[Österreich] Gelten Mündliche Vereinbarungen Über Einer Schriftlichen Im Nachhinein?

Es geht um Folgendes: Mein Therapeut, bei dem ich nur eine Stunde war, verlangte per Rechnung schriftlich 289 Euro von mir. Es war das erste Mal, dass wir uns sahen, ich habe ihn aufgesucht, aber er arbeitet mit der Kassa. Er hat mir am Ende einen schriftlichen Befund ausgestellt, den ich gebraucht habe, der mir aber leider nichts gebracht hat. Daraufhin schrieb ich ihm, dass ich einfach fragen wollte, ob ich aufgrund dessen eine niedrigere Summe zahlen kann, aber die volle zahle natürlich, wenn er nein sagt. Das ist alles schriftlich per WhatsApp festgehalten.

Er schrieb mir: "Ja, gib mir einfach 100 Euro, dann hat sich’s." Ich stimmte dem schriftlich zu und habe das auch so getan. Gilt das nicht als mündliche Vereinbarung, die über die schriftliche hinausgeht als neuer Vertrag mündlich? Jetzt sagt er mir sogar, dass die schriftlichen 289 schon ein Rabatt waren, wovon er mir vorher nichts sagte, und er eigentlich bei 520 Euro war, dass dies keine Sprechstunde, sondern für einen Befund war. Ich habe die 100 nach der mündlichen Vereinbarung schon überwiesen.

Zumindest nach § 914 ABGB berufen (Vertragsauslegung):

Verträge sind so auszulegen, wie es der übereinstimmende Wille der Parteien war.

§ 1380 ABGB – Vergleich:

„Ein Vergleich ist ein Vertrag, wodurch strittige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet.“

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Für eine definitive Antwort müsste man den Ursprungsvertrag und ggf. einbezogene AGB kennen.

Wenn ihr euch aber per WhatsApp auf 100 € geeinigt hat, dürfte das im Regelfall rechtsverbindlich sein.

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Fahrverbote können auch gegen Ausländer verhängt werden - die gelten dann halt nur in Deutschland.

Bei der Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt mit der Entziehung das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland (§ 3 Abs. 2 Satz 2 StVG; § 46 Abs. 5 FeV).

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Dass hier der Verdacht des Arbeitszeitbetruges aufkommt, ist angesichts der dargelegten Sachlage wenig überraschend. Wenn du dich gegen den Vorwurf und die drohende Kündigung wehren willst, solltest du zeitnah einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mandatieren.

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Derartiges zu vertuschen ist eine der dümmsten Ideen, die man in so einer Situation haben kann. Danach glaubt dir nämlich niemand mehr, dass das nur ein Unfall war.

Weil er wollte zwar sterben, doch man selbst kommt dann wahrscheinlich für Todschlag dran.

Blödsinn.

Hat dir der Suizident eigentlich seine Absichten und Beweggründe vorher mitgeteilt, dass du so genau darüber Bescheid weißt?

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Kommt die AfD auf 30 Prozent?

Damit würde ich durchaus rechnen. Wenn noch irgendwas gravierendes passiert oder die GroKo entsprechend viel Mist macht, vielleicht auch noch ein gutes Stück mehr.

Können wir eine AfD-Regierung erwarten?

In der nächsten Legislaturperiode auf Bundesebene wohl eher nicht. Ich sehe nicht, wer mit denen koalieren sollte.

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Ob die zusätzlichen Einsatzkräfte direkt durch eine gemeinsame Leitstelle zum Einsatzort geschickt werden, oder ob die Anforderung über die jeweilige Dienstelle erfolgt, mag hier dahinstehen. Fakt ist, dass Polizeikräfte problemlos auch außerhalb ihres primären Wachgebiets eingesetzt werden können.

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Zwangsvollstreckung und EInsatz eines Gerichtsvollziehers beantragen - wo?

Beim Gerichtsvollzieher, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Kostet das was?

Ja.

Was tun, wenn man betroffen ist?

Zahlen.

Umfang der Antwort orientiert sich an Umfang und Qualität der Fragestellung.

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War ich "diplomatisch" genug mit der Führungskraft?

Wir haben in unsere IT Abteilung viele Azubis.

Unsere Azubis können sich aussuchen in welchen Teams sie ihre Skills aufbauen wollen und ich bat an ein Netzwerker auszubilden. Ein Azubi, der jetzt im zweiten Lehrjahr anfängt ab September macht die Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration.

Der Azubi, den ich betreue ist Tag täglich mit mir unterwegs. Er hat ein Basiswissen in der Informationstechnik bekommen, kann zum Teil Switches und Routers konfigurieren, leistet einen zufriedenstellenden Service für die User. Dafür habe ich ebenfalls Freitags Meetings mit ihm alleine organisiert, um ihm zu schulen.

Nun aber hat es eine kleine Unfreude gegeben mit einer Führungskraft von uns. Der Azubi hätte das Lager aufräumen sollen, weil das Serverteam Hardware ausgepackt hat und Karton, Plastik und Polyester überall lag. Sie dachten... Ja, ein Azubi kann aufräumen.

Da habe ich VETO eingelegt und der Führungskraft erstmal höflich gesagt "Er ist hier etwas zu lernen. Der junge Mann hat ein Ausbildungsvertrag mit uns. Er ist keine befristet Putzkraft. Wenn Ihre Teamkollegen den Dreck verursacht haben, sollen sie gefälligst aufräumen".

"Ja wie sollen sie das machen?"

"Ganz einfach, sie stehen auf und laufen dorthin. Kaffee können sie nachher wieder saufen."

Er schaute mich sehr aufgeregt an und meinte ich hätte da nichts zu sagen. Mir hat seine Aussage nicht gefallen und empfiehlte ihm sich zum Abteilungsleiter zu melden, wenn es ihm unangenehm wird. Ich zeigte sogar mit der Hand in welche Richtung er laufen muss 😁.

Was ist eure Meinung dazu?

War ich diplomatisch genug? :)

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Inhaltlich ist dein Einwand nicht ganz unberechtigt - diplomatisch war das aber sicher nicht. Und wenn du derart gegenüber einem Vorgesetzten auftrittst, bist du kaum der Richtige, um einen Azubi zu betreuen. Woher nimmst du überhaupt dein "Veto-Recht"?

Zum inhaltlichen Problem:

Nein, es ist grundsätzlich nicht die primäre Aufgabe von Azubis, den Dreck der anderen Mitarbeiter wegzuräumen. Und wer Zeit hat, irgendwas selbst auszupacken, hat im Regelfall auch Zeit, den entstehenden Müll wegzuräumen. Wenn das etwas mehr Aufwand ist, kann man sich dafür natürlich einen Azubi mit dazu holen, damit er hilft.

Andererseits: Rein betriebswirtschaftlich aus Sicht der obersten Führungsetage (Geschäftsführung) möchte ich durchaus, dass meine hochbezahlten Fachkräfte Aufgaben korrekt priorisieren und weniger anspruchsvolle und kritische Aufgaben an nachgeordnetes Personal delegieren - und Azubis stehen nun mal relativ weit unten in der Hierarchie. Das hat am Ende auch etwas damit zu tun, dass die Fachkraft ggf. mehr als das Dreifache des Azubis verdient.

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Eine Überschreitung um 16 - 20 km/h (nach Toleranzabzug) innerorts mit einem PKW hat folgende Konsequenzen:

  • 70 € Bußgeld (TBNR 141711; 11.3.3 BKatV, Tabelle 1)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • Kein Fahrverbot, keine Punkte, keine Probezeitrelevanz.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Infos über Erhebung von Bestandsdaten ein Jahr danach?

Hallo.

Folgender Brief kam an meinen Vater vom BKA:

,,Sehr geehrter Empfänger,dieses Schreiben dient ausschließlich Ihrer Information und erfordert Ihrerseits keine weitere Veranlassung. Dem Bundeskriminalamt wurde zumindest ein Hinweis auf eine mögliche Straftat vorgelegt. Im Rahmen unserer gesetzlichen Zentralstellenfunktion zur Unterstützung von Polizeien von Bund und Ländern ist es unsere Aufgabe, zunächst die örtliche Zuständigkeit für die Bearbeitung festzustellen.Zu diesem Zweck hat das Bundeskriminalamt am 6.6.2024 mindestens eine IP-Adresse bei Telekom angefragt und Bestandsdaten erhoben. Ein Tatvorwurf gegen Sie ist hiermit nicht verbunden.Das Bundeskriminalamt informiert sie dazu hiermit.Der Hinweis als Ermittlungsansatz und die anderen Auskünfte wurden zuständigkeitshalber an das LKA übergeben. Alle weiteren Bewertungen erfolgten von dort aus.Folglich werden zu diesem Vorgang keine Daten von Ihnen in polizeilichen Auskunftssystemen gespeichert."

Wichtig: Der Brief kam am 18.6.2025. Und seien wir doch mal ehrlich: Seit der Abfrage verging ein ganzes Jahr. Das LKA muss den Vorgang abgeschlossen haben. Andernfalls kommt nicht nach einem Jahr die Info über die Abfrage.

Am 28. Juli 2025 kamen 8 weitere solcher Briefe, alles Erhebungen von Bestandsdaten aus dem Juni 2024, mehrere nämlich am 16,, 18., 19., 25. und 29. 

Meine Frage: Wie ist das nun einzuordnen?Abgeschlossen? Kann mir noch was Ernstes drohen? Ich habe mir NICHTS zuschulden kommen lassen!

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Sagen wir es mal so: Von einem Verfahren hättest du inzwischen höchstwahrscheinlich etwas mitbekommen. Und wenn noch ein "verdecktes" Verfahren laufen würde, wärst du nicht durch das BKA informiert worden.

Das klingt nach einer Meldung aus dem Ausland über einen Sachverhalt, der nach hiesigem Recht nicht strafbar ist. Gerade aus den USA kommen gerne mal entsprechende Meldungen.

Eine konkrete Information wird dein Vater nur erhalten, wenn er sich an das im Schreiben genannte LKA wendet.

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Das Verkaufen solcher Account ist in aller Regel nicht erlaubt. Es kann also durchaus sein, dass Epic deinen Account jetzt dauerhaft sperrt.

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OsmAnd wäre noch eine Option aus dem open-source Bereich. Nutzt die Kartendaten von OpenStreetMap.

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Nein

Du hast einen Knall und die Idee einer solchen "Pflicht" ist schlichtweg verfassungswidrig.

Die von dir angeführten pseudomedizinischen Gründe sind im Übrigen alle längst widerlegt. Kurz und knapp lässt sich dazu nur sagen, dass es am Menschen nach heutigem Stand der Wissenschaft kein Körperteil gibt, das überflüssig wäre.

Nur gut, dass das wohl reine Trollerei ist...

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zu 1) Der von rechts falsch herum aus der Einbahnstraße Kommende hat trotz seines Verstoßes ohne Zweifel Vorfahrt. Grundsätzlich musst du auch bei einer solchen Straße damit rechnen, dass im Einzelfall Fahrzeuge falsch herum durch die Einbahnstraße fahren, sei es verbotswidrig oder sei es aufgrund einer "Ausnahmeerlaubnis" (z. B. Einsatzfahrzeuge oder Fahrzeuge der Müllabfuhr oder Straßenreinigung). Allerdings würde dem Fahrer des roten Fahrzeugs im Falle eines Unfalls aufgrund seines mitursächlichen Fehlverhaltens höchstwahrscheinlich ebenfalls eine Teilschuld zugewiesen. Zu einer Verteilung der Schuldquoten an dieser Stelle keine Einschätzung.

zu 2) Hier ist der Verstoß des Roten deutlich deutlich gröber und verkehrsgefährdender, entsprechend wird dieser hier bei einem Unfall mit Sicherheit die Hauptschuld bekommen. Allerdings ist die Stelle gut einsehbar - der Unfall wäre auch von deiner Seite wahrscheinlich vermeidbar gewesen.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Ich würde mir insgesamt weniger Kleinst- und Detailregelungen wünschen. Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind umfassend auf Zuverlässigkeit geprüft (in der Theorie jedenfalls) - diese dann trotzdem noch diesen teilweise absolut lächerlichen Messerverboten und -beschränkungen zu unterwerfen, ist m. E. unangebracht.

Auch soweit man diese Beschränkungen grundsätzlich aufrecht erhalten will, wäre es m. E. angezeigt, diese auf den (inner)städtischen Bereich zu beschränken. Das Führen von Messern im Wald zu verbieten ist schlichtweg absurd.

Dafür könnte man mal anfangen, § 4 Abs. 3 WaffG auch tatsächlich zu erfüllen, sprich das Vorliegen von Erlaubnisvoraussetzungen regelmäßig zu prüfen. Wenn ich mir anschaue, was für Leute aus meinem Bekanntenkreis teilweise waffenrechtliche Erlaubnisse haben bzw. hatten, für die teilweise seit über 30 Jahren (!) keine Bedürfnisvoraussetzungen mehr vorliegen, die die Zuverlässigkeitsforderungen teilweise noch nie erfüllt haben dürfen, ... Das sind Dinge, die für eine tatsächliche Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sorgen würden.

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Sowohl für eine moralische als auch für eine konkrete rechtliche Bewertung fehlen hier die Details.

Standardantwort zum Thema Notwehr:

In einer Notwehrsituation ist jede Handlung erlaubt, die durch die Notwehr geboten ist. Das kann auch den Einsatz einer potentiell tödlichen Waffe einschließen, auch in Tötungsabsicht, inklusive dem Einsatz einer verbotenen Waffe (der verbotene Besitz würde unabhängig davon verfolgt). Nothilfe wird vom Gesetz ebenfalls unter dem Begriff "Notwehr" erfasst, ist hier also synonym zu verstehen.

Ob Notwehr vorliegt, ist aus der Ferne immer ganz schwer zu prüfen. Die Notwehrhandlung (§ 32 Abs. 1 StGB) muss geeignet und erforderlich sein, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Das Notwehrrecht kennt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Allerdings ist das jeweils mildeste (geeignete) Mittel zu wählen (ständige Rechtsprechung des BGH).

An die Wahl des mildesten zur Verfügung stehenden Verteidigungsmittels sind jedoch keine überhöhten Anforderungen zu stellen (ständige Rechtsprechung des BGH). Der zur Notwehr Berechtigte muss sich nicht auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen.

Der Angegriffene muss sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist; auf Risiken braucht er sich nicht einzulassen (vgl. Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil, Bd. I, 4. Aufl., § 15 Rn. 43).

Quelle: BGH 2 StR 523/15 - 12. April 2016; HRRS 2016 Nr. 671, Rn. 10, S. 2

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit zur Flucht ein bestehendes Notwehrrecht nicht grundsätzlich entfallen lässt.

Nach dem Rechtsbewährungsprinzip des Notwehrrechts entfällt dieses Recht im Allgemeinen auch nicht wegen der Möglichkeit einer Flucht vor dem Angreifer (vgl. Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts Allgemeiner Teil, 5. Aufl., § 32 II 2 c, S. 343; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 29. Aufl., § 32 Rn. 40; Roxin aaO § 15 Rn. 49).

Quelle: BGH 2 StR 523/15 - 12. April 2016; HRRS 2016 Nr. 671, Rn. 12

Zur Dauer des Notwehrrechts:

Der rechtswidrigen Angriff dauert so lange an, bis er beendet ist. Beendet ist ein vollendeter Raub z. B. erst mit der Beutesicherung; für eine rechtfertigende Notwehr genügt es, dass der Taterfolg sich durch den Mitteleinsatz noch abwenden lässt.

Ein rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB wäre nochmal separat zu prüfen.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

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