Erbschaft als Ehepaar zusammen oder jeder einzeln?

Hi, unser Bekannter ist verstorben. Er teilte uns einmal mit, dass er über etwa einen Betrag von 30 bis 35 tausend Euro verfüge und er uns dies vererben möchte. Seither (er ließ sein Auto nach einem Unfall für etwa 10 tausend Euro reparieren) gehen wir von einem Barbetrag von etwa 20 bis 25 tausend Euro aus, den wir wahrscheinlich in Bar erben werden, sowie etwa geschätzt 10 tausend Euro Bankguthaben.


Nun zu meinen Fragen:

  • 1.) Wir (mein Mann und ich) sind als Nichtverwandte in der Klasse 3 der Erbschaftssteuer. Also mit einem Freibetrag von 20 tausend Euro. Jedoch ist im Testament vermerkt, dass wir (mein Mann und ich) „zu gleichen Teilen“ die Erben sind. Heißt das nun, dass JEDER SEPARAT einen Freibetrag von 20 tausend Euro hat, oder zählen wir als „eine Person“ weil wir verheiratet sind?

Großen Wert hat er zu Hause nicht und er hat sehr bescheidene Wohnverhältnisse gehabt. Außer solche Sachen wie TV oder Computer ist darin wahrscheinlich nichts derart Wertvolles, das es anzurechnen gibt. Ein Auto hat er noch. Mittelklassewagen.

  • 2.a) Ist es richtig, wir einen Freibetrag für Hausrat und andere Wertgegenstände von 12 tausend Euro haben?
  • 2.b) Falls ja, dann jeder separat oder insgesamt?
  • 2.c) Der 10.300 Euro Bestattungsfreibetrag ist der Gesamtbetrag, also nicht pro Erbe, richtig?
  • 2.d) Wie zahlt man einen Barbetrag von etwa 20 - 25 tausend Euro bei der Bank ein, ohne einen Herkunftsnachweis? Denn woher sollten wir diesen auch haben?

Das Nachlassgericht hat uns bereits bei Abgabe des Testaments mitgeteilt, dass es Monate (wahrscheinlich bis April/Mai) Bearbeitungszeit dauern wird, bis wir den Erbschein haben werden.

  • 3.) Haben wir bis dahin trotzdem Zugriff auf das Konto unseres Bekannten, sodass wir beispielsweise davon die Beerdigung zahlen könnten, oder müssen wir „in Vorkasse treten“?

Wir sind zum ersten Mal Erben und keinerlei Erfahrung in dem Bereich. Daher haben wir uns um die Art der Beerdigung gekümmert. Der einzig noch lebende Verwandte unseres Bekannten ist dessen Bruder und dessen Frau und Kinder, die er im (Testament vermerkt) gänzlich vom Erbe ausgeschlossen hat.

  • 4.a) Auch ein Pflichtteil steht ihm nicht zu, da Pflichtteile nur der eigenen Ehefrau, den eigenen Kindern oder den eigenen Eltern zustünden, richtig?
  • 4.b) Wir haben uns um die Art der Bestattung gekümmert. Ebenso kümmern wir uns um das Ausräumen der Wohnung und die ganzen Kündigungen all Versicherungen etc. da wir davon ausgehen, dass wir den Erbschein bekommen werden. Wir können doch nicht ein halbes Jahr warten, bis wir alles kündigen, bis das Nachlassgericht das endlich bearbeitet hat, oder?

Entschuldigt die vielen Fragen, aber wir wollen das alles seine Richtigkeit hat und fühlen uns im Hinblick auf Informationen betrifft etwas allein gelassen von den Behörden, was den „üblichen Werdegang“ einer Bestattung und einer Erbschaft betrifft. Danke im Voraus!

Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Erbschaftsrecht, Erbschaftssteuer, Notar, Notariat, Erbschein

Freund der Tochter ist grenzenlos. Und nun?

Hi, meine Tochter (3,5) hat einen Freund (4), der sehr grenzenlos und wie ich finde sogar annähernd untragbar ist. Gott sei Dank ist das der Einzige ihrer Freunde, der sich so verhält. Die anderen Freunde verhalten sich so nicht. Nun einige Beispiele:

Er ist schon auf meine Tochter losgegangen mit einer Heckenschere. Ich musste sofort eingreifen. Vater ermahnte ihn lediglich danach. Er findet das witzig. Ich denke, er kann entwicklungstechnisch die Gefahr nicht einschätzen. Aber wenn man ihm das versucht zu erklären lacht er und macht den nächsten Mist,

Er hat eine Steckblume aus Eisen bei uns aus dem Garten gezogen und meine Tochter damit ins Gesicht gepiekst. Wenn er sie ins Auge getroffen hätte, hätten wir ins Krankenhaus gemusst. Aber daran will ich nicht denken. Auch da musste ICH einschreiten um meine Tochter zu schützen. Mutter zieht ihn lediglich wortlos weg, ohne Erklärung und das war’s.

Er macht ständig unsere Spielsachen kaputt, ABSICHTLICH (!) und erfährt dafür keine Konsequenz. Außer von mir! Die Mutter lässt es unkommentiert.

Er quält seine und unsere (bei Besuch) Haustiere, will sie verletzen.
Er klettert überall hoch, geht wortwörtlich über Tische und Bänke.

Ich habe immer große Bauchschmerzen, wenn wir verabredet sind, weil ich immer Bedenken habe, dass er meine Tochter verletzt (und ich meine damit nicht Pillepalle-Verletzungen, sondern ernsthafte), oder er etwas von uns kaputt macht. Er räumt auch von sich aus nicht auf wenn sie gehen! ICH muss dann immer sagen, dass noch aufgeräumt wird.

Vorhin sitzen meine Tochter und ich in meinem Auto, Fensterscheibe halb unten, da klettert er allen Ernstes mein Auto von außen an der Tür hoch, er hielt sich an der halboffenen Scheibe fest und ist mein Auto von außen an der Tür hochgeklettert! Ich hab ihn direkt angebrüllt, dass er sofort runter soll. Die Mutter hat ihn wortlos weg und ihr Gespräch mit einer anderen Mama fortgesetzt. Ich hab ihr eine WhatsApp geschrieben, dass das überhaupt nicht geht. Ihre Antwort war, „ich weiß, ich hab’s nicht gesehen!“ . Kein Entschuldigung oder sonst etwas.

Meine Tochter findet ihn mittlerweile auch nicht mehr allzu toll, aber zählt ihn leider immer noch zu ihren Freunden.

Mir passt diese Freundschaft allerdings überhaupt nicht, weil ich es als sehr anstrengend und zehrend empfinde, immer aufzupassen, dass er nichts kaputt macht oder meine Tochter ersticht etc.
Jetzt ist sie bei ihm zum Geburtstag eingeladen und freut sich auch. Dort darf sie auch hin. Allerdings bleibe ich dabei.

Aber langfristig weiß ich nicht, wie ich damit umgehen soll. Da er auch manchmal sehr gemein ist zu meiner Tochter (stellt ihr das Bein, erpresst oder haut sie) gehört er nicht mehr zu ihren besten Freunden. Ich rede auch regelmäßig mit ihr, wenn sie mir davon erzählt und erkläre, dass sie sich nicht alles gefallen lassen muss. Sie schaut sich auch nichts ab von ihm, sondern er „dient“ eigentlich als gutes moralisches „Negativbeispiel“. Trotzdem kann ich nur hoffen, dass meine Tochter irgendwann endgültig das Interesse an ihm verliert, da es wie gesagt sehr anstrengend und zehrend ist, ihn gezwungenermaßen (!) erziehen zu müssen, wenn man sich trifft (um meine Tochter zu schützen, oder er unsere Katzen nicht quält, nichts kaputt macht etc.)

Wie würdet ihr das machen? Den Kontakt privat einstellen und die beiden nur im Kindergarten zusammen spielen lassen? Ich bin überfordert und dankbar für jeden Tipp! Eine Mama!

Kindererziehung, Kinder, Erziehung, Pädagogik, Eltern, Kinder und Erziehung, Kindergarten

Aufdringliches Kind im Kindergarten. Wie gehe ich damit um?

Hi, im Kiga meiner Tochter (2 3/4) ist ein Junge, etwa 4, andere Kultur, der sehr aufdringlich ist. Mal abgesehen davon, dass er auf seine Mutter überhaupt nicht hört und sich beim Bringen oder Abholen beim Anziehen schreiend auf dem Boden im Kiga-Flur rumwirft (was mir persönlich ja egal ist), habe ich folgende Beispiele:

Eingewöhnung: Meine Tochter möchte rutschen.Er sieht das, steigt die Rutsche von unten hoch und bleibt drauf sitzen. Meine Tochter und ich bitten ihn, runter zu gehen. Nichts. Seine Mutter redet (in welcher Sprache auch immer) auf ihn ein. Nichts! Ende vom Lied: ich hebe meine Tochter vom Klettergerüst herunter, weil sie sonst nicht runter kommt.

Anderes Beispiel: Meine Tochter holt aus ihrer Schublade beim Abholen ihre gemalten Bilder heraus. Er nimmt sie ihr ab und rennt weg. Meine Tochter (weil sie ja kleiner und jünger und etwas schüchterner ist) staunt und schaut mich ratlos an. Ich sage ihm, er solle sie ihr zurückgeben! Nichts! Seine Mutter wie immer: Bla bla! Nichts! Er deutet an, sie zerreißen zu wollen. ICH also hin und reiße ihm die Blätter aus der Hand. Von seiner Mutter kam NICHTS! Kein Zurechtweisen, keine Entschuldigung…

Anderes Beispiel: Heute Morgen kommen wir im Kindergarten an. Er zerrt an meiner Tochter herum, sie sagt: „Hör auf!“. Stört ihn nicht. Ich sage ihm, dass ich meine Tochter gerne verabschieden möchte und nehme sie schützend hoch. Er hängt doch trocken einfach an mein Hosenbein! Die Mutter bekommt mit, dass wir das nicht wollen, wieder nur BLA BLA, sonst nichts. Keine Konsequenz, keine Entschuldigung. Die ERZIEHERIN, hat sich dann, aufmerksam wie sie war, dafür entschuldigt und ihn dann von mir losgerissen und ihn mit rein genommen.

Ständig fummelt er an meiner Tochter rum, versperrt ihr den Weg etc.

Mittlerweile traut sie sich auch mal, was zu sagen, aber es hilft halt nicht. Im Kindergarten bekommen das die Kolleginnen gut geregelt, aber in der Bring- und Abholzeit….PUHHH! Ich hab der Mutter auch schon gesagt, sie möge das Verhalten ihres Sohnes bitte, was UNS betrifft, unterbinden, das tut sie aber nicht.

Von den anderen Eltern, die ebenfalls genervt sind, wird es weggelächelt. Ist halt „eben die Kultur!“

Was kann ich tun, dass dieser Junge, hört sich jetzt echt blöd an, uns nicht immer in der Bring- und Abholzeit belästigt? Ich möchte mich nämlich anständig von meiner Tochter verabschieden oder diese begrüßen, ohne diesen Nervzwerg wortwörtlich am Hosenbein hängen zu haben? Da die Mutter ja nichts unternimmt, welche Möglichkeiten, bleiben MIR, um das zu unterbinden?

Ps: Ignorieren bringt leider nichts!

Kinder, Erziehung, Pädagogik, Psychologie, Kinder und Erziehung, Kindergarten

Wie kann ich eine „schwierige“ Eingewöhnung gestalten?

Hallöchen ihr Lieben,

ich habe ein Anliegen bzw. ein paar Fragen zum Thema Eingewöhnung im Kindergarten.

Ich bin Erzieherin und habe schon das ein oder andere Kind eingewöhnt.

(Wir gewöhnen nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell ein). 

Heute habe ich ein neues Eingewöhnungskind bekommen. 3 Jahre alt, Mädchen, kroatischer Abstammung.

Sie ist wie ein Wirbelwind reingestürmt. Ich wollte ihr meinen Namen sagen, da rennt sie schon durch unsere Einrichtung. Sie ist von Zimmer zu Zimmer gerannt, hat es nicht geschafft, sich auch nur 2 Minuten mit etwas zu beschäftigen, lässt alles liegen und rennt ins nächste Zimmer.

Immer, wenn ich auf sie zugehen wollte, oder sie angesprochen habe, hat sie es nicht geschafft, sich auch nur den Satz zu Ende anzuhören, da war die schon wieder woanders.

Sie ist Einzelkind und darf zu Hause alles. Bekommt keine Grenzen. Das hat mir ihre Mutter schon lächelnd erzählt.

Nun war es vorhin, an unserem ERSTEN Eingewöhnungstag so, dass sie Dinge kaputt machte und in unsere Krippengruppe reinstürmte. Aus der holte ich sie allerdings wieder heraus, weil die Kleinen gerade gelesen hatten. Da haut sie mir doch tatsächlich ins Gesicht.

Ich war völlig baff.

Ihre Mutter war nur leicht beschämt, das war’s dann aber auch schon.

Ihre Mutter wollte ihr dann erklären, warum sie jetzt nicht in diese Gruppe kann, da haut sie sie doch direkt ebenfalls ins Gesicht.

Da habe ich abgebrochen für heute und gesagt, ich müsse mir für morgen was überlegen, wie wir diese Eingewöhnung fortsetzen.

Das Mädchen hat nicht einmal Blickkontakt zu mir gehabt oder zu anderen Kindern.

Wie soll ich denn nur zu ihr eine Verbindung aufbauen, wenn sie es nicht einmal schafft, mich anzuschauen, mir zuzuhören oder sich an Regeln zu halten?

Was hat es denn mit „Eingewöhnung“ zu tun, wenn sie mich (und auch jeden anderen um sich herum) gar nicht wahrnimmt?

Habt ihr Tipps, wie ich diese Eingewöhnung gestalten kann?

Pädagogik, Erzieher, Kinder und Erziehung, Kindergarten, Kindertagesstätte, Eingewöhnung

Nachzahlung oder nicht? Bin ich im Recht?

Hi, ich hatte folgenden Emailverkehr mit meinem Arbeitgeber:

ICH: 15.01.2021

Sehr geehrte Frau …,

Aus der Mail vom 21.10.2015 von Frau… geht hervor, dass eine Höhergruppierung von Stufe 2 in Stufe 3 am 01.03.2016 erfolgte.

Demnach müsste ich mich seit 01.03.2020 in Stufe 4 befinden. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich noch in Mutterschutz (jedoch nicht in Elternzeit), der meines Wissens nach mit angerechnet wird.

Laut Lohnabrechnungen/Jahresabrechnung befinde ich mich jedoch immer noch in Stufe 3.

Das würde dann theoretisch eine rückwirkende Höherstufung bedeuten.

Liege ich mit meiner Rechnung richtig? 

Freundliche Grüße 

ANTWORT: 12.01.2022

Sehr geehrte Frau…

Wir haben ihren Fall geprüft und können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Sie seit März 2020 den Anspruch auf die Stufe 4 Ihrer Entgeltgruppe haben. Eine Nachzahlung hierfür erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

ICH: 31.01.2022

Sehr geehrte Frau …,

Sie schrieben, dass eine Nachzahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung erfolge.

Das Gehalt für Januar 2022 habe ich letzte Woche Donnerstag auch erhalten. Leider konnte ich jedoch keine Nachzahlung feststellen. Wann kann ich damit rechnen?

Mit freundlichen Grüßen.

ERST NACH MEINER EMAIL IN DER ICH NACHGEFRAGT HABE, KAM DIESE MAIL.
IST DAS RECHTENS?:

ANTWORT: 01.02.2022

Gem. § 20 MuSchG (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) besteht für die Zeit der Schutzfrist Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Seiten des Arbeitgeber.

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt.

Da Sie sich ab 02.02.2020 in Mutterschutz befanden, wurden die Monate November 2019 – Januar 2020 für die Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.

In dieser Zeit befanden Sie sich noch in der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe. Daher erfolgt keine Nachzahlung.

Recht, Lohnabrechnung, Mutterschutz, Öffentlicher Dienst, Tarifrecht, Tarifvertrag, Verwaltung, Höhergruppierung, TVöD SuE

Was bedeutet „von der Steuer absetzen“ genau?

Hi, haben den Einkommensteuerbescheid 2020 vor einigen Tagen erhalten. Eine Nachzahlung von gerundet 1600 € wird fällig.

Das Finanzamt hat jedoch irrtümlich die Mehraufwendungen für Verpflegung (Ehemann: berufliche Tätigkeit als Schornsteinfeger täglich mehr als acht Stunden außendienstlich) nicht mitberechnet.

Wir haben also nach § 350 AO fristgerecht Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für 2020 erhoben und dieser wird daher neu berechnet.

Nun zur Rechnung, dann zur Frage:

Die Anzahl der Arbeitstage beträgt im Jahr 2020 in Hessen 254 Tage. Sie errechnen sich aus 366 Kalendertagen abzüglich 52 Samstagen, 52 Sonntagen sowie 8 gesetzlichen Feiertagen in Hessen, die nicht auf das Wochenende fallen. Abzülich 30 Tage Urlaub sowie 10 Krankheitstage entspricht die Anzahl der Arbeitstage meines Mannes im Jahr 2020 -> 214.

Wenn man also 214 x 14 € Mehraufwendungen rechnet, komme ich auf einen absetzbaren Betrag von 2996,00 €.

NUN DIE FRAGE:

Was heißt eigentlich „absetzbar“? Bedeutet das, dass der VOLLE errechnete Mehraufwendungen-Betrag von 2996,00 € „gut geschrieben“ wird? Also dass theoretisch aus dem „MINUS“ 1660,00 € ein „PLUS“ von 1336,00 € wird? ( -1600 + 2996 = 1336).

Oder habe ich einen Denkfehler in meiner Rechnung?

Werden die VOLLEN 14€ täglich berechnet und als GANZES OHNE WEITERE ABZÜGE auf den Betrag von Minus 1600€ draufaddiert? Oder gibt es auf die 14€ noch Abzüge?

Bitte erklärt es mir :)

DANKE

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