Du solltest es als Deine Bürgerpflicht betrachten, derlei Beobachtungen zu melden.

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Vielleicht kannst Du ein Praktikum in einer Anwaltskanzlei absolvieren.

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Du hättest die Arbeitsaufnahme in jedem Fall melden müssen.

Angesichts Deiner Schilderung jedoch wird wohl nicht viel passieren.

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Die Antwort auf Deine Frage sollte sich aus dem Maklervertrag ergeben.

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Man sollte versuchen, Dir einen Job im erlenten Bereich zu vermitteln.

Eventuell aber auch in anderen Branchen.

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Ich kenne mich mit Bitcoins nicht aus, aber weise halt das Konto und die Umsätze anhand von Belegen nach.

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Bürgergeld mußt Du beim Jobcenter beantragen.

Vom Arbeitsamt gibt es nur Arbeitslosengeld bei vorhandenem Anspruch.

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die bestehen aber auf das original

Nachvollziehbar.

Schicke es per Post hin.

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Wenn Du es Dir einfach machen willst, breche den Kauf ab und verkaufe an den nächsten.

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Kulanzrückgabefrist von 30 Tagen. Dies ist ein Bonus der Kundenkarte und hat nichts mit dem Widerruf nach Fernabsatzgesetzt zu tun.

Absolut korrekt.

nur ... Sicht - Prüfung vorgesehen und kein 14 Tägiges "benutzen" der Ware."

Eine Sichtprüfung reicht vielleicht nicht unbedingt, aber man solte nach ein bis zwei Tagen Nutzung wissen, ob das Gerät für einen in Frage kommt.

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https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/geld/wohngeld

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