Auch die Polizei darf ohne richterliche Anordnung nicht einfach Gespräche aufzeichnen.

Allerdings muß ich dir ein wenig Wind aus den Segeln nehmen. Polizeibeamte sind Staatsbedienstete, die einen Eid geleistet haben. Deine Mitfahrer sind, sorry, gute Kunmpels, die dir einen Gefallen tun wollen. Das sollten sie mal besser lassen. Eine falsche uneidliche Aussage ist strafbar. Und wenn sie das vor Gericht wiederholen, und der Richter sie vereidigen sollte, wird daraus ein Meineid, in beiden Fällen steht darauf immer Knast. Wenn Du also ein guter Kumpel bist, setzt Du sie dieser Gefahr nicht aus, und trägst dein Los wie ein Mann.

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Verdient ist halt verdient.

Übrigens, das benutzen der App blitzer.de kostet auch 75 Euro Bussged plus 28,50 Euro Gebühren, und beschert dir obendrein einen Punkt in Flensburg, selbst, wenn gar kein Blitzer in der Nähe ist. Das gilt auch dann, wenn der Beifahrer die blitzerapp bedient und Ansagen macht. Das Handy kann übrigens ersatzlos eingezogen werden. Dann wird es für dich noch mal deutlich teuerer, wenn Du ein neues kaufen mußt.

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Selbstverständlich macht sie sich strafbar.

Sie kann auch selbstverständlich gekündigt werden, wenn sie der Anwesiung nicht folgt, aber diese Kündigung kassiert das Arbeitsgericht ziemlich sicher.

Kein Arbeitnehmer braucht Anweisungen Folge zu leisten, die ihn gefährden oder einer Strafverfolgung aussetzen würden.

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Problem mit Betrugsshop und Klarna DeinSchlafhaus?

Einleitung: In den Shop wird angegeben als deutsches startup Bambus Bettwäsche zu verkaufen. Man bekommt aber polyesterwäsche aus China. Leider sind wir darauf reingefallen und haben erst danach gesehen bei Bewertung von trusted Pilot wie das geschäftsmodell dieses Shops ist.

Problem: um nicht auf den Versand nach China sitzen zu bleiben haben wir die Ware nicht angenommen und sie wurde zurückgesendet. Bei Klarna wurde die Retoure angezeigt und ein käuferschutzantrag gestellt. Mit Mails vom Verkäufer und sendungsverfolgung von DPD können wir nachweisen dass wir die Ware nicht erhalten haben.

Jetzt sagt der Verkäufer wir sollen den Fall bei Klarna schließen damit er uns dann unser Geld zurücküberweisen kann. Wir sagen er soll klarna melden dass er die Ware zurückerhalten hat. Er besteht aber darauf dass wir den Fall bei Klarna schließen und er uns das Geld zurück überweist sonst müssen wir warten bis kleiner eine Entscheidung trifft.

Es gibt mittlerweile mehrere Webseiten von diesen fadenscheinigen Anbieter auch einige polizeieanzeigen und Böse Bewertung bei trusted Shop also ist hier irgendwas nicht so ganz rund im Staate was klarer aber ziemlich egal ist ob da ein Betrug vorliegt oder jemand mit Absicht falsch Aussagen trifft.

Wir haben bei Klarna alles gemeldet und ihn auch immer die E-Mails von den Verkäufer und DPD sendungsverlauf gesendet. Die Zahlung ruht. Der Fall ist jedoch nicht abgeschlossen solange wie der Verkäufer nicht meldet dass er die Ware bekommen hat. Und das will er ja augenscheinlich nicht tun weil er das Geld behalten will.

Klarna hat dir scheinbar keinen handlungskompetenz. Was sollen wir tun.

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Klarna ist ein Finanzdienstleister. Der hat nichts damit zu tun das euch Polyester als Bambus verkauft wird. Mag ja sein, das die Ware die gleichen Eigenschaften wie ein Produkt aus Bambus haben soll, dann ist das nach chinesischen Gesichtspunkten legitim. In China ist auch Polyurethan Leder, wenn es Produkte sind, die dann später nach Leder aussehen sollen, wie z.B. Gürtel, "Lederjacken" u.ä. Das mag für uns Deutsche, die mit Zertifizierungen, Warenzeichen und Echtheitszertifikaten groß geworden sind, unverständlich sein, aber so ist das nunmal. Ihr habt direkt in China eingekauft. Für den chinesischen Händler ist es völlig unverständlich, warum ihr sein tolles Produkt wieder umschicken wollt.

Das die Webseite "DeinSchlafhaus" noch nicht einmal ein korrektes vorgeschriebenes Impressum hat, und das die Kontaktadresse in China liegt, OK, das fällt erst auf, wenn man sich damit beschäftigt, bzw. beschäftigen muß.

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Nein, das ist nur ein weiterer Vorgang einer Überprüfung. Das ist noch lange kein postiver Bescheid.

So etwas wie einen "Deutschen Pass" gibt es übrigens nicht in Deutschland. Ein Reisepass und ein Personalausweis weisen dich nicht als Deutschen aus, sondern lediglich als Bürger, der in der BRD lebt. Wenn Du irgendwo nachweisen mußt, das Du Deutscher bist, benötigst Du einen Staatsbürgerschaftsausweis.

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Nein, definitiv wird es erst dann strafbar, wenn man das Bild für seine eigenen Zwecke weiterverarbeitet und Anderen zugänglich macht.

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Die Namensänderung selber kostet 25 bis 30 Euro Gebühren. Aber der Rattenschwanz danach....Änderung des Personalausweises, des Reisepasses, des Führerscheines usw. usw.

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Das kommt völlig auf die Fahrweise und den Streckenverlauf an. Da das Fahrzeug bei Bremsvorgängen auch rekuperiert, können aus den 280 Kilometer bei vernünftiger Fahrweise auch 380 werden. Drückst du den Pin allerdings immer voll durch, schaffst Du vielleicht statt 280 nur 180 Kilometer.

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Das hängt in einem con der knosumierten Menge und die Zeit ab, in welcher konsumiert wurde. Ausserdem spielt das Geschlecht, das Alter und das Körpergewicht eine Rolle. Es gibt Promillerechner im Internet. Aber immer daran denken, auch das sind nur Näherungswerte, und keine garantierten Zahlen.

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Mehr als genug ist aber nicht richtig. Zu viel Öl schadet den Motor, und kann sogar einen kapitalen Motorschaden verursachen. Der Öldrucksensor reagiert auch auf zu hohen Öldruck.

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Wird dir nichts nützen, mit dem Führerschein in die Türkei zu fliehen, die Fahrerlaubnis in Deutschland wird dir trotzdem entzogen, auch wenn Du deinen Führerschein mit in die Türkei nimmst. Das Kärtchen ist nämlich nur das Dokument, wo drauf steht welche Fahrerlaubnisse Du besitzt. Verwaltet werden die aber in der Fahrerlaubnisbehörde. Dein mitgeführter Führerschein wird also einfach nur in Abwesenheit entwertet.

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Um Berlin wäre es ja nicht schade. Aber das ist Mumpitz. Was hätte Putin davon nur Berlin anzugreifen? Die NATO würde umgehend mit allem zuschlagen was da ist, um weitere Angriffe auszuschließen. Das weiß er auch.

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Nein, ein Messer ist sowieso ein denkbar schlechtes mittel zur Selbstzverteidigung, wenn man damit nicht umgehen, und sich die Anatomie des Menschen nicht zu Nutze machen kann. Wahllos damit rumstechen und schneiden bringt überhaupt nichts. Möglicherweise hast Du dein Gegenüber schon durch Stiche tödlich verletzt, nur die Wirkung ist noch nicht eingetreten. Und dann erkläre mal dem Strafrichter, worin da die Erforderlichkeit in der Notwehr liegt, einen Menschen zu töten, nur weil er dir z.B. eine Ohrfeige verpassen wollte? Vergiß das mit dem Messer ganz schnell. Da verstehen die Gerichte keinen Spaß.

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Werkstatt wechseln, am besten eine die sich auch wirklich mit der spezifischen Fahrzeugelektrik auskennt.

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Fahren ohne Führerschein ist auch im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt, kostet nur 10 Euro Verwarnungsgeld.

Fahren ohne Fahrerlaubnis jedoch ist ein Sraftatbestand nach § 21 StVG.

Fahren ohne Führerschein ist ja auf Privatgrund erlaubt.

Aber nur, wenn das Privatgrundstück eingefriedet ist, mit Zaun oder ähnlichem und deutlich mit einer mechanischen Sperre (z.B Schranke oder Tor) vom öffentlichen Straßenverkehr abgetrennt ist!!

Sobald jedermann ohne ein solches Hindernis zu überwinden, das Grundstück befahren oder betreten kann, ist es tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum und man benötigt eine Fahrerlaubnis.

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Die Wahrscheinlichkeit ist 0 bis 100%. Du trägst das Risiko. Wenn Du erwischt wirst, trägst Du auch die Konsequenzen. Es gibt keine Glaskugel, und auch keine Wahrsagerin, die dir Gewissheit geben wird. Wir können das schon mal gar nicht.

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