BDSM-Pornos sind doch illegal, oder?
Soweit ich weiß, sind BDSM Videos doch illegal und strafbar. Auch sie anzuschauen ist ja strafbar.
Weil sie irgendwie als „Hartepornografie“ und „Gewalt“ zählen.
Wie kann dann eine Plattform wie X (Twitter) solche pornografischen Inhalte zeigen, wenn es doch strafrechtliche Konsequenzen haben kann und gesetzlich verboten ist?
7 Antworten
Die Verbreitung von Gewaltpornografie ist verboten, ja. Das steht in § 184a StGB. Im gleichen Paragraph ist auch die Verbreitung von Pornografie mit Tieren verboten.
Aber nicht alles an BDSM ist gewaltpornografie.
Beispielsweise haben Gerichte in der Vergangenheit entschieden dass ein Film mit Spanking und Elektroschockklemmen an den nippeln unter § 184a fällt(OlG Köln, Beschluss vom 28.05.2013 - 6 W 51/13). Sogar der Bundesgerichtshof, unser höchstes Gericht, hat festgestellt dass auch einvernehmliche Handlungen unter § 184a fallen(Urteil vom 15. 12. 1999 - 2 StR 365/99 - NStZ 2000, 307, 309).
Aber ein Film wo jemand nur dazu genötigt wird die Füße von jemandem zu küssen, natürlich nicht(und das ist ja auch bdsm).
Und die meisten pornoseiten sind halt auch nicht in Deutschland und verstoßen sowieso gegen diverse deutsche Gesetze.
Das anschauen ist nicht strafbar, der Besitz auch nicht. Wobei du aufpassen müsstest sind torrents, weil du das Video dabei automatisch auch gleichzeitig teilst, das ist also auch eine Verbreitung.
Der Besitz und das anschauen von Pornografie mit Tieren ist im Strafgesetzbuch auch nicht verboten, sondern auch nur die Verbreitung, die Herstellung dürfte allerdings in dem Fall einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen.
Nein, schauen ist nicht verboten.
Ja es zählt als besitz, aber der ist auch nicht verboten.
Außer es ist Besitz zum Zwecke der Verbreitung (das heißt wenn du z.B. 100 DVDs mit gewaltpornografie kaufst um sie weiter zu verkaufen), der wäre verboten.
Ok. Aber warum erlaubt es X, wenn es als „Besitz“ zählt? Da sind auch Videos, in denen man z.b. auf die Genitalien schlägt usw… Das ist ja auch irgendwie Gewalt und verboten.
Der Besitz ist nicht Verboten, wie gesagt. Du darfst Gewaltpornografie besitzen.
Die Verbreitung ist in Deutschland verboten, aber X ist nicht in Deutschland.
Prinzipiell ist es für X generell illegal Pornografie anzubieten. Denn, deutsche Jugendschutzanforderungen, erfordern eine Altersverifikation. Und Gerichte haben entschieden dass einfach ein alter einzugeben, und sogar ein Scan des Personalausweises, nicht ausreichende Verifikation ist. Man braucht eine live Verifikation mit webcam(wo man den Ausweis in die Kamera hält, Kopf bewegt usw.) oder postident wo der Postbote deine Identität überprüft, um rechtssichere Altersverifikation zu machen. Und das müssten sie bei jedem Nutzer machen der diese Videos schauen will. Und das tun sie nicht.
Der Besitz ist nicht Verboten, wie gesagt.
Achso, sorry. Hab da was überlesen.
Ich dachte immer, dass es erlaubt ist, solche Inhalte auf X anzuschauen. Auch hochzuladen.
Ich dachte immer, dass es erlaubt ist, solche Inhalte auf X anzuschauen.
Ist es.
X darf es nicht zeigen, aber das anschauen ist erlaubt
Auch hochzuladen.
Das ist nicht erlaubt, für einen Deutschen Nutzer. Das ist Verbreitung.
Vielleicht hilft dir ein Vergleich.
Jemanden zu vergewaltigen ist strafbar, aber vergewaltigt zu werden ist nicht strafbar.
Okay, danke für deine Erläuterung.
Eine Frage hätte ich noch: Wenn ich z.b. auf X/Twitter nach solchen Videos suche und anschaue, zählt das dann auch als Besitz?
"Wenn ich z.b. auf X/Twitter nach solchen Videos suche und anschaue, zählt das dann auch als Besitz?"
Wenn du so tatsächlich welche findest würden sie durch das Anschauen vermutlich in deinen Besitz gelangen (weil sie dein Browser zum Abspielen zwischenspeichern muß), wobei das wohl am Ende auch strittig wäre. Da daran in diesem Fall aber ohnehin keine Rechtsfolge anknüpft kann das aber doch dahinstehen.
BDSM-Pornos sind doch illegal, oder?
Nicht zwingend.
Wie kann dann eine Plattform wie X (Twitter) solche pornografischen Inhalte zeigen
Weil es der Plattform egal ist.
Das ist nicht richtig.
Wenn alle beteiligten volljährig sind ,dürfen auch Fetische und Gewalt Teil des Ganzen sein.
Solange die Praktiken einvernehmlich sind.
Extreme,grausame Praktiken könnten allerdings strafbar sein,wenn diese Darstellungen kommerziell vermarktet werden.
Extreme,grausame Praktiken könnten allerdings strafbar sein,wenn diese Darstellungen kommerziell vermarktet werden.
Verbreitung reicht für die Strafbarkeit. Das Video einem Freund auf WhatsApp zu senden reicht aus. Siehe § 184a StGB.
Nein, sind sie nicht.
Vielen gefällt es und der Staat sollte sich da auch nicht einmischen.
Nein. Auch „harte pronografie“ ist nicht illegal, warum auch? Nur vergewaltigung ist illegal und damit das filmen davon natürlich auch.
Nicht unbedingt.
Bei Gewaltpornografie, das heißt Pornografie die Gewalttätigkeiten zeigt, ist die Verbreitung verboten. Siehe § 184a StGB.
Doch, ist es.
Auch wenn die Personen zugestimmt haben, und es sich nicht um strafbare Körperverletzung handelt, sind es Gewalttätigkeiten nach diesem Paragraphen. Ob die Person zugestimmt hat oder nicht ist für diesen Paragraphen egal, ohne Zustimmung wäre ja eh verboten.
Auch wenn dir das nicht gefällt, so haben es die Gerichte entschieden.
Hier beispielweise die Entscheidung von einem Oberlandesgericht dass entschieden hat dass ein bdsm film aufgrund von spanking und Elektroschocks unter § 184a fällt
Der Film zeigt, wie eine Inaugenscheinnahme ergeben hat, wie z. Tl. heftige Schläge auf das Gesäß einer gefesselten Frau verübt werden. Auch wird das Anbringen von zwei Stromklemmen an den Brustwarzen gezeigt, das z. Tl. heftige Ziehen daran und dass Strom in die Brüste geleitet wird. Diese Handlungen sind Teil von auf sexuelle Erregung der Gefesselten und/oder der Peinigerinnen gerichtete Handlungen" (S. 2 des Beschlusses = Bl. 48r d. A.).
Mit diesem Inhalt verstoße der Film gegen § 184a StGB. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den angefochtenen Beschluss verwiesen.
Sie haben es weiter unten auch nochmal ausgeführt.
Gewaltpornographie im Sinn dieser Vorschriften umfasst Filme, die Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben, gleichgültig, ob es sich um die Darstellung eines tatsächlichen oder nur fiktiven Geschehens handelt. Der Vorschrift unterfallen auch Darstellungen solcher Gewalttätigkeiten, die etwa im Rahmen sadomasochistischer Handlungen einvernehmlich erfolgen (BGH, Urteil vom 15. 12. 1999 - 2 StR 365/99 - NStZ 2000, 307, 309). Für Gewalttätigkeiten ist ein aggressives, aktives Tun, durch das unter Einsatz physischer Kraft auf den Körper eines Menschen in einer dessen leibliche oder seelische Unversehrtheit beeinträchtigenden oder konkret gefährdenden Weise eingewirkt wird, erforderlich. Hierzu zählen auch sadistische Folterungen und Misshandlungen.
Alles klar?
Nein, nur die Verbreitung, und die Herstellung zum Zweck der Verbreitung.
Wirklich? Dachte immer, dass das strafbar wär. Zumindest in Deutschland.
Ja, bdsm ist auch „nur“ eine Vorliebe, die unter vielen Pärchen praktiziert wird. Gibt keinen Grund, warum das strafbar sein sollte.
Ist es illegal und strafbar, wenn man auf X (Ehemals Twitter) schaut? Und zählt das auch als Besitz?