Straftat bei Waffe nicht richtig verwahrt?
Wenn Person A eine Waffe hat und diese einfach so hinter dem Schrank aufbewahrt ohne Safe und dann sein Sohn die Waffe klaut und 3 Menschen tötet. Muss dann Person A in Haft ?
6 Antworten
Bei fahrlässiger Tötung § 222 StGB (Deutschland) ist vorgesehen eine Geldstarfe oder bis zu 5 Jahre Haft.
Es kann also durchaus sein das Person A zu einer Freiheitsstrafe (möglicherweise zur Bewährung) verurteilt wird.
Ja - das kann durchaus passieren - der Vater von Tim K. wurde beispielsweise wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, da seine Waffe nicht ordnungsgemäß verwahrt wurde und sein Sohn damit 15 Menschen erschoss
Die Person ist dann an der Tat mitschuldig und es kann durchaus passieren, das sie auch zu einer Haftstrafe verurteilt wird.
Das ist nicht ganz richtig. Die Person A wird wegen eines anderen Deliktes zur Verantwortung gezogen. An der Tat des Sohnes ist er nicht unmittelbar beteiligt. Er könnte nur dann als Mittäter verurteilt werden, wenn er die Tat vorsätzlich unterstützt hätte, und den Taterfolg genau so erreichen wollte wie der Sohn.
Seine Schuld betrifft aber eine andere Straftat,en nämlich die der gefährlichen Körperverletzung und der fahrlässigen Tötung, (hier begangen durch Unterlassung) und nicht die des vorsätzlichen Mordes oder Totschlages des Sohnes.
Muss dann Person A in Haft ?
Das hängt davon ab, was mit der Waffe genau passiert und woran er somit mitschuldig ist. Das entscheidet ein Richter.
Es gab einen Fall (Amoklauf von Winnenden), wo der Vater zuerst zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Aufgrund von Verfahrensfehlern wurde das Urteil dann jedoch aufgehoben und er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Details siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Winnenden_und_Wendlingen#Juristische_Aufarbeitung
Aber er verliert auf jeden Fall seine waffenrechtliche Zulassung und ist seine Waffe(n) los, weil er im waffenrechtlichen Sinne als nicht zuverlässig gilt (wegen des falschen Umgangs mit den Waffen, die in einem Safe gelagert werden müssen, zu dem kein Unberechtigter Zugang hat).
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch.
Es gab schon genau diese Fälle, die zuungunsten des Waffenbesitzers ausgegangen sind.
Es steht eine Beteiligung/Mitschuld an einem Tötungsdelikt im Raum.
Es steht eine Beteiligung/Mitschuld an einem Tötungsdelikt im Raum.
Nein steht es nicht. Die Person A wird unabhängig von der Tat des Sohnes wegen völlig anderer Straftaten verurteilt. Mit der Tat des Sohnes hat er unmittelbar nichts zu tun. Ausnahme wäre, wenn er als Mittäter den Sohn bei seiner Tat aktiv unterstützt hätte, und den Taterfolg genauso gewollt hätte wieder Sohn.
Das ist aber nicht der Fall.
Er ist jedoch zur Verantwortung zu ziehen wegen mindestens gefährlicher Körperverletzung und ggfs. fahrlässiger Tötung. Diese Straftaten hat er begangen, indem er es unterlassen hat seiner Garantenpflicht für die vorschriftsmäßige Aufbewahrung der Schusswaffen und Munition nachzukommen.