Das liegt sicher an deiner übersteigerten Erwartungshaltung gegenüber einem Fantasiewesen, für dessen Existenz es nicht den geringsten Anhaltspunkt gibt.

Nimm dein Leben selbst in die Hand - ein anderer tut es nicht. Befasse dich lieber mit Menschen aus Fleisch und Blut - die sind real und können dir vielleicht helfen.

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Ja.

Der Sinn meines Lebens besteht darin, glücklich zu werden.

Ich bin seit über 40 Jahren glücklich verheiratet, habe zwei Kinder und drei Enkel und lebe seit kurzem im wohlverdienten Ruhestand im eigenen Haus unweit vom Strand :-)

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Der Altersunterschied ist nicht das Problem, aber die Bedürfnisse könnten in dem Alter sehr unterschiedlich sein.

Deine Schwester sorgt sich sicher um dich, aber sie hat nicht das Recht, dir etwas zu verbieten.

Wenn du reif genug für eine Beziehung bist und verantwortungsvoll mit umgehst, kann es etwas werden.

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Nein!

Deine sexuelle Befriedigung hat nichts mit der Krankenkasse zu tun.

Wenn du allerdings Errektionsstörungen hast, gibt es Hilfsmittel, die von den Krankenkassen übernommen werden.

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Eine medizinisch nicht notwendige schönheits-Operation wird von den Krankenkassen generell nicht übernommen.

Du musst es also privat bezahlen, wenn du es unbedingt machen lassen willst. Sicher lässt sich der Zahnarzt auf eine Ratenzahlung ein.

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Zunächst einmal gibt es keine EU-Rente mehr, sondern eine EM-Rente (Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung).

Es gibt auch keinen „Trick“, sondern versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen:

  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren und innerhalb der letzten 5 Jahre min, 36 Monate Pflichtbeitragszeiten,
  • Restleistungsvermögen unter 3 Std. täglich für die volle bzw. unter 6 Std. täglich für die teilweise Erwerbsminderungsrente.

Wenn du wissen willst, wie man Sozialbetrug betreibt, muss ich dich enttäuschen.

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Da kannst du gar nichts machen.

Aber erwarte nicht, dass die Regelaltersrente höher sein wird - rein rechnerisch ist sie fast immer niedriger. In dem Fall bekommst du als Besitzstandsregelung die gleiche Rentenhöhe weiter gezahlt. Es hat für dich also keine finanziellen Auswirkungen, wenn es noch eine Weile dauert.

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Die Witwenrente wird gezahlt, wenn man mindestens 12 Monate verheiratet war. Andernfalls wird eine „Versorgungsehe“ vermutet.

Es gibt aber Ausnahmen - z.B. wenn der Tod plötzlich und unerwartet eintrat - z.B. durch einen Unfall - oder/und wenn es gemeinsame Kinder gibt und eine mehrjährige Lebensgemeinschaft bestand.

Die ersten 3 Monate (Sterbevierteljahr) beträgt die Witwenrente generell 100%.

Die „große“ Witwenrente (55% bzw. 60%) gibt es ab dem 4. Monat allerdings nur dann, wenn Kinder im Haushalt sind, wenn die Witwe erwerbsgemindert ist oder das 47. Lebensjahr erreicht hat.

Eine kinderlose, arbeitsfähige 25jährige Witwe würde ab dem 4. Monat nur die „kleine“ Witwenrente von 25% bekommen, die auf 24 Monate begrenzt ist.

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Ja.

Wer 20 Jahre lang in einer Werkstatt für Behinderte gearbeitet hat, erfüllt die Voraussetzung für eine volle Erwerbsminderungsrente. Zum Leben reicht diese aber i.d.R. nicht, so dass diese Personen oft auf Grundsicherung angewiesen sind.

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Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es eine Zurechnungszeit (der Zeitraum zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem Regelrentenalter), die mit dem persönlichen Durchschnitt an Entgletpunkten berechnet wird.

Es kommt also nicht darauf an, wie viele Entgeltpunkte man bereits erworben hat, sondern wie hoch der Durchschnitt an Entgeltpunkten pro Beitragsmonat ist.

Dabei spielen z.B. auch Kindererziehungszeiten eine große Rolle.

Ohne den genauen Versicherungsverlauf zu kennen, kann man darüber nur spekulieren.

Auf jeden Fall solltest ihr zusätzlich privat vorsorgen, denn allein mit der Rente werdet ihr euren Lebensstandard nicht halten können.

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Es kann eine allergische Reaktion sein - z.B. wenn du Nüsse gegessen hast. Aber auch an der Schilddrüse kann es liegen. Viele haben dort gutartige Knoten - oft merken sie es nicht einmal.

Du solltest die Schluckbeschwerden auf jeden Fall von einem HNO-Arzt abklären lassen.

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Eine Abtreibung ist innerhalb von 12 Wochen legal. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen, wenn Bedürftigkeit besteht. Dabei spielt lediglich das eigene Netto-Einkommen der Betroffenen eine Rolle. Bei einer Schülerin werden die Kosten voll übernommen.

Sie muss nur bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und bekommt einen Berechtigungsschein für den Arzt mit.

Außerdem ist eine Beratung bei „Pro Familia" oder einer anderen Beratungsstelle Vorschrift.

Letztendlich werden die Kosten vom Bund übernommen, aber die Krankenkassen treten in Vorleistung.

Auf jeden Fall sollte deine Freundin sich ihren Eltern anvertrauen, denn der Arzt hat das Recht, die Erziehungsberechtigten vom Eingriff in Kenntnis zu setzen, wenn es sich um eine noch nicht volljährige Jugendliche handelt und er ihr die nötige Reife für so eine Entscheidung nicht zutraut.

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Ich weiß nicht, wo du das gelesen hast.

Meine beiden Implantate habe ich bereits seit 25 Jahren und sie machen keinerlei Probleme. Implantate sind wie eigene, gesunde Zähne.

Probleme gibt es nur dann, wenn das Zahnfleisch zurückgeht. Parodontose kann dazu führen, dass nicht nur die eigenen Zähne, sondern auch Implantate nicht mehr halten.

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Selbstverständlich feiern wir auch als Atheisten Weihnachten. Es sind gesetzliche Feiertage und ein schönes Familienfest, bei dem wir uns treffen, gut essen, gemeinsam lachen und eine schöne Zeit miteinander verbringen.

Dabei stört es uns überhaupt nicht, dass die Christen seinerzeit das uralte Fest der Wintersonnenwende (das Jule-Fest - gewidmet den Göttern der germanischen Mythologie) für sich vereinnahmt haben und Christi Geburt feiern - obwohl Jesus - glaubt man der Bibel - nicht im Winter geboren ist.

Dasselbe gilt übrigens für Ostern - dem uralten Fest der Fruchtbarkeit - das die Christen ebenfalls für sich umfunktioniert haben.

Es ist völlig in Ordnung, wenn Christen diese Feste feiern - aber Ich finde es ziemlich anmaßend von einigen Christen, diese Feste allein für sich beanspruchen zu wollen.

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Die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) wird durchgeführt, wenn das Studium zeitlich deine Beschäftigung + die Zeit für dein Kleingewerbe überwiegt.

Aufgrund der Tätigkeit als Werkstudent zahlst du nur die Beiträge zur Rentenversicherung. Dein Kleingewerbe bleibt beitragsfrei.

Lass es von deiner Krankenkasse abklären, um deiner Mitwirkungspflicht gerecht zu werden.

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