Einkommensteuererklärung – die meistgelesenen Beiträge

Was bedeutet „von der Steuer absetzen“ genau?

Hi, haben den Einkommensteuerbescheid 2020 vor einigen Tagen erhalten. Eine Nachzahlung von gerundet 1600 € wird fällig.

Das Finanzamt hat jedoch irrtümlich die Mehraufwendungen für Verpflegung (Ehemann: berufliche Tätigkeit als Schornsteinfeger täglich mehr als acht Stunden außendienstlich) nicht mitberechnet.

Wir haben also nach § 350 AO fristgerecht Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für 2020 erhoben und dieser wird daher neu berechnet.

Nun zur Rechnung, dann zur Frage:

Die Anzahl der Arbeitstage beträgt im Jahr 2020 in Hessen 254 Tage. Sie errechnen sich aus 366 Kalendertagen abzüglich 52 Samstagen, 52 Sonntagen sowie 8 gesetzlichen Feiertagen in Hessen, die nicht auf das Wochenende fallen. Abzülich 30 Tage Urlaub sowie 10 Krankheitstage entspricht die Anzahl der Arbeitstage meines Mannes im Jahr 2020 -> 214.

Wenn man also 214 x 14 € Mehraufwendungen rechnet, komme ich auf einen absetzbaren Betrag von 2996,00 €.

NUN DIE FRAGE:

Was heißt eigentlich „absetzbar“? Bedeutet das, dass der VOLLE errechnete Mehraufwendungen-Betrag von 2996,00 € „gut geschrieben“ wird? Also dass theoretisch aus dem „MINUS“ 1660,00 € ein „PLUS“ von 1336,00 € wird? ( -1600 + 2996 = 1336).

Oder habe ich einen Denkfehler in meiner Rechnung?

Werden die VOLLEN 14€ täglich berechnet und als GANZES OHNE WEITERE ABZÜGE auf den Betrag von Minus 1600€ draufaddiert? Oder gibt es auf die 14€ noch Abzüge?

Bitte erklärt es mir :)

DANKE

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In der EÜR bezüglich Über- und Unterentnahme sind wieviel an Privateinlagen noch okay?

Hallo ihr lieben, ich hoffe hier sitzen einige von euch die Buchhalterisch denken können. Ich muss nur Einnahmen / Ausgaben machen bezüglich EÜR fürs FA: THEMA: Ermittlung der Über Unterentnahmen des lfd Wirtschaftsjahres Bin Selbständig: kein Kleinunternehmer Hallo, ich verstehe nicht die Konsequenzen in der EÜR was es bedeutet mit den Unter und Überentnahmen. Deswegen stelle ich die Zahlen hin:

2015 Gewinn 14.697,29

Entnahmen 18.569,00

Gewinn 14.697,29

Einlagen 04.233,00


Unterentnahme -361,29

Wie denkt ein Prüfer in diesem Falle? Da sind Einlagen in höherem Bereich, könnte also überprüfenswert sein. (?) Oder ist das so bedenkenlos, da bin ich mir nicht sicher.

Muss/Sollte ich dem FA begleitend schreiben wie es zu den Einlagen über 4.000 € kam? (Gibts da Grenzen, die toleriert werden?)

Habe diese Privat-Einlagen als Unterstützungshilfe von Freunden bewußt hier auf dem Geschäftskonto buchen lassen, weil ich wirtschaftlich knapp dran war um finanziell in 2015 über die Runden zu kommen. Da sind paar aussergewöhnliche Belastungen gekommen.

Hätte da gerne eine Einschätzung Wertung. Nicht dass ich unnötigerweise Fehler begehe, und zu spät aufwache. Wann macht sich die Schuldzinsberechnung bemerkbar? Die anderen und dieses Jahre lief es wieder ganz einfachausgeglichen, so dass ich mich nicht mit diesen Privateinlagen Einschätzung abplagen mußte.

Danke schön.

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Pfändungs und Einziehungsverfügung vom Finanzamt - und nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom Finanzamt erhalten.

Fragen zu diesem Thema gibt es schon reichlich, aber bestimmte Dinge habe ich noch nicht verstanden bzw. Mein Fall ist auch etwas verzwickt:

Die Pfändung kommt zustande durch das fehlen der Steuererklärung von 2014 und 2015.

Nun ist es aber so, dass ich die Steuererklärung 2014 bereits im April abgegeben habe, noch an meinem alten wohnort. Daraufhin wurden Belege nachgefordert, die ich Anfang Juli ebenfalls an das zuständige FA meines alten Wohnorts gegeben habe. Nun bin ich umgezogen, die Erklärung für 2015 soll nun an das neue zuständige FA erfolgen.

Die Pfändungsverfügung kommt vom neuen FA. Für 2015 und allerdings auch bezüglich 2014.

Das alte FA sagt sie hätten keine Daten mehr von mir, die wären alle ans neue FA übermittelt worden. Das neue FA scheint ja aber offensichtlich nichts davon zu wissen.

Der Pfändungsbetrag ist enorm hoch, da es sich hier ja um die geschätzten steuerbeträge des FA handelt. Das FA pfändet nun meinen Lohn direkt beim Arbeitgeber. Sehr peinlich und unangenehm. Aber wichtiger ist/sind jetzt meine Frage(n):

Kann ich Einspruch gegen die Pfändung erheben, da 2014 ja abgegeben wurde und es sich hier um einen Kommunikationsfehler zwischen den Ämtern handelt?

Angenommen der viel höher geschätzte steuerbetrag und somit der pfändungsbetrag wäre 5000 €. Ich reiche meine Erklärungen ein und am Ende soll ich zusammen 1000€ Steuer bezahlen....wird die Pfändung aufgehoben sobald die steuerbescheide durch und die 1000€ bezahlt sind? Oder muss ich am Ende so oder so tatsächlich die 5000€ bezahlen?!

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