Wenn der Bruder sog.Mitmieter ist,der tatsächliche Aufenthaltsort ist nicht maßgeblich,dann hat er alle Rechte und Pflichten eines Mieters.
Ja ,er muss die Wohnung kündigen, auflösen ,den Vertrag erfüllen.
Im Regelfalle gehören dazu die Schönheitsreparaturen.
Die Auszahlung der Kaution steht Ihm zu,auch dann wenn dieser der verstorbene geleistet hast,da diese mietvertragsgebunden und nicht erbgebunden ist.Die Frage stellt sich aber auch nicht,da ja die Erben ausgeschlagen haben.