Steuerklärung Student

Hallo,

ich habe folgendes Problem, ich bin grad dabei meine Einkommenssteuerklärung für das Jahr 2012 zu machen. Ich studiere, gehe nebenbei arbeiten und erhalte Bafög. Ich nutze WISO Internet-Sparbuch um die Steuererklärung zu machen. Bei der Eingabe der Daten für den Lohnsteuerzeitraum meldet der Assitent mir, dass die Lohnsteuer für den Zeitraum zu hoch sei, und einen bestimmten Betrag nicht übersteigen sollte. Dies hängt wohl mit der Wahl der Berufsgruppe zusammen. ich bin Werkstudent. Was sol ich in dem Feld für die Berufsgruppe angeben? Dort sind folgende Möglichkeiten vorgegeben:

  • Angestellter,Arbeiten (rentenversicherungspflichtig)
  • Beamter, Richter, Soldat Geistlicher, DO-Angestellter
  • Rentenversicherungsfreie Beschäftigung
  • Minijob (sofern nicht pauschal versteuert)
  • Betriebsrentner
  • Vorruheständler (mit Vorruhestandsvereinbahrung)
  • Pensionär (Beamter, Richter, Soldat, Geistlicher im Ruhestand)
  • Pensionär (mit aktiver sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit)
  • GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Vorstandsmitgleid einer Aktiengesellschaft
  • Ehegattenarbeitsverhältnis

Nun, ich bin selbst krankenversichert als Student, habe für den Zeitraum Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und meinen Anteil zur Rentenversicherung gezahlt. Ich bin ledig, kinderlos und nicht Selbstständig.

In dem Zeitraum habe ich wie gesagt auch Bafög bekommen, wie gebe ich das an ? Ich hatte auch einige Anschaffungen, Laptop, Bücher etc. , alles für mein Studium. Wie wird der Semesterbeitrag angegeben/angerechnet? Inwiefern wirkt sich das alles bei der Berechnung aus?

Ich hoffe mir kann jemand Antwort auf die doch etwas komplexere Fragestellung geben, Danke im Voraus

Grüße

Steuern, Steuererklärung, BAföG, Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, Student
Steuererklärung - Pendlerpauschale: leider keine Belege (Fahrkarten / Monatskarten) mehr vorhanden, Finanzamt lehnt daher Erstattung in voller Höhe ab, was tun?

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem: Ich habe letzten Dezember die Steuererklärung für 2011 beim Finanzamt eingereicht (wie immer bei mir auf den letzten Drücker, aber gerade noch rechtzeitig). Nun bekam ich vor einigen Tagen den Bescheid und musste zu meiner Enttäuschung feststellen, dass ich gerade mal ca. 30,- Euro erstattet bekam. Der Preis für eine Monatskarte betrug im betroffenen Jahr 114,50 Euro, also insgesamt im Jahr 1374,- Euro. Ich war das ganze Jahr über in einer Beschäftigung, bei der ich ca. 2200,- Euro brutto monatlich verdiente (Steuerklasse 1). Die 12 Monatskarten habe ich komplett selbst bezahlt, bekam also keinen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Erstattet vom Finanzamt wurden mir jetzt nur 30,- Euro.

Für die Steuererklärung für das Jahr davor bekam ich knapp 1600,- Euro erstattet - allerdings war ich da nur 6 Monate berufstätig (gleicher Arbeitgeber, gleiches Gehalt und gleicher Monatskartenpreis wie 2011) und war die anderen 6 Monate arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld I.

Auf Nachfrage beim Finanzamt sagte man mir, dass man die beiden Jahre aufgrund der Arbeitslosigkeit von 6 Monaten in dem einen Jahr nicht miteinander vergleichen könnte und außerdem, da keine Nachweise (Monatskarten) vorlagen, hat man nur die normale Entfernungspauschale berücksichtigt. Die Dame vom Finanzamt sagte mir, ich könnte Widerspruch einlegen und schauen, ob ich wenigstens einige der Monatskarten noch finde. Leider habe ich gar keine Monatskarten mehr, da diese in der Vergangenheit auch nie vom Finanzamt als Nachweis verlangt wurden.

Was kann ich jetzt noch machen, um einen höheren Erstattungsbetrag als die 30,- Euro zu bekommen? Eventuell einen niedrigeren Monatskartenpreis aufschreiben und sagen, dass meine Kollegen im Zweifel bezeugen könnten, dass ich mit der S-Bahn bis zum Arbeitsplatz gefahren bin? Normalerweise durchfahre ich 2 Tarifzonen, wo die Monatskarte eben die 114,50 Euro kostete - bei nur einer Tarifzone hätte ich nur 76,00 Euro für eine Monatskarte bezahlt und hätte zusätzlich zunächst 15 Minuten zu Fuß laufen müssen. Meine Hoffnung wäre, dass dadurch der abzusetzende Betrag zwar dann aufgrund des geringeren Monatskartenpreises kleiner ausfallen würde, man aber dann vielleicht keine Nachweise mehr benötigen würde. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Vielen lieben Dank schon mal vorab für eure Hilfe.

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Zwei Steuererklärungen für privat und gewerblich (EÜR)?

Hallo,

ich bin hauptberuflich in Teilzeit fest angestellt und habe bisher immer eine normale Einkommensteuererklärung abgegeben. Seit Januar 2017 bin ich nebenberuflich Kleinunternehmer.

Eine sehr grundsätzliche Frage, die ich bislang noch nicht klären konnte, ist, ob ich nun für 2017 zwei Steuererklärungen statt einer abgeben muss. Also 1x privat die Einkommensteuererklärung wie gewohnt und 1x eine separate Steuerklärung/EÜR extra für die Firma, die ich als Kleinunternehmer gegründet habe?

Oder anders gefragt: Kommen sowohl die Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit als auch die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (ich habe 2017 nur Geld in den Betrieb reingepumpt und noch nichts daran verdient) in dieselbe Einkommensteuererklärung?

Wenn ja: Wird die EÜR dann an diese private Einkommensteuererklärung angehängt oder separat verschickt?

(Die letzte Frage ergibt sich daraus, dass bei meiner Privatanschrift ein anderes Finanzamt zuständig ist als bei der Anschrift für den Hauptsitz meines Gewerbes.)

Ich werde, falls ich auf zu viele Probleme stoßen sollte, natürlich einen Steuerberater hinzuziehen. Zuvor möchte ich aber zumindest versuchen herauszufinden, wie weit ich ohne Steuerberater mit der Klärung der Fragen komme. Ein Fristverlängerungsschreiben ist im Übrigen bereits vorbereitet.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Selbständigkeit, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, einnahmenueberschussrechnung, EÜR, Kleinunternehmer, Wirtschaft und Finanzen
Wohnsitz nicht gemeldet. Fahrtkosten Steuererklärung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe jahrelang (ca. 6) in einer Stadt B gewohnt und hier studiert, während ich noch bei meinen Eltern in Stadt A gemeldet war. Leider habe ich es komplett versäumt, mich umzumelden.

Jetzt habe ich aber auch einen Job in der Nähe von Stadt B und würde mich gern anmelden, fürchte allerdings, dass die Strafe hoch ausfallen kann. Da ich in meinem Job 45 km pendeln muss und ich die Fahrtkosten von Stadt B zu meiner Arbeit gern absetzen möchte, muss ich hierfür ja auch in dieser Stadt gemeldet sein, richtig?

Mein Vermieter stellt mir auf jeden Fall keine Wohnungsgeberbestätigung mit einem falschen Einzugstermin aus. Da ich in einer WG wohne: Kann einer meiner Mitbewohner theoretisch auch als Hauptmieter unterschreiben? Es kann mir ja niemand tatsächlich nachweisen, dass ich auch tatsächlich in Stadt B gewohnt habe während der Zeit. Theoretisch hätte ich ja auch nur die Wohnung mieten können bzw. hauptsächlich in Stadt A gewohnt haben. Aber in dem Fall hätte ich dann einen Zweitwohnsitz anmelden müssen?

Komme ich irgendwie drum herum, eine saftige Strafe zahlen zu müssen? Ich überlege schon, innerhalb der Stadt B bald umzuziehen. Dann hätte sich das mit einer neuen Adresse ja eh erledigt.

Recht, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Einwohnermeldeamt, Fahrtkosten, Meldepflicht, Wohnsitz, Ausbildung und Studium, Wohnungsgeberbestätigung
Muss meine Schwester Steuern zahlen, wenn ich bei ihr wohne(Eigentümerin) Jobcenter?

Hallo ich habe ein Problem. Meine Schwester ist Model und ist Eigentümerin einer Wohnung 54m2. Ich war vorübergehend arbeitslos gemeldet bis ich mein Studium begonnen habe. Es ist ein Vollzeitstudium( Fernstudium). Ich habe nun in der Zeit bei meiner Schwester in der Wohnung gewohnt und bis jetzt noch.ich muss vom Jobcentet jetzt ein Formular ausfüllen und Mietbescheinigung und Untermietervertrag abgeben um Hilfen zu bekommen (vorübergehend, wird später mit Bafög verrechnet). Nun hat meine Schwester gar kein Mietvertrag da sie Eigentümerin ist, habe ihr einfach ohne Vertrag Geld gegeben. Sie hat Angst das sie jetzt Steuern bezahlen muss wenn ich das angebe, sie vermietet die Wohnung ja nicht wirklich ich habe nur so da gewohnt.sie bezahlt keine Steuern als Vermieter. Des Weiteren habe ich Angst zu sagen, dass meine Schwester Eigentümerin der Wohnung ist, vielleicht wird mir die Hilfe vom Staat abgesagt? Aber will ja nicht von meiner Schwester leben, sie würde mir auch nie im Leben Hilfe geben, das ist nur eine Ausnahme dass ich bis ich eine Wohnung habe bei ihr wohnen kann. Also wie löse ich das jetzt am besten, ich möchte nicht das sie Ärger bekommt oder wegen mir neue Kosten oder Steuern auf sie zukommen. Sobald ich eine Wohnung habe ziehe ich aus, aber dafür brauche ich erstmal das Geld vom Jobcenter, weil mir sonst keiner eine Wohnung gibt :(. Neben mein Studium kann ich zwar bisschen arbeiten,aber muss erst ein Job finden und wollte erstmal umziehen,damit ich in der Nähe einen Job suche.

Hoffe mir kann wer weiterhelfen, weiß nicht was ich machen soll.

Studium, Wohnung, Miete, selbstständig, Recht, Vermietung, ALG II, Arbeitslosengeld II, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Fernstudium, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Wie kann ich eine rückwirkend gezahlte BU-Rente in Einkommenssteuer 2016 eintragen?

Hallo zusammen,

es ist doch wirklich zum haareraufen ;-)

Ich habe im Dezebmer 2016 rückwirkend eine BU-Rente für den Zeitraum 01.01.2014 - 01.08.2014 ausgezahlt bekommen.

Die Leistung der Versicherung setzt sich wie folgt zusammen:

Renten vom 01.01.2014 - 31.07.2014 6.951,35 €

Beitrage vom 01.01.2014 - 31.07.2014 503,68 €

./. Kosten für den "Ärztlichen Bericht" 114,11 € Leistung: 7.340,92 €

In meiner Einkommenssteuererklärung für 2016 habe ich nun in der Anlage R auf Seite 1 unter Leibrente (2), 1. Rente folgendes eingetragen:

Den Haken gemacht bei 1. Rente aus "privaten Rentenversicherungen mit zeitlich befristeter Laufzeit"

Als Rentenbetrag habe ich die ** 7.340,92 €** eingetragen.

Bei Beginn der Rente habe ich 01.12.2014 eingetragen.

Und bei Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens am 31.07.2014

Wenn ich bei Elster nun die Berechnung starte kommt eine Fehlermeldung mit folgendem Text:

*AHW Abbruch-Hinweise Anlage R: Bei einer abgekürzten Leibrente liegt das Ende vor dem Beginn der Leistung. Anlage R: Bei einer Rente liegt das Datum des Erlöschens / der Umwandlung vor dem aktuellen Veranlagungszeitraum. Es ist zu prüfen, ob nach dem Ende der Laufzeit der Rente im aktuellen Veranlagungszeitraum zu dieser Rente noch eine Nachzahlung oder Rückforderung erfolgte. Ggf. ist die zugehörige Kennzahl für das Datum des Erlöschens / der Umwandlung der Rente zu korrigieren oder der Ertragsanteil einzutragen.

Ich bin hierbei ansolut überfordert. Ich weiß weder ob ich den richtigen Betrag eingetragen habe, noch wie ich die Zeiten eintrage.

Ich hoffe das Euer Schwamwissen mir vielleicht weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus und LG.

Ben

Steuern, Steuererklärung, Berufsunfähigkeit, BU-Rente, Einkommensteuererklärung
Steuererklärung Einkommen?

Hey leute,

bin gerade dabei, meine Einkommenssteuererklärung für dieses Jahr fertig zu machen. Dafür nutze ich das Wiso steuer start Programm. Hab soweit alles aufgefüllt, aber einige Fragen stellen mir sich noch. Erstmal zu mir: Ich hatte dieses Jahr bis Ende Februar noch in meiner Ausbildungsfirma als Junggesellin gearbeitet (direkt nach der Ausbildung dort als Verfahrensmechanikerin weitergearbeitet) und dann zum Ende des Februarmonats auch gekündigt. Anfang März habe ich dann eine komplett andere Ausbildung begonnen. Bin also seit dem 02.03. in der schulischen Ausbildung zur Physiotherapeutin die voraussichtlich bis zum 28.02.2023 gehen wird. Meine erste Frage ist: Was gebe ich im Programm bei "Art/Grund der Fortbildung" an? Die schulische Ausbildung gilt ja jetzt soweit ich das richtig verstanden habe als "Fortbildung", da ich ja vorher eine normale betriebliche Ausbildung absolviert habe. Ist es dann die Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis, die Fortbildung ohne inhaltlischen Bezug oder gar Fortbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten. Ich möchte gerne die Fachliteratur, Schulgebühren sowie ein PC Setup von den Steuern absetzen, die ich für die Schule brauche. Meine zweite Frage: Unter dem Punkt "Fortbildungskosten" sind die Unterpunkte "Arbeitsmaterialien" und "Fachliteratur". Trage ich dort die ganzen für die Ausbildung gekauften Sachen ein? Oder trage ich die ganzen Sachen bei dem Punkt am Anfang des Formulars "Ausgaben (Werbungskosten) - Arbeitsmittel ein? Oder ist es egal? Wenn ich es nämlich beim Anfangspunkt "Arbeitsmittel" eintrage, kann ich dort direkt auch die Nutzungsdauer mit einrechnen lassen. Bei "arbeitsmaterialien" unter dem Punkt Fortbildungen kommt sowas nicht.

Ich denke man merkt mir die Nervösität etwas an . Ist meine erste Einkommenssteuererklärung. Hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten

Liebe Grüße,

Lisa

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Wirtschaft und Finanzen