ist es für Rentner, die durch Erhöhung der Rente der Steuerpflicht unterliegen, denkbar, beim Finanzamt mehr zurückzahlen müssen, als die Erhöhung ausmacht?
weil zwar immer vermittelt wird, daß Steuerzahler ca 1000€ zurückbekommen, aber das gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für Rentner, weil selbige iaR kräftig an Steuern nachzahlen bzw zurückzahlen müssen - das wäre natürlich fatal, wenn selbige vorher gar nicht der Steuerpflicht unterlägen, aber jetzt durch eine Erhöhung der Rente in den Genuß von scheinbar mehr Einnahmen kämen, aber durch und über die "Steuer" dann wieder zurückzahlen müssen ist diese "Mogelpackung" denkbar?
ein nicht nur konstruierter Fall könnte ja je nach Steuerklasse vorliegen, denn bei Steuerklasse 1 mit einem Freibetrag von 12096€ ist ein Überschreiten bei einem Rentner, der sein Leben einem versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist, fast zwingend schnell erreicht, sodaß sie/er eine Einkommenssteuererklaerung einreichen muß - bei verheirateten eben 24192€, was einige Fragen gesellschaftlicher Art aufwirft?
5 Antworten
Nein. Die Rentenerhöhung macht immer mehr als als die Steuererhöhung.
Genau so ist es auch beim Gehalt. Wenn du 100 € mehr bekommst, zahlst du nicht über 100 € mehr Steuern, sondern vielleicht 25 € (je nach Steuerprogression mehr oder weniger).
Ja, das ist möglich. Ist aber ein Sonderfall.
Das liegt aber nicht an der Einkommensteuer, da die zwischen 14 % und 45 % liegt.
Erfolgt jedoch, obwohl sich durch die Rentenerhöhung eine Abgabepflicht ergeben hat, keine Abgabe der Einkommensteuererklärung und wird diese dann wesentlich später vom Finanzamt angefordert und abgegeben oder bei nicht Abgabe geschätzt, werden sollte sich eine Nachzahlung ergeben für jeden Monat der verspäteten Abgabe 25 Euro Verspätungszuschlag festgesetzt.
So kann sich zum Beispiel bei einer Nachzahlung von 30 Euro die 2 Jahre verspätet erfolgt ein Betrag von 630 Euro (30 Euro + 24 x 25 Euro) ergeben.
ist es für Rentner, die durch Erhöhung der Rente der Steuerpflicht unterliegen, denkbar, beim Finanzamt mehr zurückzahlen müssen, als die Erhöhung ausmacht?
Nein das ist unmöglich. Dazu müsste der Steuersatz in Deutschland bei über 100% liegen. Der Reichensteuersatz beträgt aber maximal 45%.
Selbst wenn man plötzlich in die Steuerpflicht rutscht durch eine Rentenerhöhung, wird am Ende ja effektiv nur der den Grundfreibetrag übersteigende Teil versteuert. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14%.
Sicher nicht, da der Grenzsteuersatz zwischen 14% (Eingangssteuersatz) und max. 45% (Reichensteuersatz) beträgt für zusätzliche Einkommenseuro; ergo wären ca. 14% zusätzliche Steuern fällig wie Mungukun schon richtig geantwortet hat für Einkommen über dem Grundfreibetrag.
Diese Info kannst du auch ganz simpel aus der Steuertabelle hier ablesen für Singles:
Gruß siola55
Denkbar ist, dass diejenigen, die bisher keine ESt.-Erklärung abgeben mussten, dies nun nach der Erhöhung tun müssen. Natürlich mit den damit verbundenen Nachzahlungen oder Erstattungen.