Einkommensteuer & Umsatzsteuer?

2 Antworten

Das kommt schon hin, dann wurde einfach schlecht gewirtschaftet oder das Konzept taugt eben nichts, dass man auch noch Geld übrig behält.

Der Steuerberater hat seine Arbeit gemacht und die ist natürlich zu bezahlen.

Die Summen an EKS und MWST klingen jetzt für etwa ein Jahr auch nicht überzogen viel.

Nun erstmal, beide steuern sind jahressteuern.

Entscheident ist was du im kanderjahr 2022 und im Kalenderjahr 2023 für Umsätze und Gewinne hattest.

Für die Höhe der umsatzsteuer ist der Gewinn unerheblich. Da entscheidet dein umsatz und an andere Unternehmer gezahlte umsatzsteuer wird als vorsteuer angerechnet /erstattet. Bei der Facebook Werbung gab es wahrscheinlich keine Vorsteuer die du an Facebook bezahlt hast (Revercharge)

Der Steuerberater hat den Bescheid geprüft? Dann lasse dir das notfalls von dem erklären. Ohne alle Unterlagen kann dir da keiner weiterhelfen.

Ggf hattest du einige Ausgaben die nicht oder nur als AfA verteilt als Betriebsausgaben abziehbar sind.