Hallo zusammen,
Folgendes, vor 2 Jahren, kurz nachdem ich meinen Führerschein bekommen habe, habe ich am 15.06. meinen ersten A-Verstoß begangen, einen Monat später etwa, am 14.07. habe ich leider den zweiten A-Verstoß begangen. Am 26.07. habe ich dann letztendlich die Anordnung von der Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde zum ASF (Aufbauseminar) bekommen, dazu wurde die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Dieses habe ich mit Erfolg im Oktober absolviert und das Zertifikat an die Führerscheinstelle gesendet, seitdem kam nichts mehr.
Nun zur heiklen Situation: Ich bin vergangenes Wochenende in einer sehr unübersichtlichen Umgebung geblitzt worden, da ich das Schild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit übersehen habe, genau wie den Blitzer. Es wird sich sehr wahrscheinlich um einen neuen A-Verstoß handeln.
Ich möchte anmerken dass ich seit den zwei Jahren, weder einen Strafzettel bekommen, noch geblitzt wurde oder sonstige Auffälligkeiten begangen habe. Vorausschauend Gefahren.
Deswegen meine Frage:
Laut § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG
muss die zuständige Führerscheinstelle sich an die Reihenfolge halten und da beide erste A-Verstöße vor dem abgeschlossenen ASF begangen wurden, die Bußgelder bezahlt wurden und ich erst nach abgeschlossenen ASF (Aufbauseminar) nach 2 Jahren wieder auffällig wurde, durch das ungünstige zu schnell fahren, müsste ich nach Gesetz nun in die zweite Phase kommen, in denen ich eine Verwarnung + Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung bekomme, oder? Denn sollte ich sofort den Entzug der Fahrerlaubnis abwarten, dann würde doch gegen das Gesetz verstoßen werden, da ein Schritt übersprungen wurde.
Tut mir leid wegen der langen Nachricht, jedoch freue ich mich über eure Nachrichten!