Kinder haben ebenfalls ein Recht am eigenen Bild, so dass eine Einwilligung des Betroffenen (z.B. auch Kind) nötig ist. Der Wunsch des Kindes ist altersunabhängig maßgeblich. Sollte das Kind diesen Willen (noch) nicht ausreichend äußern können, müssen beide Eltern übereinkommen, solange das Kind noch nicht volljährig ist. Mit Volljährigkeit hat das Kind auch noch die Möglichkeit, seinen Willen zu erklären, sofern das von seiner Seite noch nicht bindend erfolgt ist.
Das Recht am eigenen Bild ist durchaus etwas komplex.
https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/recht-am-eigenen-bild-von-kindern/#:~:text=Das%20Pers%C3%B6nlichkeitsrecht%20ist%20altersunabh%C3%A4ngig.,16%20der%20UN%2D%20Kinderrechtskonvention%20gew%C3%A4hrleistet.
Die Kanzlei geht im hinterlegten Artikel auf die wichtigsten rechtlichen Aspekte ein.
So wie sich das für den interessierten juristischen Laien darstellt, handelt der Vater eindeutig rechtswidrig. Aufgrund Deines Alters müsste die Mutter zumindest mitentscheiden. Aber offensichtlich bist Du auch dagegen (Bildveröffentlichung).
Vielleicht wird der Vater einsichtig beim Lesen des oben verlinkten Artikels. Wenn nicht, ist die Einschaltung eines entsprechend spezialisierten Anwalts erfolgsversprechend und offensichtlich dann nötig. Sollte die außergerichtliche Einigung nicht erreicht werden, ist der Klageweg noch offen.
Bei dieser Antwort handelt es sich um eine Laienmeinung, die nicht mit der fachlich-beruflichen geschützten Rechtsberatung verwechselt werden darf. Eine verbindlichere Einschätzung des Falles kann nur durch eine fundierte Rechtsberatung erfolgen, die auch auf die entsprechenden besonderen Einzelheiten der Kasuistik eingeht.