Ich würde den zuviel gezahlten Betrag mit den künftig fälligen Zahlungen verrechnen.

Dies der oder dem Unterhaltsberechtigten papierschriftlich mitteilen.

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Ich finde das Verhalten der Polizei völlig korrekt.

Wärst Du ganz normal gefahren, hätten sie Dich vermutlich nicht angehalten.

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In einem Luftpolsterumschlag oder in einer Versandtasche aus Papier/Pappe sollte das gehen.

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Suche Dir einen Reparateuer vor Ort - oder einen mit guten Bewertungen :)

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Eine geringfügige Beschäftigung ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

Der Sozialleistungsträger ist zu informieren.

30% Deines Einkommens darfst Du behalten, sofern es nicht um Bürgergeld geht.

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Lt. einer Deiner Fragen mußt Du eh bald Bürgeld beantragen.

Was hält Dich dann davon ab, es sofort zu tun?

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Kennt sich jemand aus?

Fachleute vor Ort kennen sich aus :)

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ein Patienten aufgenommen

einen ...

dann nach 3 Tagen kommt ein anderer Pflegedienst und meint das der Patient ihn gehört darf der Pflegedienst das?

Wo kommt denn der andere Pflegedienst plötzlich her?

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Natürlich geht das.

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Werde ich für einen Monat arbeiten müssen? Werde ich in Maßnahmen gesteckt?

Kann beides passieren.

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http://mkg-online.de/2023/03/08/regelungen-zur-robenpflicht/

https://hannesroben.wordpress.com/2016/02/24/robe-und-recht-gesetzliche-anforderungen-an-die-amtstracht/

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Die Erfahrungen anderer spielen doch keine Rolle, da Deine gänzlich anders sein können.

Sollst Du in einer WfbM arbeiten?

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Bei schlechter Bonität bekommst Du eine Finanzspritze nur von privat.

Oder Raten zahlen.

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Wie seht ihr das?

Da hier überwiegend Laien antworten, spielt das keine Rolle.

Wenn Du der Ansicht bist, daß die erste Rechnung zu hoch bzw. nicht gerechtfertigt ist, dann widerspreche ihr papierschriftlich oder einige Dich mit dem Rechnunsgersteller.

Im Zweifelsfall entscheiden Gerichte.

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Ist die reine Vorbereitung auf einen Mord bereits strafbar?

Kann es sein. Einzelfallabhängig.

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Ein solches Register kenne ich nicht.

Wie bekommt man in Deutschland mit, dass jemand bestimmtes verstorben ist?

Man wird ggf. von Hinterbliebenen oder dem Nachlaßgericht darüber informiert.

Wenn man jedoch nicht von privater Seite informiert wird bzw. nicht testamentarisch bedacht wurde, erfährt man u.U. (zunächst) gar nicht davon.

Insofern ist die Antwort von @TimeMachineMan wertlos.

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