Fragt doch einfach bei der Stadt an.
Du solltest es als Deine Bürgerpflicht betrachten, derlei Beobachtungen zu melden.
Vielleicht kannst Du ein Praktikum in einer Anwaltskanzlei absolvieren.
Du hättest die Arbeitsaufnahme in jedem Fall melden müssen.
Angesichts Deiner Schilderung jedoch wird wohl nicht viel passieren.
Beantrage ein Darlehen.
Die Antwort auf Deine Frage sollte sich aus dem Maklervertrag ergeben.
Man sollte versuchen, Dir einen Job im erlenten Bereich zu vermitteln.
Eventuell aber auch in anderen Branchen.
Nicht unmöglich.
Um was geht es genau?
Ich kenne mich mit Bitcoins nicht aus, aber weise halt das Konto und die Umsätze anhand von Belegen nach.
Bürgergeld mußt Du beim Jobcenter beantragen.
Vom Arbeitsamt gibt es nur Arbeitslosengeld bei vorhandenem Anspruch.
die bestehen aber auf das original
Nachvollziehbar.
Schicke es per Post hin.
Einfordern darf man grundsätzlich alles.
Du wirst die Bedingungen der Ratenzahlungsvereinbarung ja vorher gekannt haben.
Wenn Du es Dir einfach machen willst, breche den Kauf ab und verkaufe an den nächsten.
Reich heiraten :)
Würde es Dir gefallen, wenn man sich einfach an Deinem Eigentum bedient?
Sie haben gefrühstückt :)
Einzelfallabhängig.
Kulanzrückgabefrist von 30 Tagen. Dies ist ein Bonus der Kundenkarte und hat nichts mit dem Widerruf nach Fernabsatzgesetzt zu tun.
Absolut korrekt.
nur ... Sicht - Prüfung vorgesehen und kein 14 Tägiges "benutzen" der Ware."
Eine Sichtprüfung reicht vielleicht nicht unbedingt, aber man solte nach ein bis zwei Tagen Nutzung wissen, ob das Gerät für einen in Frage kommt.
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/geld/wohngeld
Bei den Sparkassen noch am ehesten :)