Wie viel km/h darf man mit diesem Fahrzeug auf der Autobahn fahren?

ZaoDaDong  19.12.2024, 12:30

sind die 3,5t das aktuelle Gesamtgewicht oder das maximal zulässige?

Kayseru 
Beitragsersteller
 19.12.2024, 12:34

müsste maximal zulässige sein

6 Antworten

Es zählt nicht, ob das Fahrzeug als PKW oder LKW zugelassen ist. Ausschlaggebend ist die Fahrzeugkategorie, die sich u.a. nach dem zulässigen Gesamtgewicht richtet.

Bis 3,5 Tonnen gibt es keine Beschränkung. Im gwerblichen Verkehr können jedoch maximale Lenkzeiten gelten, wenn mehr als 100km am Tag gefahren werden.

Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeug nicht als PKW eingestuft werden kann und mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht eingetragen ist. Dann kommt es tatsächlich darauf an, ob es Sitze oder eine Ladefläche hat. Was in dem Fall also nicht als PKW durchgehen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Venus345  16.01.2025, 12:12

ich glaub Du hast was falsch verstanden, es geht um die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn, das dürften da auch 80km/h sein. oder 100 mehr bestimmt nicht.

Mit einem Fahrzeug wie diesem, das ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen hat, darfst du auf der Autobahn bis zu 100 km/h fahren, da es rechtlich zur PKW-Kategorie gehört, sofern es nicht als LKW zugelassen ist. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten in Deutschland in der Regel als PKW, auch wenn sie optisch wie ein kleiner LKW wirken. Sollte es jedoch gewerblich als LKW zugelassen sein, könnten andere Regelungen gelten. Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung gibt hier Klarheit.


hamberlona  19.12.2024, 12:51

Das passt nicht zusammen. Wenn es rechtlich jeglichem PKW gleichgestellt ist, dann darf es doch genauso schnell fahren wie jeglicher PKW, also auf Autobahnen unbegrenzt. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 3 Ziffer 2.c) StVO:

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Seit Jahren gibt es Forderungen, diese Fahrzeuge bei 100km/h abzuriegeln zumal die Unfallzahlen mit diesen Fahrzeugen steigen. Nur leider scheitert die Umsetzung am Veto der Dränglerlobby.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit Thema intensiv befasst.

bei Sprinterklasen ist es nicht eindeutig ersichtlich wie das Fahrzeug zugelassen ist. nur der MIt Doppelbereifung auf der Hinterachse ist als Über 3,5 To zu erkennen .Aus dem Grund und wegen Unfallgefahren werden viele Sprinter auf 140 km/h Werksseitig begrenzt.. Das kann aber auchmal wenn die Begrenzung bei Älteren Modellen nicht vorhanden ist bis zu 180 km /h gehen. Dann wird es wirklich Spannend denn jeder leichte Seitenwind bläst dich von der Strasse . Ein Überholter LKW kann auch dazu führen was diese Fahrzeuge für unerfahrene Fahrer zur Waffe werden lässt. Ich bin für die 100 begrenzung wenns auch ein PKW zulassungsbedingt ist den die Seitenwindgefahr ist nicht zu Unterschätzen..

Den solltest du mit Vollgas fahren dürfen ( keine km/h begrenzung ). Aber zur sicher, schau am besten im Fahrzeugschein nach, ob da was drinnen steht


Kayseru 
Beitragsersteller
 19.12.2024, 12:35

Ja werd ich mal schauen.
Ich ging davon tatsächlich aber auch aus, dass man mit dem durchballern darf, weil mich auch so ein ähnlicher Sprinter mit 140 überholt hat haha