Bitte wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.

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Habe ich noch nie von gehört.

Fremder Leute Eigentum solltest Du nicht an Dich nehmen.

Es sei denn, daß die Gegenstände extra für das Praktizieren des Brauchstums bereitsgestellt werden.

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ist man dann gegenüber der Klinik schadensersatzpflichtig ???

Unter Umständen.

Das müßte man im Einzelfall klären.

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Zahlen bzw. an einen norwegischen Anwalt wenden.

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wieso steht da was von Rechtsanwalt Kontakttieren ?

Vermutlich bietet man Dir diese Option an für den Fall, daß Du mit der Löschung nicht einverstanden bist.

Haben die mich jz angezeigt

Deiner Beschreibung zufolge würde ich davon im Moment nicht ausgehen.

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Wohin kann man sich wenden?

Am besten an eine Beratungsstelle vor Ort.

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Kann ich trotz noch laufender Prüfungsvorbereitung Bürgergeld beantragen und eine eigene Wohnung bekommen, wegen starker Belastung durch meinen Vater?

Hallo zusammen,

ich schreibe nächste Woche meine Abschlussprüfung im Einzelhandel (3 Lehrjahr Einzelhandelskauffrau) Falls ich nicht bestehe, müsste ich die Prüfung in einem halben Jahr wiederholen.

Ich lebe derzeit noch bei meinem Vater, aber das Zusammenleben ist psychisch extrem belastend: Er kontrolliert vieles in meinem Alltag, reagiert schnell aggressiv oder abwertend, und es gibt kaum Raum für Ruhe oder Selbstbestimmung.

Deshalb merke ich schon jetzt: Ich könnte diese Wiederholungszeit in dieser Umgebung nicht durchhalten. Selbst wenn ich bestehe, wünsche ich mir dringend eine eigene Wohnung, um mich stabilisieren zu können.

Ich überlege deshalb, beim Jobcenter Bürgergeld zu beantragen und eine Wohnung zu suchen – auch vorsorglich, bevor ich das Ergebnis weiß. Ich habe bedenken, ob das geldtechnisch hinhauen kann und will nicht obdachlos werden… Sorry falls ich übertreibe aber ich kenne es nicht anders, als zuhause mit meinem Vater und Bruder zu leben und habe schon oft darüber nachgedacht aber es nie wirklich durchgezogen aus Angst.

Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation?

  • Ist es sinnvoll, schon jetzt mit der Wohnungssuche und einem Beratungstermin beim Jobcenter zu starten?
  • Wird so eine psychische Belastung durch den Vater als Grund anerkannt, um früher auszuziehen?
  • Wie genau läuft das ab (z. B. Mietübernahme, Möbel, Zustimmung zum Auszug)?
  • Sollte ich noch warten oder lieber vorbereitet sein?

Ich freue mich über ehrliche Meinungen oder Erfahrungen.

Vielen Dank!

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Du solltest Dich zunächst an Jobcenter und Jugendamt wenden.

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Kann ich eine Immobilie mit der o. g. Vorsorgevollmacht veräußern ja oder nein?

Frage einen Notar, der eh gebraucht wird.

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Wenn Du das Geld hast, zahle, und das Problem sollte sich erledigt haben.

Andernfalls Anwalt wechseln.

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Kann der Muttizettel auch digital unterschrieben werden?

Zweifelhaft, daß das akzeptiert wird.

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Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen und bei Zurückweisung dessen ggf. klagen.

Vielleicht vorher einen Fachanwalt für Sozialrecht kontaktieren.

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bin wieder zurück in ein Angestelltenverhältnis gegangen.

Hierdurch und durch die Ausbildung sollte Anspruch auf Arbeitslosengeld generiert worden sein.

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