Führungs- und Gesundheitszeugnis von der Steuer absetzen?

5 Antworten

Du kannst dies trotzdem unter Bewerbungskosten eintragen.Ob das Sinn macht, hängt von der Höhe Deiner gesamten Werbungskosten ab. Solange Du nicht mehr als 1.000 Euro an Kosten hast (inklusive Fahrtkosten) macht es keinen Sinn, da Dir 1.000€ immer als Mindestbetrag angerechnet werden. Schaden tut es nicht, also trag es ein.

Naja...der einzige Nachteil könnte sein, wenn da ein übereifriger Bearbeiter sitzt und innerhalb der Pauschale die Belege sehen will, dann muss man in Papier nachreichen.

Dürfte aber sehr unwahrscheinlich sein. Von daher hast du recht.

Aber in der Regel lohnt sich der Aufwand nicht, etwas innerhalb eines Pauschbetrags explizit anzugeben. Solange man da generell keine großen Fehler macht.

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Das muss der AG übernehmen.

https://goingglobal.de/arbeitgeber-oder-arbeitnehmer-wer-muss-die-kosten-fuer-gesundheits-und-fuehrungszeugnisse-tragen/

Besteht bereits ein Arbeitsverhältnis, so erfolgt die Erstattung der Kosten nach den zivilrechtlichen Vorgaben des § 670 BGB.

Ansonsten: Ich glaube nicht, dass Du das irgendwo absetzen kannst

und wenn ers nicht macht, dann sinds eben schlicht Werbungskosten.

Es macht halt oft keinen soooo guten Eindruck, wenn man zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gleich ein paar mickrige Kosten fordert.

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@qugart

Nicht fordern - das steht dem FS zu.

Mickrig? Da hast Du recht. Aber dann muss man es auch nicht bei der Steuer angeben - sind ja nicht mal 100 Euro.

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@beangato

Natürlich. Man muss halt wissen, wie das unter Umständen beim AG ankommt.

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Das sind Werbungskosten. Anlage N "sonstige Werbungskosten". Im Endeffekt ist aber die Kennziffer so was von egal, wenn Du es nicht grad bei Fahrtkosten oder doppelter Haushalt einträgst....

Bewerbungskosten oder einzeln aufführen - aber im Gunde macht das macht keinen Unterschied...

Ich kenne es so, dass der Arbeitgeber für diese Kosten aufkommt.