Notfrist vom Landesgericht abgelaufen, nächster Schritt?

Guten Tag,

kurz zur eigentlichen Situation: mein Vater hat sich letztes Jahr ein Auto gekauft und schon nach 4 Monaten (nach langem hin und her mit dem Autohändler) Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags erhoben. Grund: unter anderem gefälschte Papiere und Falschangaben zum Zustand des Autos. Leider ist er auf einen klaren Betrug reingefallen. Es geht um ein Streitwert von 9.300 Euro.

Es war von vorne rein klar das er diese Klage gewinnen wird. Bestätigt vom Anwalt und später auch vom zuständigen Richter.

Nachdem mein Vater schon ein Gerichtstermin wahrgenommen hat, bei dem der beklagte nicht erschienen ist, wurde ein Versäumnisurteil ausgesprochen mit einer Notfrist von 2 Wochen.

Der beklagte hat weder Einspruch erhoben noch sich überhaupt irgendwie gemeldet und hat diese Notfrist einfach ignoriert. Mittlerweile sind 4 Wochen seit dem Ablauf der Notfrist vergangen, und mein Vater weiß einfach nicht mehr weiter. Meine einzige Unterstützung die ich ihm geben kann, ist die Hoffnung dass irgendjemand Ahnung oder Erfahrungen mit sowas schon gemacht hat und mir hier vielleicht eine Antwort geben könnte.

Was wäre denn nun der nächste Schritt?

Was wäre im Falle das der beklagte (Autohändler) einfach abgehauen ist? (Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wäre durchaus möglich.)

Und ist es normal das dass Gericht so viel Zeit verstreichen lässt, ohne sich zu dem weiteren Ablauf zu äußern, obwohl es um eine seit 4 Wochen abgelaufene Notfrist geht?

Ich bedanke mich im Voraus, und wünsche euch einen schönen Tag!

Betrug, Recht, Verkehrsrecht, Gericht, Autokaufvertrag
Jobcenter zwingt EGV zu unterschreiben? Sinnlos?

Guten Tag,

ich beziehe im Moment ALG2 und das Jobcenter zwingt mich eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschrieben, obwohl in einem vorherigen telefonischen Gespräch ganz klar kommuniziert wurde, dass dies eine freiwillige Entscheidung meinerseits sei. Arbeitslos bin ich seit 2 Monaten.

Darin wird unter anderem eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen die ich monatlich machen soll festgelegt, und das ich zu irgendwelchen für mich unnötigen Maßnahmen teilnehmen soll.

Ich bin ein junger Maschinenbauingenieur mit einem guten Abschluss und habe schon 25 Bewerbungen abgeschickt (Alleine diese Woche 4 Stk.) und bewerbe mich natürlich auch auf Stellen im Bereich meiner zuvor abgeschlossenen Industriemechaniker Ausbildung. Somit bewerbe ich mich auch auf Stellen die gar nicht meinen Qualifikationen entsprechen.

Meine Frage: darf ich zu diesen "Zusatzvertrag der freiwillig ist" gezwungen werden, wenn ich sogar schon die Anforderungen der mind. Anzahl an Bewerbungen pro Monat nachkomme?

Ich bin mir sicher das es nicht lange dauern wird bis ich einen Job habe, da ich mich, wie beschrieben, auch auf Stellen bewerbe für die man absolut keinen Studium oder Weiterbildung braucht. Nun kommen bei mir aber Sorgen auf, das ich durch das Jobcenter eher sogar "aufgehalten" werde bzw. unnötig Zeit in irgendwelchen absolut sinnlosen Maßnahmen stecken muss. Sind meine Sorgen berechtigt?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Arbeit, Schule, Recht, Arbeitsrecht, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro