuell ist.
Ja die soll dieses Krankenhaus aber dann verlassen.
Die Kosten eines Krankenhauses werden aber zu 95 % NICHT von den Kirchen getragen. Wieso haben sie ÜBERHAUPT Einfluss auf die Personalpolitik?
Hat sie ja dann.
Passt aber nicht zu deiner Behauptung, dass es für Deutschland wichtig sei, nich abzutrieben.
zur Erhaltung des Deutschen Volkes.
Da sieht man mal wieder, dass die Anhänger der NSAFD nicht weiter als von Brett bis Kopf denken können...
Oder glaubst du, dass es nur Deutsche sind, die Schwanger werden?
Ach, wie gnädig!
Und wer nicht vergewaltigt aber ungewollt schwanger wurde, hat das Kind auszutragen, weil du das so willst?
Nein, wir sind kein christliches Land. Kein Religionsstaat und Christen sind mittlerweile in der Minderheit.
Die Erhaltung des Deutschen Volkes funktioniert ganz wunderbar mit der Schließung von Geburtsstationen, wie bei Deiner Lokalklinik:
Das ist so passiert man kann es nicht mehr ändern.
Es geht um medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche, also darum Frauen das Leben zu retten.
Was denkst du, wie viele Kinder eine tote Frau noch bekommen wird?
"Das ist so passiert man kann es nicht mehr ändern."
An diesem Satz entlarvt sich alles an der AfD-Haltung:
- Lösungsverweigerung
- Frauenverachtung
- Doppelmoral
Hallo Franz,
vielleicht betrachtet dieser Arzt sein Anliegen als wichtig?
Eine Abtreibung ist eine schwerwiegende Entscheidung und Kliniken sollten den Frauen, die sich dafür entscheiden, helfen können und sie nicht abweisen müssen.
richtig, wenn die kirche endlich in die schranken gewiesen wird. weg mit denen
Warum soll man das den Frauen auch noch aufbürden? Man geht für so einen Eingriff nicht "schnell wo hin".
Die paar km mehr fahren das geht beim teuren Konzert auch.
Lieber Franz, dein Kommentar ist mehr als unangebracht, was zeigt wie wenig du von der Thematik verstehst.
Was einen gewissen Mangel an Anstand offenkundig werden lässt.
Was einen gewissen Mangel an Anstand offenkundig werden lässt.
er ist angestellter Arzt und bestimmt nicht, was dort an Leistungen angeboten werden bzw. nicht. Kirche ist ein sog. Tendenzbetrieb. Kirche darf eine Übereinstimmung mit den Werten des Arbeitgebers verlangen - wenn es dem Arzt nicht passt muss er gehen.
Muss er nicht, er kann auch, wie er es jetzt eben tut, Klagen.
Bleibt zu hoffen, das seine Klage Erfolg hat, und eine Signalwirkung erzielt, das Kirchliche Träger sich nicht mehr für ein paar Prozent Beteiligung umfangreiche Sonderrechte erkaufen können, wie Frauen selbst in Notfällen nicht zu helfen, sondern sie lieber verrecken zu lassen! (Es geht in der Klage um Abtreibungen mit medizinischer Indikation!!! )
ich kann mir nicht vorstellen dass ein Gericht die Tendenzgrundlagen eines Tendenzbetriebes und die daraus hergeleiteten Weisungsrecht in Frage stellt.
Darf Kirche in ihren Krankenhäusern gegen die Medizinethik verstoßen? Ich denke, da gehörte sie dann schon in die Schranken gewiesen.
sie verstößt nicht gegen die Medizinethik. Es gibt genügend alternative Möglichkeiten zur Abtreibung und die Wertvorstellungen der Kirche sind daher völlig unproblematisch umsetzbar. Im Gegenteil. Die Medizinethik regelt hingegen, dass kein Arzt gegen seine Überzeugung zur Abtreibung eingeteilt oder verpflichtet werden kann. Aber eben nichts in die andere Richtung. Dafür ist die die Krankenhausplanung des jeweiligen Bundeslandes zuständig.
Nö, die Rede in der Kausa dieses Arztes war von medizinisch indizierten Abtreibungen, also nicht von solchen, zu denen Alternativen bestünden.
Das Gesetz soll so bleiben wie es ist. Der Abtreibungswahn muss beendet werden zur Erhaltung des Deutschen Volkes.