Wenn deine Eltern das nicht wollen, können sie das Gerät zurück geben, so lange du noch nicht 18 bist. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchen Mitteln du diesen "schwebend unwirksamen" Vertrag geschlossen hast.
Das ist einfach BLÖDSINN. Ein Rentner, der weniger hat, als den Grundsicherungssatz, bekommt diesen ja aufgestockt.
Die Fluggesellschaften bilden ihr Personal selbst aus. Da musst du dich bewerben.
Der Flughafen hat damit nichts zu tun.
Irgendwann musst du diese Berufserfahrung ja auch sammeln können. Versuchen kannst du es natürlich. Betrachte es einfach als Übung, auch wenn du keinen Erfolg hast.
Vermögen ist alles, was du auch kurzfristig realisieren könntest. Gebrauchte Möbel kann man doch überhaupt nicht mehr verkaufen. Da müsste man ja froh sein, wenn die jemand kostenlos abholt.
Entweder vertraut der Verkäufer dir, und lässt die Kennzeichen daran, oder du musst eben Kurzzeitkennzeichen mit nehmen. Sonst bleibt als Alternative nur der Transport auf einem Hänger.
Wenn er nicht zahlen WILL, nützt dir eine Drohung auch nichts.
Dann gehst du zum Arbeitsgericht. Dafür brauchst du KEINEN Anwalt. Der dortige Rechtspfleger wird dir bei der Klageabfassung behilflich sein. Das ist KOSTENLOS
Im Unterricht selbstverständlich. Es sollen ja auch alle Mitschüler verstehen.
Es gibt aber sogar Schulen, in denen der Dialekt als (zusätzliches) Schulfach eingeführt wurde.
Du bekommst natürlich nur Geld, wenn du tatsächlich einen Schaden hattest. Den muss man zeitnah anmelden und evtl. dem Versicherer die Möglichkeit geben das zu prüfen.
Das ist ja der Sinn einer Versicherung. Das ist ja keine Sparkasse und auch nicht die Caritas.
Die Krankenkasse bekommt die Rechnung.
Und wenn es sich um einen Unfall handelt, verlangt sie ohnehin den Unfallbericht von dir.
Du kannst es in die Werkstatt bringen und einen Kostenvoranschlag bestellen. Reparieren lassen, darfst du es erst nach Freigabe durch den Versicherer. Du musst diesem die Gelegenheit geben, den Schaden zu besichtigen.
Den Wiederbeschaffungswert bestimmt der Gutachter, wenn er sich dieses Fahrzeug individuell vorgenommen hat. Das kann man nicht einfach von einer Tabelle ablesen.
Dass dein Fahrzeug nur noch 50 % Wert hat, musst du so sehen, dass es ja bereits 20 % verloren hat, als du beim Händler vom Hof gefahren bist.
Mit fair oder unfair, hat das absolut NICHTS zu tun.
Das gehört durchaus zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Käme es zu einen Verkehrsunfall, könnte er sogar haftbar gemacht werden
Der Vermieterin muss der Schaden angezeigt werden. Sie wird dann den Anschaffungsbeleg vorlegen müssen. Entsprechend wird dann der "Zeitwert" errechnet. Das ist der Erstattungsbetrag, den deine Haftpflichtversicherung leistet. Die Differenz muss die Vermieterin tragen.
So lange die Eltern noch leben, gibt es keinen Anspruch auf Pflichtanteil. Auch ein testament kann ja noch jederzeit geändert werden.
Und vorab geleistete Zahlungen, können auf das Pflichtteil verrechnet werden.
Da das elektronische Verfahren noch relativ neu ist, wäre es sicher nicht falsch, sich zu vergewissern.
Selbstbeweihräucherung kommt selten gut an.
Auch als Aushilfe hast du Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung (Durchschnitt der letzten 13 Wochen) Ausnahme, wenn du noch keine 4 Wochen dort gearbeitet hast.
Ob die Gewerkschaft dir jetzt einen Anwalt stellt, als Neumitglied ist eher unwahrscheinlich.
Allerdings ist das Verfahren vor dem Arbeitsgericht sowieso kostenlos und es gibt keinen Anwaltszwang.
Ich würde mich danach orientieren, wo ich eine entsprechende Ausbildung finde. DANN kümmert man sich darum, wie man dort am besten wohnt.Für den Anfang kann man als Azubi auch mit einem möblierten Zimmer zurecht kommen.
Dienstpläne sind verbindlich. danach muss ein Arbeitnehmer sich auch richten können. Planänderungen müssen mindestens 4 Arbeitstage VORHER bekannt gemacht werden