Meine Frau hat kein Einkommen, hat Steuerklasse 5, kann ich unter ihren Namen Krypto Währung verkaufen und jährlich bis 12.000 € gemessen an Grundfreibetrag?

4 Antworten

Dann kommt höchstens die Frage auf wo und wann sie sie gekauft hat. Und spätestens dann kommt raus das es deine waren...

Da Deine Frau Steuerklasse 5 hat, hast Du Steuerklasse 3. Bei Steuerklasse 3 wird der doppelte Grundfreibetrag berücksichtig.

Für Deine Überlegung besteht somit kein noch nicht verbrauchter Grundfreibetrag zur Verfügung, der mit den Kapitaleinkünften über dem Sparerpauschbetrag aufgebraucht werden kann.

Steuerlich ist es somit unerheblich ob Du oder Deine Frau die Kapitalerträge erzielst.

Kleine Beträge jucken in der Regel sowieso keinen und bei großen Beträgen hat man dann in der Regel sowieso jemanden zur Seite, der dir da professionell hilft. ;)

Von Experte TapRoot2021 bestätigt

Klar kannst du das

Bei der Frage der Mittelherkunft seitens des Finanzamtes wird man denn aber feststellen das nicht sie, sondern du gehandelt hast.

Und dann wirds richtig eklig

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"