Wann ist man eine "Stiefmutter"?

9 Antworten

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Zur Stiefmutter wird eine Frau, wenn sie einen Mann heiratet, der Kinder von einer anderen Frau hat.

Voraussetzung ist also a) die bürgerliche Ehe und b) das Vorhandensein von Kindern, deren leibliche Mutter durchaus noch leben kann.

Der Begriff der Stiefmutter ist in unserer Sprach- und Kulturwelt leicht negativ konnotiert, was aus den zahllosen Märchen mit den bösen Stiefmüttern. Auch die Wahrnehmung liegt immer noch in erster Linie auf der Stiefmutter, die nach dem Tod der leiblichen Mutter in eine Familie einheiratet und die volle Verantwortung für und natürlich auch elterliche Gewalt über die Kinder übernimmt.

Ds hat sich aber im Lauf der Zeit ganz erheblich gewandelt. Die klassische "Stiefmutter", die die verstorbene Mutter ersetzt, ist nur noch minderheitlich vertreten. Regelfall ist heuer die Patchworkfamilie, in der die Stiefkinder oftmals bei der leiblichen Mutter leben und die neue Partnerin des Mannes sozusagen zur Wochenend-Stiefmutter machen.

Was beiden Typen gleich bleibt über die Jahrzehnte, ist das Konfliktpotenzial, das aus einer nicht jahrelang aufgebauten Vertrauensbeziehung zwischen Stiefmutter und Stiefkindern herrührt.

Der wesentliche Unterschied aber liegt darin, dass die Stiefmutter heutzutage kaum aus Not gesucht und geheiratet wird, weil eine Mutter für die Kinder her muss. Die Verbindungen sind heute freiwillig und können auch wieder gelöst werden, ohne dass die Welt untergeht.

In beiden Fällen, wenn sie einen Mann mit Kindern heiratet, der geschieden ist oder wenn die Mutter verstorben ist und Mann nochmals heiratet.

Das Sorgerecht hat der Vater, es sei denn, ihr werdet adoptiert von ihr. Dann haben beide geteiltes Sorgerecht. Wenn die leibliche Mutter noch lebt, muss sie in die Adoption nicht einwilligen.

https://www.9monate.de/leben-familie/familienleben-beruf/stiefkindadoption-diese-voraussetzungen-muessen-sie-erfuellen-id151190.html

lg Lilo

Lea269 
Fragesteller
 05.09.2017, 12:38

Danke! Aber wir werden nicht adoptiert ;-) Ich bin über 30 und die Frage hat andere Gründe.

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Rechtlich gesehen gibt es die Stiefmutter gar nicht, man spricht dort eher von einer rechtlichen Mutter.

Im Alltag bezeichnet man eine Frau als Stiefmutter, wenn sie mit einem Mann verheiratet ist, der mindestens ein Kind in die Ehe mitgebracht hat. Voraussetzung ist also eine zivile Eheschließung vor dem Standesbeamten.

Rechtlich gesehen gibt es keine Stiefmutter.

Wenn der Vater das alleinige Sorgerecht für seine Kinder hat, dann bekommt die neue Frau das sogenannte "kleine Sorgerecht".

Ist die gemeinsame Sorge vergeben, gilt dieser Paragraph nicht.

§ 1687b Bürgerliches Gesetzbuch Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten

(1) 1Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten
Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des
täglichen Lebens des Kindes. 1629 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.

(2) Bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte dazu berechtigt, alle
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.

(3) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

(4) Die Befugnisse nach Absatz 1 bestehen nicht, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend getrennt leben.

Amme oder Stiefmutter.Wenn die leiblichen Eltern,oder die Mutter verstorben ist kannst von Amme und Stiefmutter sprechen.Stiefmutter,dieses Wort wird heute wenig verwendet,dazu muß auch nicht neu geheiratet werden.Ja,die Stiefmutter kann auch gesetzlicher Vertreter sein,oder Vormund.dann hat diese die Elternrechte und Pflichten.Hier ist das Jugendamt,das Vormundschaftsgericht zuständig.Kleinere Kinder nehmen die Stiefmutter als Mutter an,nehmen Sie so wahr und das kann das ganze Leben so bleiben.