Was beinhaltet ein Cookiebanner alles und muss der so gestaltet sein, dass er vor der Webseite aufploppt?


26.06.2025, 15:50

DSVGO regt extrem auf....als müsste man im Supermarkt erstmal unterschreiben,dass man überwacht wird und Daten gesammelt werden....macht ja auch keiner....aber auf einer Webseite muss man erstmal so ein Quatsch machen

4 Antworten

Vorweg der Hinweis: Meine Antwort bietet keine rechtsichere Beratung. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, solltest du dich an einen Anwalt wenden, der DSVGO zu seinem Kompetenzfeld zählt.

Was beinhaltet ein Cookiebanner alles (...)

Der Nutzer muss darüber informiert werden, welche Cookies deine Seite einsetzt. Dazu gehört eine Einordnung, welchem Zweck sie dienen und wie sie sich kategorisieren lassen (ist Cookie X ein technisch notwendiger Cookie oder dient der dem Marketing?). Bei Letzterem unterscheidet man in der Regel zwischen

  • technisch notwendigen Cookies (z.B. Session-Cookie)
  • funktionalen (z.B. optionale Features)
  • Analyse-/Performance-Cookies (z.B. von Trackingdienstleistern wie Google Analytics)
  • Marketing-Cookies

Für alle technisch nicht notwendigen Cookies braucht es eine Möglichkeit, deren Verwendung granular (mindestens nach Kategorie) aktiv zustimmen oder ablehnen zu können. Diese Entscheidung muss in irgendeiner Form dokumentiert werden (oft bspw. in Form eines Cookies, der beim Nutzer gespeichert wird, du könntest diese Information aber ebenso in einer Datenbank ablegen).

Zu guter Letzt sollte der Nutzer auf die Datenschutzbestimmungen hingewiesen werden. Da kannst du auch einen Link angeben, der auf eine extra Seite verweist, in dem alle Datenschutzbestimmungen aufgeführt werden.

(...) und muss der so gestaltet sein, dass er vor der Webseite aufploppt?

Der Hinweis muss beim Aufruf deiner Webseite gut sichtbar und bedienbar sein (berücksichtige daher verschiedene Endgeräte). So lange ein Nutzer noch keine aktive Entscheidung getroffen hat, dürfen noch keine zustimmungsbedürftigen Cookies angelegt werden.

Ob du nun einen Cookie Banner nutzt oder irgendeine andere Darstellungsform, ist dir überlassen. Ich würde dir empfehlen, ein Consent Manager Tool zu nutzen (Consent Manager, OneTrust, Usercentrics, o.a. ...), was die Implementation deutlich vereinfacht.

Disclaimer: Das ist keine rechtliche Belehrung und könnte Fehler enthalten.

Hi DERnixTrinkt,

der Cookiebanner dient dazu abzufragen welche Daten in Cookies im Browser gespeichert werden dürfen. Wenn du personenbezogene Daten erhebst, verarbeitest oder weitergeben möchtest, musst du nach der DSG-VO die Besucherinnen und Besucher deiner Webseite vorher Fragen ob und in welchen Umfang Daten erhoben werden dürfen. Daher sollte der Cookiebanner immer vor dem Erfassen der Daten angezeigt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin gelernter Mediengestalter Digital und Print(IHK)

Ein Cookie-Banner (oder Pop-up) muss dir klar zeigen, welche Cookies (Tracking-Technologien) eine Webseite nutzt und wofür (z.B. für Werbung, Statistiken). Du musst die Wahl haben alles annehmen, alles ablehnen oder detaillierte Einstellungen vornehmen zu können. Vor allem darf die Webseite keine Cookies setzen, bevor du nicht aktiv zugestimmt hast. Außerdem muss ein Link zur Datenschutzerklärung vorhanden sein.

Die DSGVO schreibt kein Pop-up vor, aber es hat sich als gängige Methode durchgesetzt. Es zwingt dich dazu, eine Entscheidung zu treffen, bevor du die Seite richtig nutzen kannst. So wird sichergestellt, dass deine Einwilligung auch wirklich "informiert" und "vorab" geschieht.

Es fühlt sich oft wie eine nervige Extrahürde an. Der Kern der DSGVO ist aber der Datenschutz. Sie soll dir die Kontrolle darüber zurückgeben, was mit deinen Daten im Internet passiert, und dich vor ungewolltem Tracking schützen. Die Banner sind das Mittel, um diese Transparenz und deine Wahlmöglichkeit umzusetzen, auch wenn es manchmal umständlich wirkt.


DERnixTrinkt 
Beitragsersteller
 27.06.2025, 01:43

schützt halt nicht...man ist gezwungen zu akzeptieren ansonsten funktionieren die meisten seiten nicht oder mobben einen. gutefrage zum beispiel zwingt einen. google macht es auch usw .die eu selbst hält sich nicht dran... https://commission.europa.eu/index_en . gesetzlich muss die Zustimmung vor der nutzung kommen und die webseite kann man auch so nutzen

Hallo,

prinzipiell muss der Banner erst mal aufploppen, bevor ein Nutzer mit der Seite interagieren kann. Also als Erstes kommt die Nutzer-Einwilligung des Besuchers, dann die Nutzung der Website.

Es gibt aber auch Websites, die gar keinen Banner benötigen. Ja, das gibt es! Man muss da eben anhand der installierten Dienste und deren Verhalten zunächst prüfen, ob eine Einwilligung (oder mehrere) überhaupt nötig ist bzw. sind. Ein erfahrener Webdesigner z.B. kann das machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DERnixTrinkt 
Beitragsersteller
 06.07.2025, 17:24

Nee kann auch ein Amateur. Essenziell braucht keine Zustimmung.... nicht essenziell braucht Zustimmung.

Eigentlich sogar vor der Nutzung,was richtig viele Webseiten falsch machen.... popup am besten.