Die Verbreitung von Gewaltpornografie ist verboten, ja. Das steht in § 184a StGB. Im gleichen Paragraph ist auch die Verbreitung von Pornografie mit Tieren verboten.
Aber nicht alles an BDSM ist gewaltpornografie.
Beispielsweise haben Gerichte in der Vergangenheit entschieden dass ein Film mit Spanking und Elektroschockklemmen an den nippeln unter § 184a fällt(OlG Köln, Beschluss vom 28.05.2013 - 6 W 51/13). Sogar der Bundesgerichtshof, unser höchstes Gericht, hat festgestellt dass auch einvernehmliche Handlungen unter § 184a fallen(Urteil vom 15. 12. 1999 - 2 StR 365/99 - NStZ 2000, 307, 309).
Aber ein Film wo jemand nur dazu genötigt wird die Füße von jemandem zu küssen, natürlich nicht(und das ist ja auch bdsm).
Und die meisten pornoseiten sind halt auch nicht in Deutschland und verstoßen sowieso gegen diverse deutsche Gesetze.
Das anschauen ist nicht strafbar, der Besitz auch nicht. Wobei du aufpassen müsstest sind torrents, weil du das Video dabei automatisch auch gleichzeitig teilst, das ist also auch eine Verbreitung.
Der Besitz und das anschauen von Pornografie mit Tieren ist im Strafgesetzbuch auch nicht verboten, sondern auch nur die Verbreitung, die Herstellung dürfte allerdings in dem Fall einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen.