Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten?

3 Antworten

Aus meiner Sicht stellt die Rückzahlung Vermögen dar, da die Kaution aus Arbeitsentgelt = vor Antragstellung vorhandenem Privatvermögen gezahlt wurde. Meiner persönlichen Meinung nach sollte keine Anrechnung erfolgen.

Betriebskostenerstattungen aus vor-Hartz-4-Zeiten (Beispiel) werden jedoch trotz gleicher Logik angerechnet.

Rechtssicher kann das m.M.n. nur ein Anwalt beantworten bzw. letzlich ein Richter entscheiden.

Neidchen2  16.04.2020, 17:44

Jedes Einkommen ist Zufluss, bei Arbeitskleidung weiß ich es nicht aus eigener Erfahrung, aber Nebenkostennachzahlungen aus der Miete werden dir immer angerechnet.

Selbst wenn du sie vorher aus Vermögen bezahlt hattest.

Es ist Zufluss.

Wird hier nicht anders sein.

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Ingenieuse287 
Fragesteller
 16.04.2020, 17:44

hm, zwei Antworten, zwei Meinungen.. Ich merke, das wird schwierig.. Einen Anwalt zu konsultieren bzw. das im Zweifel vor Gericht zu bringen, wäre ein starkes Stück und liegt so gar nicht in meinem Interesse.. Danke für deine Antwort!

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Agamemnon712  16.04.2020, 19:00
@Ingenieuse287
und liegt so gar nicht in meinem Interesse

Es ist leider relativ wurscht, was in Deinem Interesse liegt.

Zudem ist das hier eine Laien-Plattform, auf der man eine rechtssichere Antwort auf seine Frage wohl nur in den seltensten Fällen bzw. eher gar nicht bekommt.

Erschwerend kommt hinzu, daß es "Hartz IV" seit 15 Jahren gibt, aber dennoch müssen manche Dinge, die das Gesetz (noch) nicht vorgibt, von Richtern entschieden werden.

Das Jobcenter hat Dir doch auf deine Nachfrage hin gesagt, daß das Geld angerechnet wird. Du wirst darüber einen Bescheid bekommen und kannst dann dagegen vorgehen, wenn es Dir das wert ist. So funktioniert das "Spiel" ;-)

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Alles während H4 ist Zufluss und Einkommen.

Sie wird angerechnet, es spielt genau 0 Rolle, ob du die vorher mit eigenem Geld bezahlt hattest.

Hättest schneller haben können, hättest gar nciht so viel schreiben müssen.

Weil das alles keine Rolle spielt.

Ingenieuse287 
Fragesteller
 16.04.2020, 17:42

Danke für deine Antwort.. Das nehme ich mit: nächstes mal fasse ich mich kürzer ;)

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Wann du was für welchen Monat bekommst bzw. bekommen hast ist irrelevant, hier kommt es nur auf den Zufluss von z.B. Geld auf dem Konto an.

Vermögen wäre z.B. eine Lebensversicherung die du bei Antragstellung ordnungsgemäß angegeben hast und z.B. im Leistungsbezug ausgezahlt würde, der Betrag inkl. evtl.anderem Vermögen wäre dann bis zum zustehenden ALG - 2 Schonvermögen nicht anzurechnen.