Welches Tempolimit gilt für mich?

3 Antworten

Ein Zusatzschild "LKW" richtet sich an Kraftfahrzeuge, die einschließlich Anhänger, mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben.

Ohne Anhänger brauchst du das Schild meiner Ansicht nach nicht beachten. So habe ich es jedenfalls in der Fahrschule gelernt.

Das Zusatzzeichen steht für bestimmte Fahrzeuge, die mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse haben. Dein Fahrzeug hat weniger als 3,5 t. Daher gilt das Zusatzzeichen und somit auch die entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung (50) für dich nicht.

Stattdessen gilt für dich die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80.

Warum du trotzdem geblitzt wurdest, kann ich nicht sagen. Aber entweder wird da nichts kommen oder du hast ein schlagkräftiges Argument, um das Verwarngeld abzuwehren.

Von Experte KevinHP bestätigt

Dass das Zusatzzeichen umgangssprachlich als "LKW-Zusatzschild" bezeichnet wird, bedeutet nicht dass es sich auch offiziell auf LKW bezieht!

Offiziell gilt das Zusatzzeichen1010-51 für:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Solange dein Fahrzeug (inkl. Anhänger!) eine zGM von unter 3,5 t hat, ist also vollkommen irrelevant als was es zugelassen ist. Also ist die 60er Begrenzung für dich nicht gültig.

Erst wenn du einen Anhänger hinten dran hättest und damit in Summe >3,5 t wärst, wäre relevant dass dein Fahrzeug als LKW zugelassen ist. Dann gälte für dich Tempo 60.