Welche Ausbildung braucht man um zum Steuerberaterexamen und Wirtschaftsprüfer- Examen zugelassen zu werden..?
Reicht ein bwl studium nicht aus?.
5 Antworten
Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium muss man für die Zulassung vor allem Berufserfahrung in diesem Bereich nachweisen können. Bei einem Bachelorabschluss ein paar Jahre mehr, bei einem Master (oder auch zwei Staatsexamen in Jura) etwas weniger.
Zudem besuchen diejenigen, die das anstreben, in aller Regel vorher noch Vorbereitungskurse dafür, um sich das notwendige Wissen gut und systematisch anzueignen.
Und trotzdem haben diese Prüfungen extrem hohe Durchfallquoten. Das ist also wirklich alles andere als eine einfache Sache, die man mal so eben nebenbei machen könnte!
§ 36 StBerG regelt die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung als Steuerberater.
- Ein Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften an einer Hochschule und danach praktische Tätigkeit von 3 Jahren, wenn die Regelstudienzeit weniger als 4 Jahre beträgt, sonst für mindestens 2 Jahre.
- Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden und danach 8 Jahre praktische Tätigkeit. Diese verkürzt sich auf 6 Jahre bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt
- 6 Jahre praktische Tätigkeit in der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes als Sachbearbeiter oder vergleichbarer Stellung
Zusatz:
Die Zeit der Vorbereitung auf die Prüfung bei entsprechenden Vorbereitungskursen zählt dabei nicht als praktische Tätigkeit.
Ich gebe dir die gleiche Antwort wir immer. Egal, was du studiert hast oder welchen Berufsabschluss du hast. Du wirst es nicht schaffen, wenn du nicht in der Lage bist, §26 StBerG und § 8 WPO zu lesen. Und auch zu verstehen.
Egal wie oft du hier nachfragst, es ist völlig unmöglich. Ich mache den Job schon verdammt lange. Und noch niemals hat jemand auch nur die ersten 10 Meter auf dem Weg zum Examen geschafft, wenn er oder sie nicht in der Lage war, sich dieses Wissen selbst anzueignen. Oder meinetwegen wenigsten eine der bekannt Kühnstlichen Inttteligennzen dazu zu befragen.
Es ist so einfach nicht möglich.
BWL, VWL oder Rechtswisschaften. Irgendwas grundständiges brauchst du.
Ja oder Ausbildung + 5 Jahre berufserfahrung