Gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen
Das gilt auch für sog. "Alleinrennen".
Einem 27jährigen wurde in unserer Region gestern nicht nur sein Führerschein abgenommen, sondern auch sofort sein nigelnagelneuer Porsche 911 Cabrio beschlagnahmt, nachdem er mit Tempo 111 in einer Zone 30 erwischt wurde. Fahrzeuge dürfen in diesem Fall sogar dann sofort beschlagnahmt werden, wenn sie Dritten (zum Beispiel einer Autovermietung oder den Eltern) gehören.
Siehe Meldung der Polizei inklusive Foto:
POL-AC: Verkehrskontrollen an Beschwerdestelle in Kornelimünster: Hochwertiges Fahrzeug beschlagnahmt - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11559/5744206
Findet Ihr das gut, oder meint Ihr das geht zu weit?