Erbstreit?
Ich hatte lange Zeit keine Verbindung zu meinen Eltern u. Bruder. Ich habe jetzt erfahren, durch den Tod meiner Stiefmutter, durch das Testament dass mein Vater schon seit 4 Jahren vor verstorben ist und ich enterbt wurde.
Vor 2 Jahren habe ich durch den Tod meiner Tante ein Testament vom Nachlassgericht bekommen, aber niemand von unserer Fam. erwähnt wurde.
Mein Bruder behauptet nun dass mein Pflichtteil verjährt sei. Ich hätte es durch den Tod meiner Tante wissen können. Steht mir der Pflichtteil von meinem Vater zu?
4 Antworten
Ja er steht dir zu.. am besten gehst du zu einem Anwalt
Ja, sicher.
Geh zum Fachanwalt für Erbrecht. Dir steht ein Pflichtteil zu, denn "Enterben" geht nicht so, wie deine Familie sich das vorstellt, der Pflichtteil steht dir trotzdem zu.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch auf einen zu ermittelnden Geldbetrag, der sofort mit dem Tod des Erblassers fällig (§ 2317 Abs. 1 BGB) ist und in drei Jahren von dem Zeitpunkt an verjährt, an dem der Pflichtteilsberechtigte vom Eintritt des Erbfalls und seiner Enterbung erfahren hat, spätestens aber 30 Jahre nach dem Erbfall. Der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist ist jedoch erst der 1. Januar des folgenden Jahres.
DU hast JETZT erst vom Erbfall erfahren, also ist dein Anspruch noch gar nicht verjährt!
Was hat sich jetzt seit dem letzten Mal geändert, als du das gefragt hast?