Erbschaft als Ehepaar zusammen oder jeder einzeln?
Hi, unser Bekannter ist verstorben. Er teilte uns einmal mit, dass er über etwa einen Betrag von 30 bis 35 tausend Euro verfüge und er uns dies vererben möchte. Seither (er ließ sein Auto nach einem Unfall für etwa 10 tausend Euro reparieren) gehen wir von einem Barbetrag von etwa 20 bis 25 tausend Euro aus, den wir wahrscheinlich in Bar erben werden, sowie etwa geschätzt 10 tausend Euro Bankguthaben.
Nun zu meinen Fragen:
- 1.) Wir (mein Mann und ich) sind als Nichtverwandte in der Klasse 3 der Erbschaftssteuer. Also mit einem Freibetrag von 20 tausend Euro. Jedoch ist im Testament vermerkt, dass wir (mein Mann und ich) „zu gleichen Teilen“ die Erben sind. Heißt das nun, dass JEDER SEPARAT einen Freibetrag von 20 tausend Euro hat, oder zählen wir als „eine Person“ weil wir verheiratet sind?
Großen Wert hat er zu Hause nicht und er hat sehr bescheidene Wohnverhältnisse gehabt. Außer solche Sachen wie TV oder Computer ist darin wahrscheinlich nichts derart Wertvolles, das es anzurechnen gibt. Ein Auto hat er noch. Mittelklassewagen.
- 2.a) Ist es richtig, wir einen Freibetrag für Hausrat und andere Wertgegenstände von 12 tausend Euro haben?
- 2.b) Falls ja, dann jeder separat oder insgesamt?
- 2.c) Der 10.300 Euro Bestattungsfreibetrag ist der Gesamtbetrag, also nicht pro Erbe, richtig?
- 2.d) Wie zahlt man einen Barbetrag von etwa 20 - 25 tausend Euro bei der Bank ein, ohne einen Herkunftsnachweis? Denn woher sollten wir diesen auch haben?
Das Nachlassgericht hat uns bereits bei Abgabe des Testaments mitgeteilt, dass es Monate (wahrscheinlich bis April/Mai) Bearbeitungszeit dauern wird, bis wir den Erbschein haben werden.
- 3.) Haben wir bis dahin trotzdem Zugriff auf das Konto unseres Bekannten, sodass wir beispielsweise davon die Beerdigung zahlen könnten, oder müssen wir „in Vorkasse treten“?
Wir sind zum ersten Mal Erben und keinerlei Erfahrung in dem Bereich. Daher haben wir uns um die Art der Beerdigung gekümmert. Der einzig noch lebende Verwandte unseres Bekannten ist dessen Bruder und dessen Frau und Kinder, die er im (Testament vermerkt) gänzlich vom Erbe ausgeschlossen hat.
- 4.a) Auch ein Pflichtteil steht ihm nicht zu, da Pflichtteile nur der eigenen Ehefrau, den eigenen Kindern oder den eigenen Eltern zustünden, richtig?
- 4.b) Wir haben uns um die Art der Bestattung gekümmert. Ebenso kümmern wir uns um das Ausräumen der Wohnung und die ganzen Kündigungen all Versicherungen etc. da wir davon ausgehen, dass wir den Erbschein bekommen werden. Wir können doch nicht ein halbes Jahr warten, bis wir alles kündigen, bis das Nachlassgericht das endlich bearbeitet hat, oder?
Entschuldigt die vielen Fragen, aber wir wollen das alles seine Richtigkeit hat und fühlen uns im Hinblick auf Informationen betrifft etwas allein gelassen von den Behörden, was den „üblichen Werdegang“ einer Bestattung und einer Erbschaft betrifft. Danke im Voraus!
7 Antworten
Viele Fragen aber es ist relativ einfach:
es gibt nur Erben laut Testament, und denn du der Erbe bis, ist das einzig deine Sache, dein Freibetrag und sogar bei Scheidung ein nicht zum Zugewinn gehöriger Erwerb.
Und ja: Bestattungskosten und Hausrat sind 2 getrennte Freibeträge die nicht pro Erbe, sondern 1x pro Erbfall gelten. Nach den Daten ist anzunehmen, dass du keine Steuern zahlen musst. Du musst aber den Erbfall anzeigen.
Formular ausfüllen und wenn du die angaben wie oben aufgeführt einträgst, wirds du wohl gar nicht zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung aufgefordert. (die Anzeige ist nur ein kurzes Formular, die Erklärung etwas mehr Aufwand, kann man selber machen, braucht aber evtl einen Steuerberater)
Als Erbe bist du für alle Schulden, unbezahlte Rechnungen, Miete bis zur Kündigung die aussprechen musst verantwortlich - dafür brauchst du keinen Erbschein, in manchen Fällen wird eine Sterbeurkunde erforderlich sein, aber die bekommst du kurzfristig. Du brauchst nach meiner Erfahrung auch nicht viele beglaubligte Kopien, es reicht wenn du die vorlegst bei Banken, und bei anderen reicht eine Mail mit Pdf.
Die Banken geben dir erst bei Vorlage des Erbscheins vollen Zugriff auf die Konten, aber für die Bestattungskosten geben die auch nach Vorlage des Testaments oder einer Versorgungsvollmacht die Freigabe.
Erbschein kann je nach Bundesland sehr lange dauern.
Bestattungskosten sind nicht so hoch wie Sterbegeldversicherungen behaupten, es sei denn jemand legt Wert auf das Marmormonument und den Eichenholzsarg.
Eine Bestattung im Friedwald, incl Sarg, Einäscherung, Dienstleistungen des Bestatters hat 2022 ca 4000 Euro gekostet. Und das ist nicht nur eine Geldfrage, wer will noch den Nachkommen eine Grabpflege auflasten. Das bedeutet du kannst die 10000 ansetzen im der Erbschaftssteuererklärung und das wirk sich aus wie ein höherer Freibetrag. Und du musst auch nicht sparen und kannst zu den Bestattungskosten auch noch Trauer-Anzeigen, einen Leichenschmaus einen musikalische Begleitung auf dem Friedwald etc ausgeben.
Falls der Freibetrag nicht überschritten wird kann der Erbschein kurzfristig erteilt werden. Ich würde diesbezüglich jedoch beim Finanzamt anrufen. Ist der Freibetrag überschritten muss der Testamentvollstrecker erstmal die Erbschaftssteuern begleichen. Wenn Ihr eine Vollmacht über das Konto des Bekannten habt, kann die Bank euch vorab einen begrenzten Betrag zur Verfügung stellen um beispielsweise die Bestattung zu zahlen, aber sie muss das nicht.
über die Detailfragen braucht ihr eine Steuerberatung. Ihr müsst auch eine Erbschaftssteuererklärug abgeben. Dafür gibt es eine eigene Steuernummer.
Die Bestattungskosten können aus der Erbmasse bestritten werden. Die Bank akzeptiert diese Kosten als Zugriff auf das Konto des Erblassers.
Der Freibetrag für die Bestattungskosten gibt es nur einmalig pro Erbfall und der wird vor der Aufteilung von der Erbmasse abgezogen.
Wichtiger wie ein Anwalt wäre mir hier ein Steuerberater. Hier läuft eine Frist zur Anzeige der Erbschaft.
Das sogenannte Barvermögen unterm Kopfkissen oder wo auch immer müsst ihr zuerst einmal finden.
Über das Konto könnt ihr erst mit Erbschein verfügen außer ihr hättet bereits eine Kontovollmacht über den Tod hinaus.
Rechnung Bestattung wird oft von der Bank bezahlt - auch ohne Vollmacht.
Verträge werdet ihr erst mit Erbschein kündigen können, manche evtl mit Sterbeurkunde. Kommt auf die Art des Vertrages an.
Das sind sämtlich Fragen, die man einem Anwalt für Erbrecht stellen sollte, aber keinesfalls in einem Forum wie diesem, wo du nur eine Anzahl verschiedenster Laienmeinungen dazu bekommen wirst.
Mein Rat wäre also: Lasst euch von einem Anwalt diesbezüglich beraten, denn dazu sind die ja auch da, und dann habt ihr fundiertes Wissen und auch gleich eine anständige Beratung.
Ich weiß nicht wie das in Deutschland geregelt ist, aber in Österreich ist ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt grundsätzlich kostenlos und du erhältst dann auch einen Kostenvoranschlag was für die ggf. beauftragten anwaltlichen Tätigkeiten verrechnet werden wird. Als meine Mutter gestorben ist (gut, das ist jetzt auch schon einige Jahre her, vor daher ist es gut möglich, dass es inzwischen um einiges teurer geworden ist) war ich mit 300,-€ für ein anwaltliches Schreiben ans BMF sowie für eine detaillierte Erbschaftsaufstellung dabei.
Bei mir hat der Anwalt 2022 dafür sogar nur 190€ gekostet ^^ (Sachsen).
Ich hoffe, dass sich der ein oder andere in diesem Bereich auskennt. Denn ein Anwalt kostet auch Geld und ich weiß nicht, ob wir uns diesen leisten können.