Wenn Du das gesamte Jahr 2024 bei dem selben Arbeitgeber warst, schau mal bitte in Deiner Dezembergehaltsabrechnung. Wahrscheinlich hat Dein Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt und damit bereits die zu viel gezahlten Steuern auf das Jahresbrutto erstattet.

Wenn Du keine weiteren Einnahmen hast, Deine Werbungskosten unter dem Freibetrag liegen und auch keine Arbeitnehmersparzulage beantragen willst, bist Du nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

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§ 36 StBerG regelt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung als Steuerberater.

  1. Ein Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften an einer Hochschule und danach praktische Tätigkeit von 3 Jahren, wenn die Regelstudienzeit weniger als 4 Jahre beträgt, sonst für mindestens 2 Jahre.
  2. Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden und danach 8 Jahre praktische Tätigkeit. Diese verkürzt sich auf 6 Jahre bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt
  3. 6 Jahre praktische Tätigkeit in der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes als Sachbearbeiter oder vergleichbarer Stellung

Zusatz:

Die Zeit der Vorbereitung auf die Prüfung bei entsprechenden Vorbereitungskursen zählt dabei nicht als praktische Tätigkeit.

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Den genauen Betrag kann Dir keiner sagen außer Deinem Steuerberater, da der alle Angaben hat.

Im Endeffekt wird der Steuersatz aus Deinem zu versteuerndem Einkommen zuzüglich des Krankengelds ermittelt und auf das zu versteuernde Einkommen angewendet.

Es werden also nicht die 5.500 Euro besteuert, sondern das Einkommen ohne Krankengeld wird mit dem Satz besteuert, als hättest Du die 5.500 Euro erhalten.

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andere Meinung

Das Eigenkapital in der Bilanz ergibt sich aus Aktiva minus Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Es kann somit nicht direkt zur Tilgung der Verbindlichkeiten genutzt werden. Dafür muss Bankguthaben verwendet werden aus dem Aktiva, oder Vermögensgegenstände des Aktiva veräußert werden um Bankguthaben zu erzeugen.

Da die Aktiva meinst zur Erfüllung des Vereinszwecks benötigt und somit gebunden sind stehen sie in der Regel nicht zur freien Verfügung.

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Da Deine Frau Steuerklasse 5 hat, hast Du Steuerklasse 3. Bei Steuerklasse 3 wird der doppelte Grundfreibetrag berücksichtig.

Für Deine Überlegung besteht somit kein noch nicht verbrauchter Grundfreibetrag zur Verfügung, der mit den Kapitaleinkünften über dem Sparerpauschbetrag aufgebraucht werden kann.

Steuerlich ist es somit unerheblich ob Du oder Deine Frau die Kapitalerträge erzielst.

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Durch den Verkauf der Wohnung endet die Möglichkeit in Zukunft Einkünfte zu erzielen. Das Finanzamt hat somit die Möglichkeit das Ergebnis der Vermietung für den Zeitraum der Anschaffung bis zur Veräußerung zu ermitteln.

Da in den 10 Jahren nur Verluste angefallen sind, liegt eine negative Einkunftserzielungsabsicht vor. Die negativen Ergebnisse hätten also nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden dürfen.

Um bestandskräftige Bescheide ändern zu können benötigt das Finanzamt eine Korrekturnorm.

Da dauerhaft negative Ergebnisse erzielt wurden wird das Finanzamt ab dem ersten Jahr, zu mindestens aber ab dem 2ten oder 3ten Jahr die Bescheide mit einem Vermerk versehen haben, das die Festsetzung in Hinblick auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Wohnung vorläufig sind, bis eine Einkünfteerzielungsabsicht ersichtlich ist.

Für alle diese Jahre wird das Finanzamt die negativen Ergebnisse streichen und dann ergeben sich Nachzahlungen zur Einkommensteuer und ggfs. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Weiter erfolgt eine Verzinsung der nachzuzahlenden Einkommensteuer.

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Auf Deine Frage e.K. (eingetragener Kaufmann) oder GmbH kann es nur eine Antwort geben. Die GmbH.

Warum? Um sich als eingetragener Kaufmann in das Handelsregister eintragen zu lassen bedarf es eines Handelsgewerbes. Die Vermietung ist kein Handelsgewerbe, somit scheidet der e.K. aus.

Warum eine Kapitalgesellschaft eine gute Rechtsform für die Vermietung von 1 oder 2 Mietobjekten sein soll entschließt sich aber meiner Kenntnis.

Selbst wenn Du die Buchführung und den Jahresabschluss, nebst Hinterlegung beim Bundesanzeiger selber erledigen kannst, kommen die Gebühren dafür, die Softwarekosten und IHK Beitrag und die Gründungskosten dazu.

Kannst Du die Buchführung und den Abschluss sowie die Hinterlegung nicht alleine erledigen, bedeutet die GmbH voraussichtlich 3.000 Euro jährliche Mehrkosten.

Weiter unterliegt jede Wertsteigerung der Besteuerung. Eine Steuerfreiheit nach einer Haltefrist von mindestens 10 Jahren gibt es nicht.

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Wenn das neue Haus A und B zu gleichen Teilen gehört, aber nur A den Kaufpreis entrichtet liegt eine Schenkung in Höhe des halben Kaufpreises vor. Unverheiratet gibt es einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Erfolgt die Schenkung unter Eheleuten ist die Übertragung des Familienwohnheims steuerfrei, es sei den die Wohnfläche ist größer als 200 qm.

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Wenn die zusätzliche Beschäftigung als Minijob ausgeführt wird, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer und dann gilt das Einkommen daraus als abgegolten. Es wäre für Dich dann ohne steuerliche Belastungen.

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Ein Gemeinschaftskonto in Deiner Situation zu eröffnen macht wenig Sinn.

Die Hälfte des Gemeinschaftskontos gehört Dir die andere Hälfte Deiner Freundin. Somit können 50 % des Gemeinschaftskontos gepfändet werden. Ein P-Konto hast Du ja bereits, wo Deine Freibeträge ausgeschöpft werden.

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Das Finanzamt wird Deine UG an die nicht abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen erinnert haben. Erst wenn dann keine Voranmeldungen eingereicht werden erfolgt eine Schätzung. Die Schätzung erfolgt bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Sie können somit durch die Einreichung der korrekten Voranmeldungen geändert werden. Die geschätzten Beträge sind jedoch erstmal fällig.

Wenn Deine UG Ihr Konto dauerhaft im Minus hat und auch keine Einnahmen erzielen wird und Dir das Geld ausgeht um dieses durch Einzahlungen auszugleichen, solltest Du rechtzeitig die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen um keine strafrechtlichen Konsequenzen tragen zu müssen.

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Auch wenn die Frist abgelaufen ist, kannst Du selbstverständlich noch Deine Steuererklärung abgeben.

Sollte sich für das Jahr 2023 eine Nachzahlung ergeben, wird das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat der verspäteten Abgabe ab dem 02.09.2024 festsetzen. Ergibt sich eine Steuer von 0 Euro oder eine Erstattung erfolgt in der Regel keine Festsetzung von Verspätungszuschlägen.

Wenn Du die Steuererklärung normalerweise selber erstellst, lohnt sich der Gang zum Steuerberater nur, wenn die Kosten geringer sind als der Verspätungszuschlag.

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Alles unter 250 Euro Anschaffungskosten stellen direkt Betriebsausgaben da und müssen nicht abgeschrieben werden, auch nicht als GWG.

In Deinem Fall liegen 50 Euro Bürobedarf vor.

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Als 100%tiger Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bist Du sozialversicherungsfrei.

In der Lohnabrechnung werden somit nur Lohnsteuer und ggfs. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen.

Krankenversichern musst Du Dich dann bei einer Privaten Krankenversicherung oder als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Auch die Altersvorsorge musst Du selber organisieren.

Die Beiträge musst Du auch komplett selber entrichten, einen Arbeitgeberanteil wie bei normal sozialversicherungspflichtigen Angestellten darf die UG nicht zahlen.

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Hallo und Glückwunsch zum Lotto-Gewinn.

Von dem Gewinn bleiben die pfändungsfreien 1.500 Euro verschont. Der Restbetrag von 8.500 Euro wird zum Begleichen der Pfändung(en) verwendet.

In einer Antwort sprachst Du von einer Schuld in Höhe von 2.000 Euro. Diese würden von den 8.500 Euro beglichen, danach ist die Pfändung erledigt und du kannst über die 6.500 Euro zzgl. der pfändungsfreien 1.500 Euro frei verfügen.

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Grundsätzlich können Steuerberater einen angemessenen Vorschuss verlangen.

Die Leistungen werden dann gemäß der Steuerberatergebührenordnung abgerechnet, es sei den Ihr habt vertraglich etwas anderes vereinbart und der Vorschuss in Abzug gebracht, ein verbleibendes Guthaben wird erstattet, eine verbleibende Nachzahlung zu leisten.

Ohne genaue Angaben welche Leistungen er genau für Euch erbringen soll, sind weitere Aussagen nicht möglich.

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Das Monatsbrutto errechnet sich gemäß der folgenden Formel:

Stundenlohn x Wochenstunden x 52 Wochen : 12 Monate

15 Euro x 30 Stunden/Woche x 52 Wochen : 12 Monate = 1.950 Euro/Monat

Auf den Bruttolohn haben Kinder oder Kirche keinen Einfluss. Das wäre dann der Nettolohn, also der Betrag der ausgezahlt wird.

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Grundsätzlich braucht man keinen Steuerberater.

Voraussetzung ist dann natürlich, das man sich das Wissen was benötigt wird um seine steuerlichen Pflichten nachzukommen selber aneignet. Dies kann durch Fachliteratur oder Besuch entsprechender Kurse erworben werden. Auch wenn man sich der Hilfe eines Steuerberaters bedient, sollte man sich als Selbständiger ein Grundwissen aneignen.

Die Frage zum Steuerberater ist also eher: "Welche Dienstleistungen soll dieser für mich erbringen?"

Da währen zum Beispiel die jährliche Steuererklärungen, Jahresabschluss, die laufende Buchhaltung bzw. das führen steuerlicher Aufzeichnungen, die Erstellung der Lohnabrechnungen, betriebswirtschaftliche Beratung, Unterstützung bei Betriebsprüfungen, ......

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