Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten?
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zur Rückzahlung von meinem Hartz IV Satz. Ich habe nach dem Studium leider vier Monate Hartz IV bezogen. Mein Studium habe ich im März beendet, bin im Mai und Juni einer befristeten Teilzeitbeschäftigung nachgekommen (falls wichtig: Einkommen >850€, Sozialvers.-pflichtig, keine Aufstockung etc. pp - man kann sagen, das JC kannte mich hier noch gar nicht) und habe dann ab Juli Hartz IV bezogen. Ich habe mit Ausscheiden aus dem Job mit dem Lohn für Juni eine Kaution für meine Arbeitskleidung hinterlegt, in dem diese direkt von meinem Lohn eingehalten wurde. Ein Netto- Betrag X€ wurde mir von meinem Netto-Gehalt abgezogen. Der ehem. AG hat mir die Kaution X€ jedoch erst Aug. ausgezahlt. Im August wiederum bezog ich bereits Hartz IV und habe mein "Einkommen" auch ordnungsgemäß gemeldet (habe lange auf eine Antwort gewartet). Ich Frage mich jedoch, ob die Rückzahlung der Kaution als Einkommen zu werten ist? Ich habe in einigen Foren gelesen, dass im Falle einer Mietkaution, sofern diese vor Bezug von Hartz IV gezahlt wurde, diese bei Rückzahlung während des Bezugs von Hartz IV nicht als Einkommen angerechnet wird. Auf Nachfrage bei dem Jobcenter wurde mir natürlich gesagt, dass Kaution als "Einkommen" bzw. "Einnahme" gewertet wird. Das sind die wortwörtlichen Formulierungen. Wenn es wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme" ist, zweifel ich die Entscheidung nicht an. Die Frage ist: ist das wirklich ein "Einkommen" oder eine "Einnahme"? Oder ist es dadurch, dass ich das Geld im Hartz IV-freien Monat Juni verdient habe, im August doch als Vermögen (oder etwas anderes) zu werten?
Versteht mich bitte nicht falsch, wenn das Inhaltlich richtig ist, zahle ich das Geld umgehend zurück. Ich befürchte jedoch, gerade durch die Wortwahl im Antwortschreiben, dass die Zuständige vom JC und ich eventuell aneinander vorbei reden? Keines der vom JC an mich adressierten Schreiben passte jemals wirklich auf meine Situation. Das war bisher nicht schlimm, es waren weniger heikle Themen.. Dieser kleine "Streitfall" ist ja das erste Problem, was hier auftaucht. Es wird auf mein Beispiel mit der Mietkaution gar nicht eingegangen (vielleicht war das auch ein dummer Vergleich?), sondern nur von "Einkommen" oder eine "Einnahme" gesprochen. Hier gab es wohl keine passenden Textbausteine.
nicht wundern: der zeitliche Ablauf stimmt, die Monate habe ich in meiner Frage verändert.. Anonymität ggü. JC und so ;)
Vielen lieben Dank schon einmal für eure Antworten..
Zusammenfassung: Ist eine vor Bezug von Hartz IV geleistete Kaution für Arbeitskleidung, die während des Bezugs von Hartz IV vom ehem. Arbeitgeber zurückgezahlt wird, als Einkommen zu werten und damit auf den Hartz IV Satz anzurechnen?
Juni: Kaution gezahlt
Juli: ab hier Hartz IV
August: Rückzahlung Kaution, Anrechnen auf Hartz IV für August?
3 Antworten
Alles während H4 ist Zufluss und Einkommen.
Sie wird angerechnet, es spielt genau 0 Rolle, ob du die vorher mit eigenem Geld bezahlt hattest.
Hättest schneller haben können, hättest gar nciht so viel schreiben müssen.
Weil das alles keine Rolle spielt.
Danke für deine Antwort.. Das nehme ich mit: nächstes mal fasse ich mich kürzer ;)
Wann du was für welchen Monat bekommst bzw. bekommen hast ist irrelevant, hier kommt es nur auf den Zufluss von z.B. Geld auf dem Konto an.
Vermögen wäre z.B. eine Lebensversicherung die du bei Antragstellung ordnungsgemäß angegeben hast und z.B. im Leistungsbezug ausgezahlt würde, der Betrag inkl. evtl.anderem Vermögen wäre dann bis zum zustehenden ALG - 2 Schonvermögen nicht anzurechnen.
Aus meiner Sicht stellt die Rückzahlung Vermögen dar, da die Kaution aus Arbeitsentgelt = vor Antragstellung vorhandenem Privatvermögen gezahlt wurde. Meiner persönlichen Meinung nach sollte keine Anrechnung erfolgen.
Betriebskostenerstattungen aus vor-Hartz-4-Zeiten (Beispiel) werden jedoch trotz gleicher Logik angerechnet.
Rechtssicher kann das m.M.n. nur ein Anwalt beantworten bzw. letzlich ein Richter entscheiden.
und liegt so gar nicht in meinem Interesse
Es ist leider relativ wurscht, was in Deinem Interesse liegt.
Zudem ist das hier eine Laien-Plattform, auf der man eine rechtssichere Antwort auf seine Frage wohl nur in den seltensten Fällen bzw. eher gar nicht bekommt.
Erschwerend kommt hinzu, daß es "Hartz IV" seit 15 Jahren gibt, aber dennoch müssen manche Dinge, die das Gesetz (noch) nicht vorgibt, von Richtern entschieden werden.
Das Jobcenter hat Dir doch auf deine Nachfrage hin gesagt, daß das Geld angerechnet wird. Du wirst darüber einen Bescheid bekommen und kannst dann dagegen vorgehen, wenn es Dir das wert ist. So funktioniert das "Spiel" ;-)
Jedes Einkommen ist Zufluss, bei Arbeitskleidung weiß ich es nicht aus eigener Erfahrung, aber Nebenkostennachzahlungen aus der Miete werden dir immer angerechnet.
Selbst wenn du sie vorher aus Vermögen bezahlt hattest.
Es ist Zufluss.
Wird hier nicht anders sein.
hm, zwei Antworten, zwei Meinungen.. Ich merke, das wird schwierig.. Einen Anwalt zu konsultieren bzw. das im Zweifel vor Gericht zu bringen, wäre ein starkes Stück und liegt so gar nicht in meinem Interesse.. Danke für deine Antwort!