Muss Hartz 4 zurückgezahlt werden bei Erbschaft?

3 Antworten

den Geldzufluss außerhalb des Leistungsbezugs erhalten hat

Wenn dem tatsächlich so ist, wobei Leistungsbezug = Leistungsbezugszeitraum, dann m.M.n. Nein, da ALG 2 grundsätzlich keine rückzahlbare Leistung ist.

Sich bereits überschnittene Vorleistungsmomente müssen natürlich in Aufrechnung gegen Zufluss gegengerechnet werden ab dem Tag , wo das Gels verfügbar gegenüber amtliche Vorleistung wurde .

Übersteigt der einmalige Zufluss den monatlichen Bedarf zur GruSi dabei , wird die Bedarfsleistung sogar zeitweilig komplett aufgehoben .

Bei 35 Mille ist DAS DEFINITIV erst mal der Fall , und ich empfehle dringlichst die Führung eines ordentlichen Haushaltsbuches , wenn Du vorher schon für Dich keine Rückkehr in regulär entlohnte Arbeitsmärkte ( vor Stütze ) mehr sähest .

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/erbschaft/

Esa ist tatächlich so gemeint, dass eine Erbschaft dazu dienen soll, Hartz4-Bezüge soweit möglich, zurückzuzahlen. Hartz4 sind Leistungen der arbeitenden Steuerzahler, dass wird oft vergessen. Aber dier Link hat sicher einige Tipps, wie man Geld behalten kann.

verreisterNutzer  30.10.2021, 01:52

Warum immer diese vorwurflsvolle PSEUDO-Polemik :

Hartz4 sind Leistungen der arbeitenden Steuerzahler, dass wird oft vergessen. 

WIE viel Lohnsteuern zahlst DU da monatlich gerade ?

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Reanne  30.10.2021, 01:58
@verreisterNutzer

Ich war nie arbeitslos, also immer steuerpflichtig. Und polemischwar das nicht gemeint, nur ein Hinweis.

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verreisterNutzer  30.10.2021, 01:59
@Reanne

Na TOLL .... und dann auf Menschen herabtreten , wo DEIN Rentenniveau ÜBERGESTERN SELBST IN 30 jahren nicht erreichen könnten .

ARMES ( RTL2 - befreites ) Ütschland .

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Reanne  30.10.2021, 02:13
@verreisterNutzer

Was ist RTL2? - Ja, ich hatte bessere Zeiten, es gab noch kein Kindergeld und Schulen kosteten Geld. Auch Bafög oder BAB ist mir fremd, Hartz4 auch. Ich trampel auf keinen Empfäger rum, es gibt Umstände für Not. Früher hieß das Sozialhilfe, ob das besser war, weiss ch nicht.

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verreisterNutzer  30.10.2021, 02:24
@Reanne

Du rennst bei mir offene Türen der Erfahrung ein ...

Ich wollte meinen Alten da gegen meiner Mutter Willen aber auch nicht verklagen und suchte mir anderweitig Arbeit statt Studium oder Ausbildung in elterlicher Abhängigkeit . Zu meiner ( dieser ) Zeit fand man aber tatsächlich "sprichwortlich" die Arbeit noch fair ums Eck .

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