Ja aber man muss es anders machen als geplant.
Ich finde das System mit 2 Stimmen sehr gut und wichtig.
Man wählt die Partei (nach einer Liste) und damit das Verhältnis .. die Mehrheiten im Bundestag.
Und den Kandidaten, der wenn der gewählt im Wahlkreis, kommt er auf jedenfall in den Bundestag, ob er nun auf der Liste weit oben stand oder nicht. Der Wähler hat also Einfluss auf die Personen, muss nicht blind der Liste der Partei folgen.
Wenn ich viele Parteien haben, und auch kleine Parteien Wahlkreise gewinnen. Dann gibts eben die Überhangmandate. Will ich die reduzieren, muss ich entweder die Verhältniswahl einschränken (wie in den USA, dann kann eine Partei mehr oder weniger Abgeordnete bekommen als nach dem Prozentsatz der Stimmen sich ergeben würde) ... WOLLEN WIR NICHT
Andernfalls, wenn wie die Verhältniss beibehalten wollen, aber keine Überhangmandate, dann müssten wir es zulassen, dass jemand den Wahlkreis gewinnt, aber nicht in den Bundestag kommt. Das wollten die Parteien so vorschlagen, halte ich aber für verfassungswirdig, bzw dann können wir uns die Zweitstimmen auch sparen.
Das einzig was ginge wäre eine Reduzierung der Wahlkreise. Ganz radikal und leicht umzusetzen wäre eine Halbierung, also immer 2 Wahlkreise (150 statt 299) zusammenführen, dann wäre die Sollstärke 300 statt 600 Abgeordnete, (derzeit plus 34 Überhangmandate).
Das wäre sinnvoll, denkbar auch etwas dazwischen 450 z.B. auch wenn es eine komplette neuordnung der Wahlkreise bedeuten würde.
Warum geht dass nicht ? Ist wohl allzu logisch: der Bundestag könnte das beschliessen, und das sitzen die Abgeordneten die sich selber wegrationalisieren sollen.