3 mal am selben Tag geblitzt?
Hallo zusammen,
ich wurde am 01.05. auf der Autobahn drei Mal geblitzt – zwei Fälle liegen bei derselben Behörde (einmal +30 km/h, einmal +44 km/h) und ein weiterer Fall (+35 km/h) bei einer anderen Behörde.
Ich habe bisher nur bei dem Fall mit +35 km/h einen Bußgeldbescheid bekommen – das Foto ist dort aber wirklich sehr schlecht, man erkennt mich kaum, ich trage Sonnenbrille und die Qualität ist schwach.
Bei dem +30 km/h-Fall ist die Erkennbarkeit ebenfalls schlecht.
Nur beim +44 km/h-Fall ist das Foto etwas klarer – , aber bisher kam noch kein Bescheid, nur der Anhörungsbogen.
Ich überlege jetzt, ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten – z. B. um die Fälle einstellen zu lassen oder das Fahrverbot zu umgehen. Ich habe zu dem auch keine Rechtsschutzversicherung.
Ich habe bisher keinen Anwalt eingeschaltet und nur auf die Anhörungsbögen mit Schweigen nach § 55 OWiG reagiert. Ich würde mich über ehrliche Erfahrungen oder Einschätzungen freuen. Danke euch
6 Antworten
das Foto ist dort aber wirklich sehr schlecht, man erkennt mich kaum, ich trage Sonnenbrille und die Qualität ist schwach.
Dass die im Anhörungsbogen abgedruckten Fotos ziemlich schlecht sind, ist nicht unüblich. Die Behörde hat allerdings die Originale, die sind in der Regel deutlich besser. Hatte selbst schon Anhörungsbogen auf dem Tisch, bei denen man gar nichts erkennen konnte - das Originalfoto war dann ein hochauflösendes Farbfoto.
Du kannst es natürlich auf einen Prozess ankommen lassen. Bedenke aber, dass das Gericht nicht an die von der Behörde festgesetzte Strafe gebunden ist. Wenn der Richter die Sachverhalte gebündelt auf den Tisch bekommt, kann er die Strafe entsprechend erhöhen - bei Vorsatz erfolgt grundsätzlich mindestens eine Verdoppelung des Bußgeldes.
Beachte weiterhin, dass du bei einer Opportunitätseinstellung ggf. deine Anwaltskosten nicht erstattet bekommst.
Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die jeweilige Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat (§ 68 Abs. 1 OWiG).
Was willst du denn eigentlich hier mit deiner Frage erreichen?
Sorry aber irgendwie entzieht sich mir der Sinn der Frage.
Fakt ist:
Du hast Scheiße gebaut in dem du die Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert hast und das ganze gleich 3 mal. Jetzt hast du nicht mal den Mumm in den Knochen um zu deinem gebauten Mist auch zu stehen und dafür die Verantwortung zu übernehmen. Stattdessen versuchst du dich jetzt mit allen Mitteln aus der Affäre zu ziehen. Wie Erbärmlich ist das denn?
Auf den Original Fotos bist du bestimmt sehr gut zu erkennen, trotz Sonnenbrille.
Viel Spaß als Fußgänger in Zunkunft.
das Foto ist dort aber wirklich sehr schlecht, man erkennt mich kaum, ich trage Sonnenbrille und die Qualität ist schwach.
Keine Sorge, auf dem Originalfoto bei der Behörde kann man erkennen ob die Schrauben für deine Sonnenbrille mit einem Kreuz- oder Schlitzschraubendreher festgeschraubt werden.
aber bisher kam noch kein Bescheid, nur der Anhörungsbogen.
Behörden sind unterschiedlich ausgelastet. Eventuell wird hier auch ein Vorsatz gerpüft, wegen zweier verstöße so kurz hintereinander.
Ich überlege jetzt, ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten
Aus welchem Grund? Was könnte ein Anwalt richten?
Könnte du genauer sagen was du mit Vorsatz meinst? Was genau könnte denn passieren
Die üblichen Bußgeldsätze gehen von fahrlässiger (also versehentlicher) Begehung aus. wenn du kurz hintereinander erwischt wird könnte man denken, du hast es grundsätzlich nicht so mit den Geschwindigkeitsregeln und fährst absichtlich zu schnell. Dann können die Bußgelder angemessen erhöht werden (in der Regel verdoppelt)
Die zwei Blitzer von der selben Behörde waren halt von 2 unterschiedlichen bearbeiten erteilt worden mit unterschiedlichen Aktenzeichen
Dann hoffe das es bei Fahrlässigkeit bleibt. Und denk mal über dein Fahrverhalten nach.
Selbst wenn die Behörde die Vorgänge nicht zusammen betrachtet: Das Gericht wird es mit Sicherheit. Ich würde hier mit einer Vorsatzerkennung rechnen.
Ja, aber warum sollte es hier zu einer Gerichtsverhandlung kommen? Meinst du wenn der Fragesteller in Widerspruch geht?
Naja, darauf zielt die Frage des FS ja letztlich ab. Die Chancen, dass die Behörde selbst aufgrund eines Einspruchs (einen Widerspruch gibt es hier nicht) das Verfahren einstellt, halte ich eher für gering.
Warum willst du da einen Anwalt einschalten? Um Bedenken zu streuen, dass du es nicht warst? Dreimal innerhalb kurzer Zeit, und du bist nie eindeutig zu erkennen?
Nein, das glaube ich nicht. Die haben dein Foto, die haben dein Kennzeichen, beides übrigens in besserer Qualität als sie dir vorliegen.
Deshalb macht ein Anwalt aus meiner Sicht keinen Sinn.
Irgendwie scheinst Du zu glauben, dass Du mit den Vergehen einfach so davon kommst. Du bist zu schnell gefahren und das wird entsprechend bestraft.
Wenn Du Glück hast, werden alle drei Fälle als Einzelvergehen betrachtet. Dann kommst Du noch am günstigsten weg. Aber, wenn bei derselben Behörde aufläuft, dass Du zweimal hintereinder zu schnell warst, kommt die - hier bereits genannte - Überlegung des Vorsatzes auf. Das verdoppelt in der Regel die Gebühren. Und ich muss sagen, dass ist wohl in Deinem Fall durchaus gerecht, denn irgendeine Reue zeigst Du nicht, sondern versuchst Dich rauszuwinden.
Was soll Dir eigentlich ein Rechtsanwalt helfen? Der kann Dir auch keine "Absolution" besorgen. Die Kosten für den Rechtsanwalt kannst Du dann auch noch zahlen. Wenn Du beim ADAC bist kannst Du Dir eine kostenfreie Rechtsberatung von einem Rechtsanwalt holen. Aber der wird Dir auch nichts anderes sagen, als wir hier.
Was die Fotos angeht, kannst Du versichert sein, dass die Orignalfotos gestochen scharf sind. Wie Dir hier auch schon mehrfach versichert wurde.
Bezahle die Strafen und hoffe, dass Dir kein Vorsatz unterstellt wird. Sonst wird es nicht nur teurer, sondern es könnte auch eine MPU winken.
Halte Dich einfach in Zukunft an die Verkehrsregeln, dann musst Du auch nicht solche Kosten befürchten.
Ich wurde in 2 verschiedenen Bundesländern geblitzt, wie gesagt ein Blitzer eine Behörde und zwei Blitzer eine Behörde, müsste ich dann in zwei separaten Gerichte gehen?