Rechtsfahrgebot Innerorts?
Hallo Leute,
ich befinde mich derzeit in der Fahrschule und habe bereits mehrmals an dieser Stelle (innerorts) den linken Fahrstreifen eingeordnet.
Mein Fahrlehrer meinte mehrmals, das ich mich rechts einzuordnen habe (Rechtsfahrgebot), im Internet lese ich allerdings andere Regeln. ,, In der Stadt gilt das Rechtsfahrgebot. Allerdings dürfen Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Spur frei wählen." Oder
,, Fahrzeuge bis 3,5t dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften den Fahrstreifen frei wählen.
siehe §7 Abs 3 STVO
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen. )
Ehrlich gesagt, bin ich total verwirrt und weiß nicht, wie ich mich in der Prüfung zu verhalten habe bzw. auch gegenüber den Fahrlehrer, wenn ich mich wieder an der Fahr stelle mich befinde..
Er meint, innerorts haben wir uns immer rechts einzuordnen.
