Dann endet deine nächste Fahrt in der JVA.
Für eine definitive Antwort müsste man den Ursprungsvertrag und ggf. einbezogene AGB kennen.
Wenn ihr euch aber per WhatsApp auf 100 € geeinigt hat, dürfte das im Regelfall rechtsverbindlich sein.
Man muss wissen, wie man mit denen umgeht. Hab ohnehin eher mit der Konkurrenz zu tun.
Fahrverbote können auch gegen Ausländer verhängt werden - die gelten dann halt nur in Deutschland.
Bei der Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt mit der Entziehung das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland (§ 3 Abs. 2 Satz 2 StVG; § 46 Abs. 5 FeV).
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Für Onlinedienste gilt das gleiche wie für alle anderen Verträge: Sich um Kündigung und Auflösung zu bemühen ist Aufgabe des Erben.
Dass hier der Verdacht des Arbeitszeitbetruges aufkommt, ist angesichts der dargelegten Sachlage wenig überraschend. Wenn du dich gegen den Vorwurf und die drohende Kündigung wehren willst, solltest du zeitnah einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mandatieren.
Derartiges zu vertuschen ist eine der dümmsten Ideen, die man in so einer Situation haben kann. Danach glaubt dir nämlich niemand mehr, dass das nur ein Unfall war.
Weil er wollte zwar sterben, doch man selbst kommt dann wahrscheinlich für Todschlag dran.
Blödsinn.
Hat dir der Suizident eigentlich seine Absichten und Beweggründe vorher mitgeteilt, dass du so genau darüber Bescheid weißt?
Kommt die AfD auf 30 Prozent?
Damit würde ich durchaus rechnen. Wenn noch irgendwas gravierendes passiert oder die GroKo entsprechend viel Mist macht, vielleicht auch noch ein gutes Stück mehr.
Können wir eine AfD-Regierung erwarten?
In der nächsten Legislaturperiode auf Bundesebene wohl eher nicht. Ich sehe nicht, wer mit denen koalieren sollte.
Ob die zusätzlichen Einsatzkräfte direkt durch eine gemeinsame Leitstelle zum Einsatzort geschickt werden, oder ob die Anforderung über die jeweilige Dienstelle erfolgt, mag hier dahinstehen. Fakt ist, dass Polizeikräfte problemlos auch außerhalb ihres primären Wachgebiets eingesetzt werden können.
Nein. Aber es sollte Strafen für Leute geben, die bei GF dumme Fragen stellen.
Zwangsvollstreckung und EInsatz eines Gerichtsvollziehers beantragen - wo?
Beim Gerichtsvollzieher, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Kostet das was?
Ja.
Was tun, wenn man betroffen ist?
Zahlen.
Umfang der Antwort orientiert sich an Umfang und Qualität der Fragestellung.
Inhaltlich ist dein Einwand nicht ganz unberechtigt - diplomatisch war das aber sicher nicht. Und wenn du derart gegenüber einem Vorgesetzten auftrittst, bist du kaum der Richtige, um einen Azubi zu betreuen. Woher nimmst du überhaupt dein "Veto-Recht"?
Zum inhaltlichen Problem:
Nein, es ist grundsätzlich nicht die primäre Aufgabe von Azubis, den Dreck der anderen Mitarbeiter wegzuräumen. Und wer Zeit hat, irgendwas selbst auszupacken, hat im Regelfall auch Zeit, den entstehenden Müll wegzuräumen. Wenn das etwas mehr Aufwand ist, kann man sich dafür natürlich einen Azubi mit dazu holen, damit er hilft.
Andererseits: Rein betriebswirtschaftlich aus Sicht der obersten Führungsetage (Geschäftsführung) möchte ich durchaus, dass meine hochbezahlten Fachkräfte Aufgaben korrekt priorisieren und weniger anspruchsvolle und kritische Aufgaben an nachgeordnetes Personal delegieren - und Azubis stehen nun mal relativ weit unten in der Hierarchie. Das hat am Ende auch etwas damit zu tun, dass die Fachkraft ggf. mehr als das Dreifache des Azubis verdient.
Eine Überschreitung um 16 - 20 km/h (nach Toleranzabzug) innerorts mit einem PKW hat folgende Konsequenzen:
- 70 € Bußgeld (TBNR 141711; 11.3.3 BKatV, Tabelle 1)
- 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
- Kein Fahrverbot, keine Punkte, keine Probezeitrelevanz.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Sagen wir es mal so: Von einem Verfahren hättest du inzwischen höchstwahrscheinlich etwas mitbekommen. Und wenn noch ein "verdecktes" Verfahren laufen würde, wärst du nicht durch das BKA informiert worden.
Das klingt nach einer Meldung aus dem Ausland über einen Sachverhalt, der nach hiesigem Recht nicht strafbar ist. Gerade aus den USA kommen gerne mal entsprechende Meldungen.
Eine konkrete Information wird dein Vater nur erhalten, wenn er sich an das im Schreiben genannte LKA wendet.
Das Verkaufen solcher Account ist in aller Regel nicht erlaubt. Es kann also durchaus sein, dass Epic deinen Account jetzt dauerhaft sperrt.
OsmAnd wäre noch eine Option aus dem open-source Bereich. Nutzt die Kartendaten von OpenStreetMap.
Du hast einen Knall und die Idee einer solchen "Pflicht" ist schlichtweg verfassungswidrig.
Die von dir angeführten pseudomedizinischen Gründe sind im Übrigen alle längst widerlegt. Kurz und knapp lässt sich dazu nur sagen, dass es am Menschen nach heutigem Stand der Wissenschaft kein Körperteil gibt, das überflüssig wäre.
Nur gut, dass das wohl reine Trollerei ist...
zu 1) Der von rechts falsch herum aus der Einbahnstraße Kommende hat trotz seines Verstoßes ohne Zweifel Vorfahrt. Grundsätzlich musst du auch bei einer solchen Straße damit rechnen, dass im Einzelfall Fahrzeuge falsch herum durch die Einbahnstraße fahren, sei es verbotswidrig oder sei es aufgrund einer "Ausnahmeerlaubnis" (z. B. Einsatzfahrzeuge oder Fahrzeuge der Müllabfuhr oder Straßenreinigung). Allerdings würde dem Fahrer des roten Fahrzeugs im Falle eines Unfalls aufgrund seines mitursächlichen Fehlverhaltens höchstwahrscheinlich ebenfalls eine Teilschuld zugewiesen. Zu einer Verteilung der Schuldquoten an dieser Stelle keine Einschätzung.
zu 2) Hier ist der Verstoß des Roten deutlich deutlich gröber und verkehrsgefährdender, entsprechend wird dieser hier bei einem Unfall mit Sicherheit die Hauptschuld bekommen. Allerdings ist die Stelle gut einsehbar - der Unfall wäre auch von deiner Seite wahrscheinlich vermeidbar gewesen.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Ich würde mir insgesamt weniger Kleinst- und Detailregelungen wünschen. Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind umfassend auf Zuverlässigkeit geprüft (in der Theorie jedenfalls) - diese dann trotzdem noch diesen teilweise absolut lächerlichen Messerverboten und -beschränkungen zu unterwerfen, ist m. E. unangebracht.
Auch soweit man diese Beschränkungen grundsätzlich aufrecht erhalten will, wäre es m. E. angezeigt, diese auf den (inner)städtischen Bereich zu beschränken. Das Führen von Messern im Wald zu verbieten ist schlichtweg absurd.
Dafür könnte man mal anfangen, § 4 Abs. 3 WaffG auch tatsächlich zu erfüllen, sprich das Vorliegen von Erlaubnisvoraussetzungen regelmäßig zu prüfen. Wenn ich mir anschaue, was für Leute aus meinem Bekanntenkreis teilweise waffenrechtliche Erlaubnisse haben bzw. hatten, für die teilweise seit über 30 Jahren (!) keine Bedürfnisvoraussetzungen mehr vorliegen, die die Zuverlässigkeitsforderungen teilweise noch nie erfüllt haben dürfen, ... Das sind Dinge, die für eine tatsächliche Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sorgen würden.
Sowohl für eine moralische als auch für eine konkrete rechtliche Bewertung fehlen hier die Details.
Standardantwort zum Thema Notwehr:
In einer Notwehrsituation ist jede Handlung erlaubt, die durch die Notwehr geboten ist. Das kann auch den Einsatz einer potentiell tödlichen Waffe einschließen, auch in Tötungsabsicht, inklusive dem Einsatz einer verbotenen Waffe (der verbotene Besitz würde unabhängig davon verfolgt). Nothilfe wird vom Gesetz ebenfalls unter dem Begriff "Notwehr" erfasst, ist hier also synonym zu verstehen.
Ob Notwehr vorliegt, ist aus der Ferne immer ganz schwer zu prüfen. Die Notwehrhandlung (§ 32 Abs. 1 StGB) muss geeignet und erforderlich sein, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden. Das Notwehrrecht kennt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Allerdings ist das jeweils mildeste (geeignete) Mittel zu wählen (ständige Rechtsprechung des BGH).
An die Wahl des mildesten zur Verfügung stehenden Verteidigungsmittels sind jedoch keine überhöhten Anforderungen zu stellen (ständige Rechtsprechung des BGH). Der zur Notwehr Berechtigte muss sich nicht auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen.
Der Angegriffene muss sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist; auf Risiken braucht er sich nicht einzulassen (vgl. Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil, Bd. I, 4. Aufl., § 15 Rn. 43).
Quelle: BGH 2 StR 523/15 - 12. April 2016; HRRS 2016 Nr. 671, Rn. 10, S. 2
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit zur Flucht ein bestehendes Notwehrrecht nicht grundsätzlich entfallen lässt.
Nach dem Rechtsbewährungsprinzip des Notwehrrechts entfällt dieses Recht im Allgemeinen auch nicht wegen der Möglichkeit einer Flucht vor dem Angreifer (vgl. Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts Allgemeiner Teil, 5. Aufl., § 32 II 2 c, S. 343; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 29. Aufl., § 32 Rn. 40; Roxin aaO § 15 Rn. 49).
Quelle: BGH 2 StR 523/15 - 12. April 2016; HRRS 2016 Nr. 671, Rn. 12
Zur Dauer des Notwehrrechts:
Der rechtswidrigen Angriff dauert so lange an, bis er beendet ist. Beendet ist ein vollendeter Raub z. B. erst mit der Beutesicherung; für eine rechtfertigende Notwehr genügt es, dass der Taterfolg sich durch den Mitteleinsatz noch abwenden lässt.
Ein rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB wäre nochmal separat zu prüfen.
Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.