Ist illegal in einem Kreisverkehr 32 Runden zu machen?

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Prinzipiell ist keine höchstzulässige Rundenzahl festgelegt, jedoch gilt das Unnötige Herumfahren, wodurch andere belästigt werden könnten, hier als Ordnungswidrigkeit.

Jedoch gilt auch hier... wo kein Kläger, da kein Richter.

In einem stark befahrenen Kreisverkehr, wo sonst auch den ganzen Tag Fließverkehr herrscht, wird es wohl keiner Menschenseele auffallen, wie lange du schon deine Runden drehst.

Handelt es sich allerdings um einen Kreißverkehr innerorts, wo auch sonst nicht so viele Autos fahren (Kleinstädte, Dörfer, etc.), werden die Anrainer schon irgendwann darauf aufmerksam werden & dann kann und wird, wenn sie dies melden, ein Bußgeld für dich anfallen.

Schau mal das genaue Symbol auf Schildern eines Kreisverkehrs an. Du wirst feststellen, dass es kein ganzer Kreis ist.

...StVO §1:

...Der zweite Satz der Grundregel des §1 StVO besagt: Wer am Verkehr teilnimmt, der hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird...

§ 30 Abs. 1 Satz 3 StVO: "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."

KarlKlammer  15.05.2021, 20:18

Auch der erste und zweite Satz wären anwendbar.

§ 30 Abs. 1 StVO: Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

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