Könnt ihr Check24 empfehlen?

Nein, es sei denn einem ist egal was mit den eigenen Daten passiert.

Natürlich kann man ed auch über Elster machen, aber für die Registrierung würde es jetzt wieder eeewig dauern.

Da vor Ende März eh keine Bearbeitung stattfinden kann im FA hast du folglich noch genug zeit zum anmelden

Wäre es theoretisch auch noch möglich die Steuererklärung auf Papierform zu machen?

Eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe gibt es nur für die Gewinneinkünfte. Somit kannst du als Arbeitnehmer noch die Vordrucke verwenden.

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Minijob kommt hier nicht zum Tragen.

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/unbuerokratische-loesung-beim-kuchenverkauf-fuer-schulen-und-kitas

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Keine Sorge

Dein Gehalt wird jeden Monat so betrachtet als würdest du es jeden Monat bekommen, wenn du vorher weniger bekommen hast spielt dies bei der Berechnung der LSt keine Rolle.

Unterstellen wir mal ein Ausbildungsvergütung von 1.000€, darauf wären in 2024 0€ Steuern angefallen. Sehr wohl natürlich SV-Beiträge. Und das neue Gehalt unterstellen wir mal mit 2.000€ brutto

Somit kämst du nach deiner Rechnung auf ein Bruttolohn von 18.000€
Bei der Abrechnung der Lohnsteuer wird aber jeden Monat so getan als wäre dein Jahresbrutto 24.000€, folglich zahlst du mehr Lohnsteuer als du eigentlich müsstest.

Folglich würde es defakto schon reichen einfach eine unterschriebene Erklärung ohne weitere Werbungskosten etc pp einzureichen um eine Erstattung zu bekommen. Jeder Euro über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag führt somit direkt zu einer steuerlichen Auswirkung zu deinen Gunsten (die Erstattung steigt)

Ich hoffe ich konnte dir deine Fragen beantworten

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Das ist eine Frage die du deinem Arbeitgeber stellen solltest, dieser ist nämlich für die korrekte Abfuhr der LSt (sowie Annexsteuern) zuständig.

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Aus der Anleitung :

Um die Bediensperre zu deaktivieren gehen Sie wie folgt vor:

• Drücken Sie für ca. 2 s auf die Menü-Taste (G), um

das Konfigurationsmenü zu öffnen.

• Bestätigen Sie mit der Menü-Taste.

• Wählen Sie über die Plus- oder Minus-Tasten (E +

F) „OFF“ aus, um die Bediensperre zu deaktivieren

Bild zum Beitrag

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Da du den Bedingungen von Amazon zugestimmt hast, bist du an diese auch gebunden

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten.

Entweder speichert der Anbieter deine Mac Adresse oder aber er hat einfach gar keine Anmeldeseite

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Grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
  • Selbständig

Nachhaltigkeit bedeutet du willst es mehr als einmal machen, aber auch einmalige Tätigkeiten können den Tatbestand der Nachhaltigkeit erfüllen. Es ist nicht nachhaltig deinen gebrauchten Sachen auf EK oder dem Flohmarkt zu verkaufen.

Gewinnerzielungsabsicht bedeutet das du Gewinn damit erzielen willst, sprich verkaufte Wäre soll grundsätzlich teurer verkauft werden als das sie hergestellt wird. Somit musst du verkaufte Ware billiger einkaufen als das du diese verkaufst.

Das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird. Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt, Betteln wäre demnach keine Gewerbliche Einkunft.

Selbständig bedeutet bedeutet, im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen zu können. Keinem Arbeitgeber Weisungsgebunden zu sein und das Unternehmerrisiko selbst zu tragen

Erfüllst du die oben genannten Punkte bist du gewerblich.

Erhälst du eine Anfrage (mit der Post) aufgrund einer DAC Meldung und hast nur alten Krempel verkauft, so teilst du dies dem FA mit und fertig.

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Die 1.000€ stellen Betriebseinnahmen dar.

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19% des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht.

Die Grenze beträgt:

  • 25.000 € Umsatz im Vorjahr

und

  • 100.000 € im laufenden Jahr (Im Jahr der Gründung 25.000€)

Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.

Sofern du nicht aktiv auf die KUR verzichtest, nimmst du teil. Es wird nicht mehr nach voraussichtlichen Umsatz geschaut, sondern lediglich nach den tatsächlichen.

Liegst du im Vorjahr über den 25.000 € ist im aktuellen Jahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 25.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich. Werden jedoch in einem Jahr die 100.000€ überschritten, so entfällt sofort die Steuerfreiheit und die USt ist abzuführen.

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet

Wie du siehst, so einfach lässt sich die Frage nun nicht beantworten.

Die Gewerbesteuer habe ich jetzt mal bewusst außen vor gelassen.

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Gewerbesteuer ist auf Elster.de in der Tat noch nicht auswählbar

Dies soll laut Elster.de ab 25.03.2025 der Fall sein.

Das auf DEM Bild ist nicht die Gewerbesteuererklärung, sondern die Umsatzsteuervoranmeldung für das 4. Quartal 2024.

https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/ustvaeru

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