Bleibt rechtliche Beziehung (Verschwägert) zur Stiefmutter nach Tod des Vaters?
Wikipedia beschreibt unter dem Artikel "Stiefmutter" das rechtliche Verhältnis wie folgt: "Mit der Bezeichnung Stiefmutter ist noch keine rechtliche Beziehung zum Kind gegeben. Besteht zwischen der Stiefmutter und dem Vater oder der leiblichen Mutter des Kindes eine Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft, so sind Stiefmutter und Stiefkind verschwägert."
Daraus entnehme, dass zu Lebzeiten des leiblichen Elternteils (Vater), der mit der Stiefmutter verheiratet ist, zwischen dem Kind und der Stiefmutter eine rechtliche Verwandschaft herrscht. Was passiert allerdings, wenn der leibliche Vater dann stirbt. Löst sich in dem Moment das rechtliche Verwandschaftsverhältnis auf ?
1 Antwort
Was meinst du mit rechtlich?
Die Stiefmutter hat keine Rechte und Pflichten bezüglich ihres Stiefkindes. Wenn also der leibliche Vater stirbt, ist es nicht zwingend, dass die Stiefkinder bei dieser Stiefmutter bleiben. Dazu müsste es wohl ein Urteil vom Familiengericht geben.
Da du den Artikel schon zitierst, da steht doch drin, dass die Schwägerschaft durch eine Scheidung nicht erlöscht. Dann wird sie wohl auch durch den Tod des leiblichen Vaters nicht erlöschen. Trotzdem entstehen dadurch keine rechtlichen Verpflichtungen, dass das Stiefkind automatisch bei der Stiefmutter als erziehungsberechtigte Person bleibt.
Es besteht zwischen dem Kind und der Stiefmutter - zu lebzeiten des leiblichen Vaters - ja die Schwägerschaft (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schw%C3%A4gerschaft) - dies ist ja laut BGB §1590 ein rechtliches Verhältnis. Wenn nun allerdings der leibliche Vater stirbt, löst dies dann die Schwägerschaft zwischen Kind und Stiefmutter auf und damit auch jegliches Rechtsverhältnis ?