Wäre das in Deutschland eigentlich erlaubt, wenn so eine 18-Jährige Frau schon als Fahrlehrerin arbeitet!?
11 Stimmen
2 Antworten
Nein
Ein Mindestalter von 21 Jahren muss erfüllt sein, man muss eine Ausbildung abgeschlossen haben
3 Jahre Fahrpraxis ist auch nötig.
3 Jahre Fahrpraxis ist auch nötig
Nur in der Klasse B, für die anderen Klassen reichen 2 Jahre
Nein
Nein, denn in Deutschland gilt für Fahrlehrer ein Mindestalter von 21 Jahren.
Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen