Gegen die Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.

Sie kann Dich aber auch ohne Zuschuß einstellen. Wenn sie das will :)

Ich bin 21 Jahre alt und ausgelernte Kosmetikerin.

Damit dürftest Du absolut "vermarktbar" sein auf dem Arbeitsmarkt und nicht "schwer" :)

Schlimmstenfalls eine weitere Ausbildung in einem anderen Beruf, oder ggf. in einem verwandten, absolvieren :)

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Anspruch auf Arbeitslosengeld sollte grundsätzlich bestehen.

Jedoch könnte es nach vier Jahren problemtisch werden, da Anspruch auch verfallen kann.

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Beides nicht gut.

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Bezahlte Schulden bekommen in der Schufa meines Wissens nach einen Erledigungsvermerk und werden dann eben erst später gelöscht.

Angesichts des genannten Schuldenstandes wundert mich der Score nicht.

Wird dauern, bis er steigt.

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Meiner Meinung nach darf hier ggf. nicht aufgerechnet werden.

Es sei denn, daß Du auch Nebenkosten schuldest.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/aufrechnung-1-voraussetzungen-der-aufrechnung_idesk_PI20354_HI1632613.html

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Wenn Du bislang noch nichts mit Polizei und Justiz zu tun hattest, halte ich eine Freiheitsstrafe für unwahrscheinlich.

Vielleicht Sozialstunden oder ein Arrest.

Mit sehr viel Glück wird es eingestellt.

Habe auch eine Vorladung bekommen soll ich dahin gehen ?

In Begleitung von einem Erziehungsberechtigten, die sowieso entscheiden müssen, ob Du hingehst.

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Du kannst die Anschuldigung bzw. die Forderung papierschriftlich zurückweisen oder Dich an einen Anwalt wenden.

Eventuell kann auch die Verbraucherzentrale beraten.

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, zwei Pärchen im Auto sitzen im Auto steigen nicht aus nach 5 Minuten fahren die weiter das ist jetzt das dritte mal es nennt sich kurzfristige Observation ,

Wenn das Verfahren eingestellt ist, kannst Du meiner Meinung nach nicht observiert werden.

Mein Tipp wäre, Dir das oder die Kennzeichen zu merken und damit zur Polizei zu gehen.

Das mit dem Provozieren solltest Du jedoch lassen.

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Man kann von einem fremden Konto kein Geld "nehmen". Es sei denn, daß man verfügungsberechtigt ist.

BItte etwas genauer ausführen, um was es geht.

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Du mußt den Inkassodienst bezahlen.

Inwiefern jedoch Inkasso, wenn Du dem Anschein nach vollstreckt hast?

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Es kann zu Problemen führen, wenn das Jobcenter nichts von dem Geld weiß.

Das Lustige daran ist, wegen der paar Kröten hätte man Dir Bürgergeld nicht verweigern dürfen :D

Ich kann Dir nur dazu raten, das Angesparte nachzumelden.

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Der "Score" ist meines Wissens nach nicht unbedingt ausschlaggebend.

Hast Du Negativeinträge in der Schufa?

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