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Was droht mir rechtlich als Middleman beim Weiterverkauf digitaler Accounts?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall:

Eine Person vermittelt oder verkauft als Middleman digitale Accounts für Streaming-Dienste wie z. B. Musik- oder Anime-Plattformen (Spotify, Crunchyroll, etc.).

Diese Accounts werden beispielsweise über Plattformen wie Kinguin oder über Kontakte in anderen Ländern beschafft – z. B. Nigeria, wo es durch regionale Preismodelle deutlich günstigere Konditionen gibt.

Oft wird dabei sogar mit gültigen Kreditkarten aus dem jeweiligen Land bezahlt, also scheint der Kauf zunächst legal zu sein.

Diese Accounts werden dann z. B. für 30–40 € weiterverkauft, während der Einkaufspreis bei etwa 10–20 € liegt.
Jetzt stellt sich die Frage:

– Wie hoch ist das rechtliche Risiko für so einen Zwischenhändler in Deutschland

– Könnten Plattformen wie Spotify das als Umgehung ihrer AGB, Urheberrechtsverletzung oder sogar als Betrug werten?

– Ist mit Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen (z. B. fiktive Lizenzgebühren) zu rechnen – und in welcher Höhe pro Account realistisch?

Wichtig: Es geht nicht um gehackte oder gestohlene Zugänge, sondern um echte gekaufte Accounts, nur eben mit günstigeren Tarifen aus dem Ausland. Gewerbetechnisch ist auch alles geregelt es geht nur um das Rechtliche.

Würde mich über ernste und fachkundige Einschätzungen freuen – besonders von Leuten mit juristischem Hintergrund oder eigener Erfahrung in dem Bereich.

Danke im Voraus 🙏

Webseite, eBay, Urheberrecht, AGB, Urheberrechtsverletzung, Account verkaufen, Spotify

Chatroom2000 Sperrung und Drohung?

Ich habe mich bei Chatroom2000 angemeldet und geschrieben, dass ich traurig bin, weil meine Mama gestorben ist und ich alleine in einer fremden Stadt bin.

Darauf wurde ich gesperrt und es wurde mir sogar gedroht mit folgender Begründung:

Aufgrund des Regelverstoßes Unerlaubter Fetisch/ Bettelei wurde der Schriftverkehr sowie deine IP-Adresse (2003:d7:bf11:1358:91da:db9b:e6c9:c743) ( vgl. Datenschutzbestimmungen) gespeichert. Falls die Ermittlungsbehörden nach Telemediengesetzes (TMG) die Daten anfordern, werden wir diese unverzüglich bereitstellen. Dies gilt insbesondere bei:

  • Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)
  • Volksverhetzung durch Verbreitung von Schriften verfassungswidriger Organisationen
  • (§§ 130 II Nr. 1 StGB)
  • Verleitung zu Straftaten (§ 130 a StGB)
  • Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften (§ 131 I StGB)
  • Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • (§ 166 StGB)
  • Verbreitung von pornographischen Schriften, worunter insbesondere Kinderpornographie, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sowie Darstellungen der primären Geschlechtsorgane fallen (§ 184 StGB)
  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
  • verbotene Mitteilungen über nichtöffentliche Gerichtsverhandlungen (§ 353 d StGB)
  • Verbreitung jugendgefährdender Schriften, (§ 21 I Nr. 3a III, GJS)
  • unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG)
Account, Webseite

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