Wenn du nicht gläubig bist, wäre es nur konsequent aus der Kirche auszutreten. Außerdem sparst du dadurch die Kirchensteuer.

Nachteile fallen mir nicht ein.

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Ich rede nicht gern über ungelegte Eier.

Noch ist es nur eine Idee von vielen anderen, die ich gut finde - zumal es den Staat nichts kosten würde. Wenn die Rentner durch diese Regelung verstärkt arbeiten gehen, wäre es eine Win-Win-Situation.

Eine andere Idee ist, das Arbeitsentgelt bei Witwenrenten nur anzurechnen, soweit es den „Sockelbetrag“ übersteigt, der dem Arbeitsentgelt bei einem dem Minijob entspricht. So kann die/der Witwe/r nebenbei einen Minijob machen, ohne dass dieser auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet wird, also die W-Rente kürzt.

Lediglich die Mütterrente III wird kommen, was längst überfällig ist.

Ob es noch andere Änderungen gibt, bleibt abzuwarten.

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Nein die sind alle fair und einfühlsam zu uns Patient:innen

Es gibt nichts, was die Ärzte noch nicht gesehen haben. Für sie bist du in dem Moment ein Patient. Da wird weder gegafft noch gelästert.

Falls aber doch, kann es dir egal sein, du merkst es ja nicht.

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Du musst nichts tuhen, sondern tun.

Im Bus kannst du nur Augenkontakt aufnehmen, ansprechen ist da schwierig. Am besten, du stiegst einfach mal mit ihr zusammen aus und sprichst sie dann an.

Die Tochter meiner Arbeitskollegin hat es als Studentin so gemacht, weil ihr ein junger Mann gefiel, den sie fast jeden Nachmittag in der S-Bahn traf. Sie stieg einfach mit ihm zusammen zwei Stationen früher aus und tat so, als hätte sie sich geirrt.

Er wohnte in der Nähe, bot ihr Hilfe an und fuhr sie mit seinem Auto nach Hause. Ab da trafen sie sich öfter und wurden ein Paar.

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Der Nachgehende Leistungsanspruch für max. 1 Monat nach § 19 SGB V besteht nur zwischen zwei Pflichtversicherungszeiten, z.B. zwischen Ausbildung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder dem Bezug von ALG.

Die Ausbildung war eine Pflichtversicherungszeit, deine Selbständigkeit löst jedoch keine Pflichtversicherung aus und ALG hast du nicht bezogen.

Deshalb musst du dich rückwirkend freiwillig versichern, um die Versicherungslücke zu schließen. Für diesen Zeitraum zahlst du den Mindestbeitrag, weil du kein Einkommen hattest. Die Krankenkasse hat das berücksichtigt und korrekt gehandelt.

Wenn du allerdings einen Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V bei einem gesetzlich versicherten Elternteil hattest, ist diese vorrangig und wäre kostenlos. In dem Fall könntest du die Lücke mit einem Antrag auf Familienversicherung schließen und müsstest dich erst ab Beginn der Selbständigkeit freiwillig versichern.

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Das ist völliger Unsinn. In Deutschland haben wir Versicherungspflicht und die Krankenkasse bzw. das private Versicherungsunternehmen kommen für die Kosten auf, die infolge einer Vergewaltigung entstehen - einschließlich der evtl. folgenden Psychotherapie.

Der Kostenträger kann allerdings einen Regressanspruch gegenüber dem Täter geltend machen. Doch er tritt in jedem Fall in Vorleistung, so dass dem Opfer keine Kosten entstehen.

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Nein

Der Satz stimmt nach wie vor. Solange es Beitragszahler gibt, werden auch Renten gezahlt.

Allerdings hat das nichts mit der Höhe der Rente zu tun. Wer sich nur auf die Rente verlässt, wird seinen Lebensstandard im Alter nicht halten können. Es sei denn, er hat vor der Rente Bürgergeld bezogen und bekommt dann Grundsicherung.

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Selbstverständlich bin ich dagegen.

Wir haben schon viel zu viel Lärmbelästigung, da muss man uns nicht noch zusätzlichen Lärm zumuten.

Mich nervt es schon genug, wenn ich bis in die Nacht hinein Kirchenglocken höre, die unsinniger Weise die Uhrzeit anzeigen, wenn die Leute schlafen wollen.

Zum Glück wohne ich im Norden, wo das nicht üblich ist, so dass ich das nur ab und zu im Urlaub ertragen muss.

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Wenn die Generation Z in Rente geht, sind die geburtenstarken Jahrgänge längst gestorben, so dass sich das Verhältnis der Beitragszahler zu den Rentnern stabilisieren wird.

Das Problem ist aber, dass Generation Z ihren Rentenanspruch erst einmal selbst erwerben muss, denn die Rente ist ein Ausdruck der Lebensleistung. Wer dazu nicht bereit ist, wird in Altersarmut fallen.

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Du hast den Sinn des Grundfreibetrages nicht verstanden. Es geht darum, niedrige Einkommen zu entlasten und nicht darum, dass man keine Steuern zahlen muss.

Wer diesen Betrag mit seinem zu versteuernden Einkommen (das ist weit weniger als die Bruttorente, weil Freibeträge und Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden) unterschreitet, kann ohnehin keine großen Sprünge machen und bleibt daher zu recht steuerfrei.

Außerdem verdoppelt sich der Grundfreibetrag nicht durch eine Heirat, sondern beide haben ihn - genau so wie vor der Hochzeit. Nur wenn einer von beiden den Betrag nicht ausschöpft (z.B. wenn einer von beiden eine sehr kleine Rente hat), ziehen Verheiratete einen Vorteil daraus.

Das betrifft übrigens nicht nur Rentner, sondern jeden Steuerzahler.

Was das mit den Soldaten zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

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Momentan ist es so, dass jeder ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen und ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen kann - wenn die Wartezeiten von 35 bzw. 45 Jahren erfüllt ist.

Nur wer das nicht erfüllt, muss bis zum 67. Lebensjahr warten, um die Regelaltersrente zu bekommen.

Mal sehen, was die neue Rentenkommission vorschlägt und was davon umgesetzt wird.

Doch immer wenn sich etwas ändert, gibt es wegen des Vertrauensschutzes Übergangsregelungen (die meistens diejenigen betreffen, die zum Zeitpunkt der Änderung das 40. Lebensjahr überschritten haben).

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anderes

Im Allgemeinen ist das nicht so. Ganz im Gegenteil. Es weckt die Neugierde, wenn Kinder merken, dass sie unterschiedlich „bestückt“ sind.

Nur wenn Kinder verklemmt erzogen werden, finden sie es komisch oder sogar abstoßend.

Ich weiß noch, wie meine Tochter mit ca. 3 Jahren aus dem Kindergarten kam und an den Fingern aufzählte: „Hannes hat einen Pullermatz, Hannes ist ein Junge, Peter hat auch einen Pullermatz, Peter ist ein Junge, Christian..." und zum Schluss kam: „...aber Susi hat keinen, die hat nur einen Hintern!"

Erst wenn sie dann etwas älter werden, fangen sie an, Scham zu entwickeln.

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Nein

Selbstverständlich nicht.

Zum einen arbeiten viele Rentner ohnehin nebenbei oder über ein Ehrenamt aus, zum anderen sind nicht alle Rentner dazu gesundheitlich und körperlich in der Lage, ein Pflichtjahr zu leisten.

Außerdem beziehen 1,7 Millionen eine Rente wegen Erwerbsminderung - sollen die auch verpflichtet werden?

Unabhängig davon ist die Rente kein Geschenk, sondern ein Ausdruck der Lebensleistung und hart erarbeitet.

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Man muss nicht über ungelegte Eier diskutieren, nur weil irgendwo jemand gekräht hat.

Pensionäre müssen ihre Pension voll versteuern, während Rentner noch immer einen Freibetrag auf ihre Rente haben, der bis 2058 schrittweise abgeschmolzen wird.

Das mit der Quellensteuer halte ich für eine Ente - ebenso wie das soziale Pflichtjahr für Rentner - auch so eine Schnapsidee.

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Nein.

Lediglich beim Arbeitsentgelt spielt die Steuerklasse eine Rolle - aber auch nur unterjährig. Die einbehaltene Lohnsteuer wird am Jahresende mit der Einkommenssteuer (berechnet nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen) verrechnet.

Aufgrund der Rente wird ggf. eine vierteljährliche Abschlagszahlung festgelegt, bei der die Steuerklasse keine Rolle spielt und die ebenfalls zum Jahresende verrechnet wird.

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