Habe ich bei zusammen Veranlagung und Steuerklasse 3/5 mit Nebengewerbe als Kleinunternehmer irgendwelche Vorteile bei der Zusammenveranlagung als Arbeitnehmer?
Hallo, wenn ich Hausfrau bin und ein Nebengewerbe habe als Kleinunternehmer und zur Zeit vom Verdienst meines Mannes lebe und am Jahresende die Einkommensteuererklärung mache, kann das Auswirkungen haben auf die Besteuerung meines Mannes der die Steuerklasse 3 hat? Ich bin Hausfrau und habe fast nichts eingenommen ca 500 Euro im ganzen Jahr....oder sind das zwei unabhängige Besteuerungen?Mein Mann ist Arbeitnehmer...Bitte möglichst unkompliziert Vor oder Nachteile nennen...?
2 Antworten
normal werdet ihr zusammen veranlagt sprich Einnahmen als Arbeitnehmer und Reingewinn vom Nebengewerbe. Daraus wird Steuer festgesetzt.
Wenn dein Mann zur Arbeit fährt kann er die Strecke mit eintragen
würdest du nur das verdienen wärest du unter Freibetrag für Kleinunternehmer.
Da ihr gemeinsam aber in gleiche Tasche wirtschaftet wird das zum Nettolohn addiert
Wird mein bescheidener Gewinn in etwa so besteuert als hätte ich einen Netto Lohn als Arbeitnehmer erwirtschaftet? Oder wie in etwa?Ganz grob..?
Siehe das mal so. Du hast zwar 500€ eingenommen. Dafür waren aber Ausgaben an Rohmaterialien , Energie und zeitlicher Aufwand usw notwendig.
Somit kommt Reingewinn von sagen wir mal 150€ raus.
Von dem geht aber nur EST weg das du damit keine Sozialbeiträge abgeben musst.
Somit werden um mal irgend was zu nennen 20% einbehalten
Was du hier verlangst geht schon in die individuelle Steuerberatung und die kann und darf dieses Forum nicht leisten.
Grundsätzlich sind Ehegatten stets so zu besteuern, als hätte jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erwirtschaftet, was bei einem stark unterschiedlichen Einkommen oft zu einer steuerlichen Besserstellung gegenüber einem unverheirateten Paar mit ähnlicher Konstellation führt.
Dein Gewerbe wirkt sich natürlich steuerlich aus aber die Nachzahlung dürfte es ohnehin jedes Jahr geben, egal ob mit oder ohne Gewerbe.
O.k. ich dachte mir nichts dabei, deshalb die Frage.
Wenn es nicht in Ordnung ist, dann bitte ich um Entschuldigung....
Hat mein Gewinn, so lange er meinetwegen unter 1500 Euro im Jahr ist eine Auswirkungen auf die Steuererklärung? Wenn ja inwiefern?Vor oder Nachteil?