Da wirst du schon in DEINEN Vertrag schauen müssen. Es bekommt noch längst nicht JEDER Weihnachtsgeld

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Das ist doch kein Grund zu verzweifeln.

Wir sind 500 Millionen Europäer

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Der Verlust von gemieteten und geliehenen Sachen ist eigentlich ein Haftungsausschluss. (solche Sachen hat man eben so zu behandeln, wie seine eigenen) Dieser Ausschluss ist aber über eine Mehrprämie versicherbar, Meist mit einer Höchstsumme und/oder einer SB-Vereinbarung

Und einfach das Schloss einer Schließanlage zu zerstören, fällt dann wiederum in die verbotene Eigenmacht. Das ist wiederum als "Vorsatz" ausgeschlossen.

Also wenn das tatsächlich passiert ZUERST die Versicherung kontaktieren, DANN handeln

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Kredite haben auch die arabischen Händler zur Zeit Mohammeds bereits eingeführt.

Anders ist eine größere Handelsunternehmung gar nicht möglich.

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Wenn du noch in der Probezeit bist, kann der Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von gründen aufgehoben werden.

Sich nach einem Monat aus "psychischen gründen" krank zu melden, würde MIR als Arbeitgeber vollkommen ausreichen, den Vertrag zu kündigen. Das wird ja nicht besser sondern schlimmer.

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Ein Makler VERMITTELT gegen Provision zwischen Verkäufer und Käufer. Mit dem Verkauf als solches hat er gar nichts zu tun. Seine Arbeit ist erledigt, sobald der Notartermin festgelegt wurde.

Ein Immobilienkaufmann handelt im Auftrag seiner Klienten (und auch eigenen Objekten) und führt auch aktiv die Verkaufsgespräche.

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Dafür fährt man in eine Werkstatt und holt sich einen Kostenvoranschlag. Den muss man zwar bezahlen, aber der Betrag wird bei der Auftragsvergabe wieder als Vorauszahlung behandelt.

Wenn du dann auf Basis des Kostenvoranschlags abrechnest, kannst du selbst entscheiden, ob du die Reparatur dort vornehmen lässt.

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Das ist das Problem mit der "rund-um sorglos" Praxis des Dispositionskredit. Wenn man den dauerhaft in Anspruch nimmt, kommt man aus dem Teufelskreis nicht mehr heraus.

Und wenn du dann "noch etwas zusätzlich" als Darlehen nimmst, ist das bereits der ZWEITE Schritt in die private Insolvenz

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Du kannst nur deinen Einkommensverlust absichern. Wenn du dich "zu hoch" versichert hast, wird die Leistung entsprechend gekürzt.

Wenn sogar festgestellt würde, dass du das von vorne herein geplant hast, gibt es eher eine Betrugsanzeige.

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Mit normaler Zimmerlautstärke dürft ihr euch auch selbstverständlich im Hausflur bewegen auch morgens um 3:00 Uhr. Es gibt ja auch Menschen die im Schichtdienst arbeiten

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Das ist deine Entscheidung. Du kannst "nach Gutachten" abrechnen. Dabei wird nur die MwSt. nicht berücksichtigt. Die bekommst du aber anschließend noch, wenn du ein Auto vom Händler kaufst.

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Die bieten ein Fixum plus eine Garantie-Provision. Das gilt für die ersten 6 Monate.

Bevor diese enden wird geschaut, ob deine Verkaufserfolge das rechtfertigen. Evtl. wird der Vertrag dann um weitere 6 Monate verlängert.

Wenn das Verhältnis nicht ausreicht, wird man sich trennen. Dann hast du aber keine Rückforderungen zu erwarten.

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Der Urlaubsanspruch entsteht auch in der Probezeit. Häufig gibt es aber Urlaubssperre in der Probezeit.

Der Anspruch geht natürlich NICHT verloren

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Im Prinzip muss nicht unbedingt genau der Abstand von 365 Tagen eingehalten werden. Der durchschnittliche Tagesverbrauch ist ja trotzdem zu errechnen. Da reicht es wenn es einen bestimmten Rechnungs-Stichtag hat.

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Wenn man das >Geld nicht braucht, kann man es ja komplett spenden.

Aber darauf verzichten, und Bürgergeld beantragen, geht NICHT

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180 Raketen sind kein Mückenstich. Nur die israelische Abwehr hat größere Schäden verhindert

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Du musst weiter lesen, ob es eine Kündigungsfrist gibt. Es könnte sein dass die Kündigung mindestens einen Monat VORHER ausgesprochen werden muss.

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Es KÖNNTE zweckmäßig sein, arabisch zu lernen, weil immer mehr wirtschaftliche Schwerpunkte in der arabischen Welt aufgebaut werden. Allerdings ist auch dort die allgemeine Verkehrssprache Englisch.

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