Die 1.000€ stellen Betriebseinnahmen dar.
Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19% des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht.
Die Grenze beträgt:
- 25.000 € Umsatz im Vorjahr
und
- 100.000 € im laufenden Jahr (Im Jahr der Gründung 25.000€)
Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.
Sofern du nicht aktiv auf die KUR verzichtest, nimmst du teil. Es wird nicht mehr nach voraussichtlichen Umsatz geschaut, sondern lediglich nach den tatsächlichen.
Liegst du im Vorjahr über den 25.000 € ist im aktuellen Jahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 25.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich. Werden jedoch in einem Jahr die 100.000€ überschritten, so entfällt sofort die Steuerfreiheit und die USt ist abzuführen.
Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.
Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet
Wie du siehst, so einfach lässt sich die Frage nun nicht beantworten.
Die Gewerbesteuer habe ich jetzt mal bewusst außen vor gelassen.