Erbschaft als Ehepaar zusammen oder jeder einzeln?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Viele Fragen aber es ist relativ einfach:

es gibt nur Erben laut Testament, und denn du der Erbe bis, ist das einzig deine Sache, dein Freibetrag und sogar bei Scheidung ein nicht zum Zugewinn gehöriger Erwerb.

Und ja: Bestattungskosten und Hausrat sind 2 getrennte Freibeträge die nicht pro Erbe, sondern 1x pro Erbfall gelten. Nach den Daten ist anzunehmen, dass du keine Steuern zahlen musst. Du musst aber den Erbfall anzeigen.

Formular ausfüllen und wenn du die angaben wie oben aufgeführt einträgst, wirds du wohl gar nicht zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung aufgefordert. (die Anzeige ist nur ein kurzes Formular, die Erklärung etwas mehr Aufwand, kann man selber machen, braucht aber evtl einen Steuerberater)

Als Erbe bist du für alle Schulden, unbezahlte Rechnungen, Miete bis zur Kündigung die aussprechen musst verantwortlich - dafür brauchst du keinen Erbschein, in manchen Fällen wird eine Sterbeurkunde erforderlich sein, aber die bekommst du kurzfristig. Du brauchst nach meiner Erfahrung auch nicht viele beglaubligte Kopien, es reicht wenn du die vorlegst bei Banken, und bei anderen reicht eine Mail mit Pdf.

Die Banken geben dir erst bei Vorlage des Erbscheins vollen Zugriff auf die Konten, aber für die Bestattungskosten geben die auch nach Vorlage des Testaments oder einer Versorgungsvollmacht die Freigabe.

Erbschein kann je nach Bundesland sehr lange dauern.

Bestattungskosten sind nicht so hoch wie Sterbegeldversicherungen behaupten, es sei denn jemand legt Wert auf das Marmormonument und den Eichenholzsarg.

Eine Bestattung im Friedwald, incl Sarg, Einäscherung, Dienstleistungen des Bestatters hat 2022 ca 4000 Euro gekostet. Und das ist nicht nur eine Geldfrage, wer will noch den Nachkommen eine Grabpflege auflasten. Das bedeutet du kannst die 10000 ansetzen im der Erbschaftssteuererklärung und das wirk sich aus wie ein höherer Freibetrag. Und du musst auch nicht sparen und kannst zu den Bestattungskosten auch noch Trauer-Anzeigen, einen Leichenschmaus einen musikalische Begleitung auf dem Friedwald etc ausgeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nalifant 
Beitragsersteller
 30.01.2025, 08:11

Sehr aufschlussreich und ausführlich. Danke

Falls der Freibetrag nicht überschritten wird kann der Erbschein kurzfristig erteilt werden. Ich würde diesbezüglich jedoch beim Finanzamt anrufen. Ist der Freibetrag überschritten muss der Testamentvollstrecker erstmal die Erbschaftssteuern begleichen. Wenn Ihr eine Vollmacht über das Konto des Bekannten habt, kann die Bank euch vorab einen begrenzten Betrag zur Verfügung stellen um beispielsweise die Bestattung zu zahlen, aber sie muss das nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

über die Detailfragen braucht ihr eine Steuerberatung. Ihr müsst auch eine Erbschaftssteuererklärug abgeben. Dafür gibt es eine eigene Steuernummer.

Die Bestattungskosten können aus der Erbmasse bestritten werden. Die Bank akzeptiert diese Kosten als Zugriff auf das Konto des Erblassers.

Der Freibetrag für die Bestattungskosten gibt es nur einmalig pro Erbfall und der wird vor der Aufteilung von der Erbmasse abgezogen.

Wichtiger wie ein Anwalt wäre mir hier ein Steuerberater. Hier läuft eine Frist zur Anzeige der Erbschaft.

Das sogenannte Barvermögen unterm Kopfkissen oder wo auch immer müsst ihr zuerst einmal finden.

Über das Konto könnt ihr erst mit Erbschein verfügen außer ihr hättet bereits eine Kontovollmacht über den Tod hinaus.

Rechnung Bestattung wird oft von der Bank bezahlt - auch ohne Vollmacht.

Verträge werdet ihr erst mit Erbschein kündigen können, manche evtl mit Sterbeurkunde. Kommt auf die Art des Vertrages an.


Nalifant 
Beitragsersteller
 10.12.2024, 09:43

Vielen Dank

Von Experte DasOrakel bestätigt

Das sind sämtlich Fragen, die man einem Anwalt für Erbrecht stellen sollte, aber keinesfalls in einem Forum wie diesem, wo du nur eine Anzahl verschiedenster Laienmeinungen dazu bekommen wirst.

Mein Rat wäre also: Lasst euch von einem Anwalt diesbezüglich beraten, denn dazu sind die ja auch da, und dann habt ihr fundiertes Wissen und auch gleich eine anständige Beratung.


Nalifant 
Beitragsersteller
 09.12.2024, 10:14

Ich hoffe, dass sich der ein oder andere in diesem Bereich auskennt. Denn ein Anwalt kostet auch Geld und ich weiß nicht, ob wir uns diesen leisten können.

ps1980  09.12.2024, 10:16
@Nalifant

Wenn du 20000 oder noch mehr € erbst, sollten sich die 300,-€ oder was so ein Anwalt vielleicht kostet, auch noch ausgehen. Das wäre jedenfalls eine sinnvolle Investition, insbesondere, wenn du dadurch tausende von Euros an Steuern sparen kannst.

Nalifant 
Beitragsersteller
 09.12.2024, 10:17
@ps1980

Du hast Recht. Ich werde mich informieren. Ich glaube 300€ sind jedoch sehr unrealistisch.

ps1980  09.12.2024, 10:22
@Nalifant

Ich weiß nicht wie das in Deutschland geregelt ist, aber in Österreich ist ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt grundsätzlich kostenlos und du erhältst dann auch einen Kostenvoranschlag was für die ggf. beauftragten anwaltlichen Tätigkeiten verrechnet werden wird. Als meine Mutter gestorben ist (gut, das ist jetzt auch schon einige Jahre her, vor daher ist es gut möglich, dass es inzwischen um einiges teurer geworden ist) war ich mit 300,-€ für ein anwaltliches Schreiben ans BMF sowie für eine detaillierte Erbschaftsaufstellung dabei.

TollHerrStoll  01.02.2025, 01:15
@ps1980

Bei mir hat der Anwalt 2022 dafür sogar nur 190€ gekostet ^^ (Sachsen).