4 Antworten

Ja

So jetzt wirds aber langsam Zeit fürs Bett ne ;-)

Weil nach der Frage kann definitv nichts Gutes mehr kommen :-/

Ja

Tiermisshandlung oder so, auf jedenfall abartig und gestört.

Ja

Damit Du nicht eine unrihige nacht verbringst:

Man nennt das auch Zoophilie

2013 ist das Tierschutzgesetz dahingehend ergänzend geändert worden, wobei Zoophilie ein Straftatbestand wurde, § 3 Satz 1 Nr .13 TierSchG. Der § 17, Tierquälerei, zieht nämlich erst, wenn längeranhaltende und wiederholende Leiden/Schmerzen des Tieres durch sexuelle Handlungen entstehen.