Wenn du die tatsächlichen Tage nachweisen kannst lege Einspruch ein und begründe diesen damit das die berücksichtigten Tage im Rahmen der Entfernungspauschale nicht wie erklärt angesetzt wurden. Lede dem Einspruch die Nachweise bei und warte auf den neuen Bescheid

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Www.formulare-bfinv.de

Benötigten Formulare downloaden und ausfüllen und beim FA einwerfen

Alternativ beim FA oder im Rathaus direkt die Vordruck holen und zu Hause ausfüllen.

Bist du zur elektronischen Abgabe verpflichtet, so musst du wohl nen Antrag auf Fristverlängerung stellen und warten bis der Zugang vorliegt.

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Gem §36 Abs 4 EStG sieht es wie folgt aus.

  • Wenn sich nach der Abrechnung ein Überschuss zuungunsten des Steuerpflichtigen ergibt, hat der Steuerschuldner diesen Betrag[...] innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten (Abschlusszahlung).
  • Wenn sich nach der Abrechnung ein Überschuss zugunsten des Steuerpflichtigen ergibt, wird dieser dem Steuerpflichtigen nach Bekanntgabe des Steuerbescheids ausgezahlt.

Mit Versand ist Steuerbescheid wird auch die Überweisung angewiesen

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Da ich davon ausgehe das du die Einkommensteuererklärung meinst: in dieser hat ein Erbe grundsätzlich nichts zu suchen.

Du musst dies mit der Erbschaftsteuer-Erklärung erklären, sofern du nach Abzug der Pauschbeträge überhaupt noch einen Betrag über hast. Dies geschieht innerhalb eines Jahres nach dem Ableben.

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Es geht um Menschenleben

Die Rechnung zahlt am Ende der Staat.

Auf den Rest des Unsinns gehe ich nicht ein.

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Ich möchte ein Gewerbe anmelden auf Grund meiner Tätigkeit auf TikTok (Einkommen so ~ 200/300€ pro Monat)

Nee, du musst.

Wo überall muss ich mein Einkommen melden?

Finanzamt, Krankenkasse

Liegt das monatliche Einkommen inklusive Mieteinkünften und Zinserträgen unter 505€ besteht die Möglichkeit sich beitragsfrei über die Familienversicherung der Eltern oder des Lebenspartners krankenversichern.

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Wie kann es sein das immer nur die Gleichen Personen denken sie seien da etwas ganz großen auf der Spur.

Dabei muss man doch einfach nur erkennen das das Abendland nicht kostenlos verteidigt wird und dazu muss man auch erkennen das der Feind dann auch aus dem Osten kommen könnte. Russland ist nämlich defitiniv aktuell kein Freund!

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Das kann viele Gründe haben

Ich vermute einfach mal das du Werbungskosten knapp über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hast, keine Sonderausgaben und auch keine Ermäßigungen gem §35a EStG.

So kommt es nun mal das in Stkl 1 kaum was erstattet wird, weil die "Vorrauszahlung" durch die Lohnsteuer fast genau dem entspricht was mit Bescheid festgesetzt wurde.

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Weil du lediglich Geld durch die Gegend fährst, daran ist per se nichts zu erkennen Sonderrechte benötigt.

Und nein Geldtransporter fahren ist keine hoheitliche Aufgabe!

. Es ist schon frustrierend, wenn ich mich selbst als Sicherheitsbeamter bezeichne, obwohl dieser Begriff eigentlich nicht existiert. 😅

Weil du KEIN Beamter bist, ganz einfach!

Habt ihr vielleicht Informationen darüber, ob sich da in Zukunft etwas ändern könnte?

Nein, auch in Zukunft ist der Hilfssheriff kein Polizist und der Geldtransport mit Blaulicht obliegt der Polizei

Mehr Rechte wären sicherlich hilfreich.

Wofür?! Setze dich mal damit auseinander wann BOS Sonderrechte nutze dürfen.
Spoiler: Es geht bei dir nie um Leben und Tod!

Falls nicht, überlege ich ernsthaft zu kündigen, auch wenn die mir 23 euro geben, die Stunde hört sich viel an, aber niemand nimmt mich ernst mit der Uniform. Ich meine, Blaulicht auf den Fahrzeugen würde doch auch nicht schaden, oder? 😉

Damit beweist warum es auch ganz gut so ist das du keine Sonderrechte im Straßenverkehr bekommst!

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Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze von 538 EUR (die gilt pro Monat) die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme von unter 538 EUR, ist die Entgeltgrenze nicht überschritten.

Wenn du darüber kommst, werden beide Minijobs versicherungspflichtig.

Bei Minijobs gibt es die Möglichkeit, dass dein AG deinen Lohn pauschal mit 2 % versteuert oder individuell nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

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Kannste machen, kannste aber auch gleich sein lassen

Die werden dir mitteilen das du die offiziellen Zahlungsmethoden wählen sollst und fertig.

Wo der Sinn ist dem Unternehmen auf der Homepage nicht deine Bankdaten zu geben um denn das Geld zu überweisen sehe ich auch nicht so wirklich.

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Geld- und andere Einlagen sind nicht erlaubt; sie werden weder zurückgeschickt noch zum Einkauf freigegeben, sondern bis zur Entlassung verwahrt.

Da hast du deine Antwort

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