Fahrerlaubnis Entzug in der Probezeit?

Hallo, mein Führerschein wurde Anfang März entzogen da ich 3 A Verstöße innerhalb meiner Probezeit gesammelt hatte.

  1. Außerorts 30 km/h zu schnell 1 Jahr
  2. Außerorts 45 km/h zu schnell 2 Jahr
  3. Außerorts 24 km/h zu schnell 3 Jahr

(Alles nach Toleranzabzug)

Aufbauseminar wurde gemacht, Empfehlung zur Psychologischen Untersuchung hatte ich bekommen aber nicht gemacht. (Ist ja kein muss)

Mit Ende des 3ten Jahres der Probezeit ist dann der Brief gekommen wo drin stand das sie mir die Fahrerlaubnis entziehen wollen.

Anfang März habe ich den FS abgegeben und mir wurde gesagt ich habe 3 Monate Speerfrist und soll mein Führungszeugnis beantragen, Erste Hilfe Kurs sowie Sehtest und Lichtbild machen.

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Muss ich eine MPU auch machen?

habe jetzt viel gegoogelt und gelesen die einen sagen ja die anderen nein daher dachte ich, ich Schilder mal meine Lage genau dann könne man es ja spezifischer einschätzen.

Ich habe KEINE anderen Fahrauffälligkeiten oder gar Straftaten begangen (auch außerhalb des Straßenverkehrs).

Was passiert wenn ich meinen Führerschein wieder habe zwecks Probezeit und Verstöße?

Meine Probezeit hatte am 10.05.2025 geendet

Danke für all eure antworten und die damit verbundene Zeit.

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Kann Fahrschule erneut Grundgebühr verlangen?

Guten Tag,

ich bin zur Zeit bei der gefühlt teuersten Fahrschule Deutschlands, der 123-Fahrschule. Dort mache ich den A2 Führerschein. Angefangen habe ich Mai ´23 und war Mitte Oktober mit der Theorie und allen Fahrstunden bis auf die Nachtfahrt durch. Diese wollte ich erst machen wenn ein Prüftermin fest steht, quasi als Übungsstunde.

So nun konnte man ja über den Winter nicht fahren und seit Anfang März warte ich nun wieder. Bei nachfragen wird nur gesagt der TÜV lässt auf sich warten.

So nun zu meiner Frage. In der AGB der Fahrschule steht:

"6.2 Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags wird der Grundbetrag zur Zahlung fällig. Beendet der Fahrschüler seine Ausbildung nicht innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags, so ist 123fahrschule berechtigt, aufgrund des erhöhten Aufwandes vom Fahrschüler eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 50 % des zu dem Zeitpunkt gültigen Grundbetrag zu verlangen"

Erstmal ist es mir überhaupt nicht möglich innerhalb eines Jahres fertig zu werden da Termine für Fahrstunden geschweige denn eines Prüftermins schwer zu bekommen waren und teilweise auch abgesagt wurden, wofür ich dann auch eine Gebühr von 5€ zahlen musste. Und außerdem sollen mir der volle Grundbetrag berechnet werden und nicht nur 50% wie festgelegt. Ist es rechtens dass die Fahrschule mir erneut 400€ berechnen will? Ich sehe nicht wo dies gerechtfertigt wäre da sie keinerlei Leistung mehr erbringen muss für die ich nicht sowieso schon zahlen muss.

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