Was bedeutet „von der Steuer absetzen“ genau?

Hi, haben den Einkommensteuerbescheid 2020 vor einigen Tagen erhalten. Eine Nachzahlung von gerundet 1600 € wird fällig.

Das Finanzamt hat jedoch irrtümlich die Mehraufwendungen für Verpflegung (Ehemann: berufliche Tätigkeit als Schornsteinfeger täglich mehr als acht Stunden außendienstlich) nicht mitberechnet.

Wir haben also nach § 350 AO fristgerecht Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für 2020 erhoben und dieser wird daher neu berechnet.

Nun zur Rechnung, dann zur Frage:

Die Anzahl der Arbeitstage beträgt im Jahr 2020 in Hessen 254 Tage. Sie errechnen sich aus 366 Kalendertagen abzüglich 52 Samstagen, 52 Sonntagen sowie 8 gesetzlichen Feiertagen in Hessen, die nicht auf das Wochenende fallen. Abzülich 30 Tage Urlaub sowie 10 Krankheitstage entspricht die Anzahl der Arbeitstage meines Mannes im Jahr 2020 -> 214.

Wenn man also 214 x 14 € Mehraufwendungen rechnet, komme ich auf einen absetzbaren Betrag von 2996,00 €.

NUN DIE FRAGE:

Was heißt eigentlich „absetzbar“? Bedeutet das, dass der VOLLE errechnete Mehraufwendungen-Betrag von 2996,00 € „gut geschrieben“ wird? Also dass theoretisch aus dem „MINUS“ 1660,00 € ein „PLUS“ von 1336,00 € wird? ( -1600 + 2996 = 1336).

Oder habe ich einen Denkfehler in meiner Rechnung?

Werden die VOLLEN 14€ täglich berechnet und als GANZES OHNE WEITERE ABZÜGE auf den Betrag von Minus 1600€ draufaddiert? Oder gibt es auf die 14€ noch Abzüge?

Bitte erklärt es mir :)

DANKE

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Muss meine Schwester Steuern zahlen, wenn ich bei ihr wohne(Eigentümerin) Jobcenter?

Hallo ich habe ein Problem. Meine Schwester ist Model und ist Eigentümerin einer Wohnung 54m2. Ich war vorübergehend arbeitslos gemeldet bis ich mein Studium begonnen habe. Es ist ein Vollzeitstudium( Fernstudium). Ich habe nun in der Zeit bei meiner Schwester in der Wohnung gewohnt und bis jetzt noch.ich muss vom Jobcentet jetzt ein Formular ausfüllen und Mietbescheinigung und Untermietervertrag abgeben um Hilfen zu bekommen (vorübergehend, wird später mit Bafög verrechnet). Nun hat meine Schwester gar kein Mietvertrag da sie Eigentümerin ist, habe ihr einfach ohne Vertrag Geld gegeben. Sie hat Angst das sie jetzt Steuern bezahlen muss wenn ich das angebe, sie vermietet die Wohnung ja nicht wirklich ich habe nur so da gewohnt.sie bezahlt keine Steuern als Vermieter. Des Weiteren habe ich Angst zu sagen, dass meine Schwester Eigentümerin der Wohnung ist, vielleicht wird mir die Hilfe vom Staat abgesagt? Aber will ja nicht von meiner Schwester leben, sie würde mir auch nie im Leben Hilfe geben, das ist nur eine Ausnahme dass ich bis ich eine Wohnung habe bei ihr wohnen kann. Also wie löse ich das jetzt am besten, ich möchte nicht das sie Ärger bekommt oder wegen mir neue Kosten oder Steuern auf sie zukommen. Sobald ich eine Wohnung habe ziehe ich aus, aber dafür brauche ich erstmal das Geld vom Jobcenter, weil mir sonst keiner eine Wohnung gibt :(. Neben mein Studium kann ich zwar bisschen arbeiten,aber muss erst ein Job finden und wollte erstmal umziehen,damit ich in der Nähe einen Job suche.

Hoffe mir kann wer weiterhelfen, weiß nicht was ich machen soll.

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Im Midijob seine Lohnsteuer absetzenm mit TaxFix nicht möglich?

Ich habe 2019 bei einem Unternehmen auf 87 Stunden im Monat gearbeitet also noch Teilzeit. Nun wollte ich für 2019 meine Lohnsteuer absetzen auf der Lohnsteuerbescheinigung in Feld vier steht drauf die einbehaltenen Lohnsteuer von 3. beträgt 436,89 € nun wollte ich es über TaxFix (eine App die mir erlaubt die Lohnsteuer abzusetzen und ich muss eine kleine Gebühr an die App selber zahlen) Dort habe ich die ganzen Informationen von meiner Lohnsteuerbescheinigung eingegeben und mir wurde angezeigt dass in Zeile 22. (Arbeitgeber Anteil Zuschuss a) zur gesetzlichen Rentenversicherung (1483,58 €)

und in Zeile 23. (Arbeitnehmer Anteil) a) zur gesetzlichen Rentenversicherung (1461,52 €)

die Zeile nicht gleich sind und ich sie doch überprüfen sollten wenn ich das jedoch Überspringe und alle weiteren Schritte wie folgt mache kommt bei mir in 2019 raus dass ich meine Lohnsteuer nicht absetzen kann und 65 € zu wenig gezahlt habe. Ich habe schon bei meinem Unternehmen angerufen und mir wurde gesagt das es so ist weil ich in einem Mini Job bin und zwar in den Gleitzonen und dass etwas mit der sozialversicherung zu tun hat und ich dadurch meine Lohnsteuer nicht absetzen kann. Ist das richtig ich verstehe nämlich nicht ob ich jetzt die Lohnsteuer über die Monate in 2019 bekommen habe und ich deswegen weniger Versicherungen gezahlt habe oder was ich jetzt machen soll oder machen kann eher gesagt um meine Lohnsteuer abzusetzen gibt es da irgendwas was ich machen kann oder ist es wirklich so das ist meine Lohnsteuer in diesem Fall nicht absetzen kann oder kann ich da wirklich nichts mehr machen????

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Steuererklärung Einkommen?

Hey leute,

bin gerade dabei, meine Einkommenssteuererklärung für dieses Jahr fertig zu machen. Dafür nutze ich das Wiso steuer start Programm. Hab soweit alles aufgefüllt, aber einige Fragen stellen mir sich noch. Erstmal zu mir: Ich hatte dieses Jahr bis Ende Februar noch in meiner Ausbildungsfirma als Junggesellin gearbeitet (direkt nach der Ausbildung dort als Verfahrensmechanikerin weitergearbeitet) und dann zum Ende des Februarmonats auch gekündigt. Anfang März habe ich dann eine komplett andere Ausbildung begonnen. Bin also seit dem 02.03. in der schulischen Ausbildung zur Physiotherapeutin die voraussichtlich bis zum 28.02.2023 gehen wird. Meine erste Frage ist: Was gebe ich im Programm bei "Art/Grund der Fortbildung" an? Die schulische Ausbildung gilt ja jetzt soweit ich das richtig verstanden habe als "Fortbildung", da ich ja vorher eine normale betriebliche Ausbildung absolviert habe. Ist es dann die Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis, die Fortbildung ohne inhaltlischen Bezug oder gar Fortbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten. Ich möchte gerne die Fachliteratur, Schulgebühren sowie ein PC Setup von den Steuern absetzen, die ich für die Schule brauche. Meine zweite Frage: Unter dem Punkt "Fortbildungskosten" sind die Unterpunkte "Arbeitsmaterialien" und "Fachliteratur". Trage ich dort die ganzen für die Ausbildung gekauften Sachen ein? Oder trage ich die ganzen Sachen bei dem Punkt am Anfang des Formulars "Ausgaben (Werbungskosten) - Arbeitsmittel ein? Oder ist es egal? Wenn ich es nämlich beim Anfangspunkt "Arbeitsmittel" eintrage, kann ich dort direkt auch die Nutzungsdauer mit einrechnen lassen. Bei "arbeitsmaterialien" unter dem Punkt Fortbildungen kommt sowas nicht.

Ich denke man merkt mir die Nervösität etwas an . Ist meine erste Einkommenssteuererklärung. Hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten

Liebe Grüße,

Lisa

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Wirtschaft und Finanzen
Erste Wohnung mit 18 - Erfahrung, Tipps? Kosten?

Hallo,

vorab: Ich wäre für jede Art von Hilfe und für jede kleine hilfreiche Antwort unendlich dankbar, sei es nur die eigene Erfahrung oder ein Tipp, wo ich Hilfe bekommen könnte. Ihr müsst auch nicht alles lesen, wie gesagt, jede ernste Antwort wäre wirklich toll. Ich weiß, dass es einige hier gibt, die grundsätzlich was gegen junge Leute haben, die ausziehen wollen. Bitte. Ihr braucht mir von nichts aufgrund meines Alters abraten, BITTE ignoriert dies hier, wenn ihr mir NICHT wirklich helfen wollt!

Zu mir: ich habe schon lange vor mit 18 auszuziehen und habe versucht, mir ein eigenes Einkommen zu ermöglichen. Ich bin Schülerin, mache mein Abitur und will mir um !jeden Preis! eine Wohnung finanzieren.

Mein GEHALT: Ich kriege von meinen Eltern ca. 100€ im Monat, dazu kommen 200€ Kindergeld. Ich arbeite seit einiger Zeit SELBSTSTÄNDIG und verdiene damit im Monat 500-700€ BRUTTO (Ich habe ein Gewerbe beantragt und einen Termin bei einem Steuerberater).

Dazu: Mind. 500€ BRUTTO im Monat liegen bei mir SEHR SICHER. ICH FÜHRE KEINE WACKLIGE SELBSTÄNDIGE ARBEIT.

MEIN GESPARTES (z.B. für Kaution und Möbel): 1800€.

Ich komme im Monat auf mind. 800€ Brutto, i.d.R. leicht mehr.

Meine Frage: Kann ich mir damit eine „billige“ Wohnung finanzieren u. z.B. eine mit 450€ Warmmiete (Heizkosten sind dabei+Einbauküche und Bad) finanzieren???

Was für Kosten könnten hinzu kommen??

Und wichtig: NEIN, ich brauche nicht viel zu leben und JA, ich weiß, wie man den Haushalt führt. Ich koche immer für mich und für mein Essen gebe ich im Monat max. 100€ aus. Das REICHT FÜR MICH AUS UND JA, DA BIN ICH MIR SICHER. Möbel bekomme ich größtenteils von zu Hause (Bett, Sofa, Fernsehen, Computer, Tisch, Stühle, Geschirr).

Wenn ihr mir nicht helfen könnt: WISST IHR, WO ICH HILFE BEKOMMEN KÖNNTE? Auch Wo ich Hilfe für Selbstständige etc. finden kann? Denn es gibt leider niemanden in meiner Familie, der mir wirklich hilft. Sie ist ja auch der Grund, WARUM ich um jeden Preis ausziehen will.

WARUM ICH SELBSTÄNDIG BIN:

Ich habe schonmal mit einem Minijob angefangen. Der Weg + Körperliche Anstrengung kosten viel Zeit und ich werde immer mit dem Mindestlohn bezahlt. Bei meiner selbständigen Arbeit, auch wenn das selbständige viele Nachteile hat, leidet meine Schule nicht so drunter UND ich verdiene MEHR.

Danke im Voraus für jeden, der mir hilfreich antworten will. Obwohl ich versuche mich viel darüber zu informieren, habe ich immer dieses Unsichere Gefühl, da mir so oft gesagt wurde, dass eine Schülerin wie ich das nicht hinbekommt. Das wurde mir auch gesagt, als ich selbständig arbeiten wollte. Hätte ich auf die gehört, hätte ich jetzt keine Selbständige & für mich gut bezahlte Arbeit.

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Steuerklärung bei freiberuflicher Tätigkeit und Minijob?

Hallo,
ich bin bei meiner Steurerklärung (über Elster) gerade ein bisschen ratlos. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen :)

Es ist so, dass ich sowohl freiberuflich arbeite als auch über einen Minijob angestellt bin. Beim Minijob werden ich direkt vom Landesamt für Besoldung und Versorgung bezahlt, da es sich um eine Tätigkit an der Hochschule handelt. Ich werde laut der Bezügemitteilungen in Steuerklasse 6 einstuft, vermutlich aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit, bei der ich aber so wenig verdiene, dass ich trotzdem pro Monat mit dem Minijob zusammen unter 450 Euro bleibe. Durch die hohe Steuerklasse wurde mir allerdings sehr viel Lohnsteuer abgezogen, die ich ja eigentlich zurückbekommen müsste, oder? Ich weiß aber nicht, wie ich das jetzt alles in der Steuererklärung angeben soll, welche Formulare ich noch ausfüllen muss und, ob ich Belege beifügen muss. Derzeit fülle ich das Formular EÜR und die Einkommentsteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht mit den Anlagen S und Sonderausgaben aus. Bei der EÜR geht es ja nur um die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, da hat sich also nichts geändert. Bei den anderen Formularen bin ich mir jetzt aber nicht sicher, wie sich da was ändert oder ob ich noch weitere Formulare einreichen muss.

Ach und zusätzlich wurde mir in den ersten zwei Monaten meines Minijobs auch noch Kirchensteuer abgezogen, obwohl ich überhaupt nicht in der Kirche bin...

Kennt ansonsten vielleicht jmd. eine kostengünstige Stelle zur Steuerberatung? Oder kann ich mich mit den Fragen auch an das Finanzamt wenden?

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Wohnsitz nicht gemeldet. Fahrtkosten Steuererklärung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe jahrelang (ca. 6) in einer Stadt B gewohnt und hier studiert, während ich noch bei meinen Eltern in Stadt A gemeldet war. Leider habe ich es komplett versäumt, mich umzumelden.

Jetzt habe ich aber auch einen Job in der Nähe von Stadt B und würde mich gern anmelden, fürchte allerdings, dass die Strafe hoch ausfallen kann. Da ich in meinem Job 45 km pendeln muss und ich die Fahrtkosten von Stadt B zu meiner Arbeit gern absetzen möchte, muss ich hierfür ja auch in dieser Stadt gemeldet sein, richtig?

Mein Vermieter stellt mir auf jeden Fall keine Wohnungsgeberbestätigung mit einem falschen Einzugstermin aus. Da ich in einer WG wohne: Kann einer meiner Mitbewohner theoretisch auch als Hauptmieter unterschreiben? Es kann mir ja niemand tatsächlich nachweisen, dass ich auch tatsächlich in Stadt B gewohnt habe während der Zeit. Theoretisch hätte ich ja auch nur die Wohnung mieten können bzw. hauptsächlich in Stadt A gewohnt haben. Aber in dem Fall hätte ich dann einen Zweitwohnsitz anmelden müssen?

Komme ich irgendwie drum herum, eine saftige Strafe zahlen zu müssen? Ich überlege schon, innerhalb der Stadt B bald umzuziehen. Dann hätte sich das mit einer neuen Adresse ja eh erledigt.

Recht, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Einwohnermeldeamt, Fahrtkosten, Meldepflicht, Wohnsitz, Ausbildung und Studium, Wohnungsgeberbestätigung
Zwei Steuererklärungen für privat und gewerblich (EÜR)?

Hallo,

ich bin hauptberuflich in Teilzeit fest angestellt und habe bisher immer eine normale Einkommensteuererklärung abgegeben. Seit Januar 2017 bin ich nebenberuflich Kleinunternehmer.

Eine sehr grundsätzliche Frage, die ich bislang noch nicht klären konnte, ist, ob ich nun für 2017 zwei Steuererklärungen statt einer abgeben muss. Also 1x privat die Einkommensteuererklärung wie gewohnt und 1x eine separate Steuerklärung/EÜR extra für die Firma, die ich als Kleinunternehmer gegründet habe?

Oder anders gefragt: Kommen sowohl die Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit als auch die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (ich habe 2017 nur Geld in den Betrieb reingepumpt und noch nichts daran verdient) in dieselbe Einkommensteuererklärung?

Wenn ja: Wird die EÜR dann an diese private Einkommensteuererklärung angehängt oder separat verschickt?

(Die letzte Frage ergibt sich daraus, dass bei meiner Privatanschrift ein anderes Finanzamt zuständig ist als bei der Anschrift für den Hauptsitz meines Gewerbes.)

Ich werde, falls ich auf zu viele Probleme stoßen sollte, natürlich einen Steuerberater hinzuziehen. Zuvor möchte ich aber zumindest versuchen herauszufinden, wie weit ich ohne Steuerberater mit der Klärung der Fragen komme. Ein Fristverlängerungsschreiben ist im Übrigen bereits vorbereitet.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Selbständigkeit, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, einnahmenueberschussrechnung, EÜR, Kleinunternehmer, Wirtschaft und Finanzen
Pfändungs und Einziehungsverfügung vom Finanzamt - und nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom Finanzamt erhalten.

Fragen zu diesem Thema gibt es schon reichlich, aber bestimmte Dinge habe ich noch nicht verstanden bzw. Mein Fall ist auch etwas verzwickt:

Die Pfändung kommt zustande durch das fehlen der Steuererklärung von 2014 und 2015.

Nun ist es aber so, dass ich die Steuererklärung 2014 bereits im April abgegeben habe, noch an meinem alten wohnort. Daraufhin wurden Belege nachgefordert, die ich Anfang Juli ebenfalls an das zuständige FA meines alten Wohnorts gegeben habe. Nun bin ich umgezogen, die Erklärung für 2015 soll nun an das neue zuständige FA erfolgen.

Die Pfändungsverfügung kommt vom neuen FA. Für 2015 und allerdings auch bezüglich 2014.

Das alte FA sagt sie hätten keine Daten mehr von mir, die wären alle ans neue FA übermittelt worden. Das neue FA scheint ja aber offensichtlich nichts davon zu wissen.

Der Pfändungsbetrag ist enorm hoch, da es sich hier ja um die geschätzten steuerbeträge des FA handelt. Das FA pfändet nun meinen Lohn direkt beim Arbeitgeber. Sehr peinlich und unangenehm. Aber wichtiger ist/sind jetzt meine Frage(n):

Kann ich Einspruch gegen die Pfändung erheben, da 2014 ja abgegeben wurde und es sich hier um einen Kommunikationsfehler zwischen den Ämtern handelt?

Angenommen der viel höher geschätzte steuerbetrag und somit der pfändungsbetrag wäre 5000 €. Ich reiche meine Erklärungen ein und am Ende soll ich zusammen 1000€ Steuer bezahlen....wird die Pfändung aufgehoben sobald die steuerbescheide durch und die 1000€ bezahlt sind? Oder muss ich am Ende so oder so tatsächlich die 5000€ bezahlen?!

Finanzen, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Pfändung, Wirtschaft und Finanzen
Wie kann ich eine rückwirkend gezahlte BU-Rente in Einkommenssteuer 2016 eintragen?

Hallo zusammen,

es ist doch wirklich zum haareraufen ;-)

Ich habe im Dezebmer 2016 rückwirkend eine BU-Rente für den Zeitraum 01.01.2014 - 01.08.2014 ausgezahlt bekommen.

Die Leistung der Versicherung setzt sich wie folgt zusammen:

Renten vom 01.01.2014 - 31.07.2014 6.951,35 €

Beitrage vom 01.01.2014 - 31.07.2014 503,68 €

./. Kosten für den "Ärztlichen Bericht" 114,11 € Leistung: 7.340,92 €

In meiner Einkommenssteuererklärung für 2016 habe ich nun in der Anlage R auf Seite 1 unter Leibrente (2), 1. Rente folgendes eingetragen:

Den Haken gemacht bei 1. Rente aus "privaten Rentenversicherungen mit zeitlich befristeter Laufzeit"

Als Rentenbetrag habe ich die ** 7.340,92 €** eingetragen.

Bei Beginn der Rente habe ich 01.12.2014 eingetragen.

Und bei Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens am 31.07.2014

Wenn ich bei Elster nun die Berechnung starte kommt eine Fehlermeldung mit folgendem Text:

*AHW Abbruch-Hinweise Anlage R: Bei einer abgekürzten Leibrente liegt das Ende vor dem Beginn der Leistung. Anlage R: Bei einer Rente liegt das Datum des Erlöschens / der Umwandlung vor dem aktuellen Veranlagungszeitraum. Es ist zu prüfen, ob nach dem Ende der Laufzeit der Rente im aktuellen Veranlagungszeitraum zu dieser Rente noch eine Nachzahlung oder Rückforderung erfolgte. Ggf. ist die zugehörige Kennzahl für das Datum des Erlöschens / der Umwandlung der Rente zu korrigieren oder der Ertragsanteil einzutragen.

Ich bin hierbei ansolut überfordert. Ich weiß weder ob ich den richtigen Betrag eingetragen habe, noch wie ich die Zeiten eintrage.

Ich hoffe das Euer Schwamwissen mir vielleicht weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus und LG.

Ben

Steuern, Steuererklärung, Berufsunfähigkeit, BU-Rente, Einkommensteuererklärung
In der EÜR bezüglich Über- und Unterentnahme sind wieviel an Privateinlagen noch okay?

Hallo ihr lieben, ich hoffe hier sitzen einige von euch die Buchhalterisch denken können. Ich muss nur Einnahmen / Ausgaben machen bezüglich EÜR fürs FA: THEMA: Ermittlung der Über Unterentnahmen des lfd Wirtschaftsjahres Bin Selbständig: kein Kleinunternehmer Hallo, ich verstehe nicht die Konsequenzen in der EÜR was es bedeutet mit den Unter und Überentnahmen. Deswegen stelle ich die Zahlen hin:

2015 Gewinn 14.697,29

Entnahmen 18.569,00

Gewinn 14.697,29

Einlagen 04.233,00


Unterentnahme -361,29

Wie denkt ein Prüfer in diesem Falle? Da sind Einlagen in höherem Bereich, könnte also überprüfenswert sein. (?) Oder ist das so bedenkenlos, da bin ich mir nicht sicher.

Muss/Sollte ich dem FA begleitend schreiben wie es zu den Einlagen über 4.000 € kam? (Gibts da Grenzen, die toleriert werden?)

Habe diese Privat-Einlagen als Unterstützungshilfe von Freunden bewußt hier auf dem Geschäftskonto buchen lassen, weil ich wirtschaftlich knapp dran war um finanziell in 2015 über die Runden zu kommen. Da sind paar aussergewöhnliche Belastungen gekommen.

Hätte da gerne eine Einschätzung Wertung. Nicht dass ich unnötigerweise Fehler begehe, und zu spät aufwache. Wann macht sich die Schuldzinsberechnung bemerkbar? Die anderen und dieses Jahre lief es wieder ganz einfachausgeglichen, so dass ich mich nicht mit diesen Privateinlagen Einschätzung abplagen mußte.

Danke schön.

Buchhaltung, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, EÜR, Finanzamt, Steuerrecht
Steuererklärung - Pendlerpauschale: leider keine Belege (Fahrkarten / Monatskarten) mehr vorhanden, Finanzamt lehnt daher Erstattung in voller Höhe ab, was tun?

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem: Ich habe letzten Dezember die Steuererklärung für 2011 beim Finanzamt eingereicht (wie immer bei mir auf den letzten Drücker, aber gerade noch rechtzeitig). Nun bekam ich vor einigen Tagen den Bescheid und musste zu meiner Enttäuschung feststellen, dass ich gerade mal ca. 30,- Euro erstattet bekam. Der Preis für eine Monatskarte betrug im betroffenen Jahr 114,50 Euro, also insgesamt im Jahr 1374,- Euro. Ich war das ganze Jahr über in einer Beschäftigung, bei der ich ca. 2200,- Euro brutto monatlich verdiente (Steuerklasse 1). Die 12 Monatskarten habe ich komplett selbst bezahlt, bekam also keinen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Erstattet vom Finanzamt wurden mir jetzt nur 30,- Euro.

Für die Steuererklärung für das Jahr davor bekam ich knapp 1600,- Euro erstattet - allerdings war ich da nur 6 Monate berufstätig (gleicher Arbeitgeber, gleiches Gehalt und gleicher Monatskartenpreis wie 2011) und war die anderen 6 Monate arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld I.

Auf Nachfrage beim Finanzamt sagte man mir, dass man die beiden Jahre aufgrund der Arbeitslosigkeit von 6 Monaten in dem einen Jahr nicht miteinander vergleichen könnte und außerdem, da keine Nachweise (Monatskarten) vorlagen, hat man nur die normale Entfernungspauschale berücksichtigt. Die Dame vom Finanzamt sagte mir, ich könnte Widerspruch einlegen und schauen, ob ich wenigstens einige der Monatskarten noch finde. Leider habe ich gar keine Monatskarten mehr, da diese in der Vergangenheit auch nie vom Finanzamt als Nachweis verlangt wurden.

Was kann ich jetzt noch machen, um einen höheren Erstattungsbetrag als die 30,- Euro zu bekommen? Eventuell einen niedrigeren Monatskartenpreis aufschreiben und sagen, dass meine Kollegen im Zweifel bezeugen könnten, dass ich mit der S-Bahn bis zum Arbeitsplatz gefahren bin? Normalerweise durchfahre ich 2 Tarifzonen, wo die Monatskarte eben die 114,50 Euro kostete - bei nur einer Tarifzone hätte ich nur 76,00 Euro für eine Monatskarte bezahlt und hätte zusätzlich zunächst 15 Minuten zu Fuß laufen müssen. Meine Hoffnung wäre, dass dadurch der abzusetzende Betrag zwar dann aufgrund des geringeren Monatskartenpreises kleiner ausfallen würde, man aber dann vielleicht keine Nachweise mehr benötigen würde. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Vielen lieben Dank schon mal vorab für eure Hilfe.

Rechtsanwalt, Steuererklärung, BWL, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Pendlerpauschale, Steuerberater, Werbungskosten, entfernungspauschale
EÜR-Anlage Gewerbe Verpflegungsmehraufwendungen möglich?

Hallo zusammen,

ich bin nebenberuflich Gewerbetreibender als Promoter (Kleinunternehmer mit ca. 10.000€ Einkünften jährlich) und mache dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst. Neben dem Hauptvordruck und VOR-Anlage, fülle ich natürlich auch die G-Anlage aus, mit Betriebseinnahmen und -ausgaben. Dazu muss ich als Gewerbetreibender meine Geschäftsvorfälle als EÜR aufzeichnen und damit auch die Anlage EÜR ausfüllen.

Zur Anlage EÜR habe ich eine Frage:

Ich habe herausgefunden, dass ich "bei mehr als 8 Stunden (ohne Übernachtung) oder An- und Abreisetag bei auswärtiger Übernachtung jeweils 12 Euro" als Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen kann.

Das Ganze bei der Anlage EÜR soll wohl in Zeile 54 Verpflegungsmehraufwendungen.

Meine Frage nun: ist das so korrekt?

Hintergrund: Ich war nämlich etwas verwundert, als ich meine EÜR-Anlagen von den letzten Jahren angeschaut habe - die hat noch mein Steuerberater erstellt.

Dort waren unter Betriebsausgaben Summe etwa 100-200€ Schreibuntensilien, Papier, Bücher und Kleinkrams angegeben, aber nicht diese Tagespauschalen (auch nicht die "alte Pauschale" mit 6€ pro Tag). Ich komme bei ca. 80 Tageseinsätzen von mehr als 8 Stunden dadurch nämlich auf knapp 1000€, alleine durch die Verpflegungsmehraufwendungen.

Letztes Jahr waren es auch ca. 80 Tageseinsätze von mehr als 8 Stunden, aber die wurden wohl von meinem Steuerberater übersehen? Ich habe ihm zwar nie explizit angegeben, dass ich Einsätze von mehr als 8 Stunden hatte, aber anhand meiner Rechnungen hätte er die Dauer der Einsätze sehen können und geltend machen können. Oder einfach bei mir nachfragen...

Ich bin nun etwas verwirrt und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt - was mich sehr freuen würde!

Viele Grüße bamboo

Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, einnahmenueberschussrechnung, EÜR, Gewerbe, ELSTER, Verpflegungspauschale
Steuerklärung Student

Hallo,

ich habe folgendes Problem, ich bin grad dabei meine Einkommenssteuerklärung für das Jahr 2012 zu machen. Ich studiere, gehe nebenbei arbeiten und erhalte Bafög. Ich nutze WISO Internet-Sparbuch um die Steuererklärung zu machen. Bei der Eingabe der Daten für den Lohnsteuerzeitraum meldet der Assitent mir, dass die Lohnsteuer für den Zeitraum zu hoch sei, und einen bestimmten Betrag nicht übersteigen sollte. Dies hängt wohl mit der Wahl der Berufsgruppe zusammen. ich bin Werkstudent. Was sol ich in dem Feld für die Berufsgruppe angeben? Dort sind folgende Möglichkeiten vorgegeben:

  • Angestellter,Arbeiten (rentenversicherungspflichtig)
  • Beamter, Richter, Soldat Geistlicher, DO-Angestellter
  • Rentenversicherungsfreie Beschäftigung
  • Minijob (sofern nicht pauschal versteuert)
  • Betriebsrentner
  • Vorruheständler (mit Vorruhestandsvereinbahrung)
  • Pensionär (Beamter, Richter, Soldat, Geistlicher im Ruhestand)
  • Pensionär (mit aktiver sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit)
  • GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Vorstandsmitgleid einer Aktiengesellschaft
  • Ehegattenarbeitsverhältnis

Nun, ich bin selbst krankenversichert als Student, habe für den Zeitraum Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und meinen Anteil zur Rentenversicherung gezahlt. Ich bin ledig, kinderlos und nicht Selbstständig.

In dem Zeitraum habe ich wie gesagt auch Bafög bekommen, wie gebe ich das an ? Ich hatte auch einige Anschaffungen, Laptop, Bücher etc. , alles für mein Studium. Wie wird der Semesterbeitrag angegeben/angerechnet? Inwiefern wirkt sich das alles bei der Berechnung aus?

Ich hoffe mir kann jemand Antwort auf die doch etwas komplexere Fragestellung geben, Danke im Voraus

Grüße

Steuern, Steuererklärung, BAföG, Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, Student

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