Selbst wenn ein Download gestartet worden wäre, wäre dieser ja nicht automatisch ausgeführt worden. Anhaltspunkte für einen Hack sehe ich hier erst mal nicht, ich halte das für einfachen Scare-Scam.

Ich vermute, dass sich das geschilderte Verhalten rein mit Script-Spielereien innerhalb des Browser umsetzen lässt - aber vielleicht kann da jemand mit mehr spezifischer Fachkenntnis etwas zu sagen.

Es schadet aber in jedem Fall nicht, das Endgerät einmal von einem externen System (Live-System) einmal auf Schadsoftware zu scannen. Dann kannst du die Sache wenigstens einigermaßen beruhigt abhaken.

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Durchaus nicht untypisch. Wenn du sicher sein willst, dass eine Aufgabe erledigt wird, gib sie jemandem, der schon viele Aufgaben hat.

In der Regel ist dem Vorgesetzten die Situation durchaus bekannt und sie wird bei Beförderungen und Lohnerhöhungen entsprechend berücksichtigt. Die Möglichkeiten sind allerdings faktisch und rechtlich sehr begrenzt. Insofern muss man ein Stück weit damit leben, dass die Starken für die Schwachen mitarbeiten. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten nicht durchaus helfen kann.

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Kündigung und Aufhebungsvertrag, was tun?

Moin,

ich stecke gerade in einer ziemlich schwierigen Situation und brauche dringend Rat von euch. Ich habe vor Kurzem meine Kündigung eingereicht und dachte, dass die Kündigungsfrist bei vier Wochen liegt. Jetzt habe ich jedoch erfahren, dass die Kündigungsfrist tatsächlich zwei Monate beträgt, mein Fehler, dass ich das falsch berechnet habe.

Das Problem ist, dass mein Arbeitgeber (mit dem das Verhältnis nicht gerade das Beste ist) nun nicht so schnell einverstanden ist und ich jetzt darum bitten muss, einen Aufhebungsvertrag zu bekommen, da ich so schnell wie möglich aus der Firma raus möchte.

Demnach habe ich bereits bei einer anderen Firma einen Vertrag unterschrieben, da ich ja dachte, dass ich die Kündigung innerhalb von vier Wochen beenden kann. Jetzt stehe ich natürlich unter Druck, das Ganze schnell zu klären.

Falls dieser Aufhebungsvertrag zustande kommt, möchte ich auf keinen Fall irgendetwas unterschreiben, das mir später schadet oder negative Konsequenzen hat. Gibt es Dinge, auf die ich im Aufhebungsvertrag besonders achten sollte? Mögliche Risiken oder Klauseln, die mir Nachteile bringen könnten (z. B. Zeugnis, Wettbewerbsverbot, Abfindung oder Ähnliches)?

Und falls der Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt und ich gezwungen bin, die vollen zwei Monate zu bleiben, welche Optionen habe ich dann? Gibt es rechtliche Möglichkeiten oder Wege, wie ich da schneller rauskommen könnte?

Würde mich sehr über eure Erfahrungen und Ratschläge freuen! Danke euch im Voraus!

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Gibt es Dinge, auf die ich im Aufhebungsvertrag besonders achten sollte?

Achte darauf, was du Resturlaub und Überstunden gesagt wird, sofern vorhanden. Wenn im Aufhebungsvertrag steht "alle gegenseitigen Ansprüche sind hiermit erfüllt" o.ä., verlierst du solche Ansprüche ggf.

Mögliche Risiken oder Klauseln, die mir Nachteile bringen könnten (z. B. Zeugnis, Wettbewerbsverbot, Abfindung oder Ähnliches)?

Ein Wettbewerbsverbot ist außerhalb gehobener Tätigkeiten eigentlich unüblich. Zeugnis sollte ohnehin erstellt werden, sofern du eines haben möchtest. Lass das nochmal separat auf Fallen und böse Formulierungen prüfen, hier bei GF oder bei einem Rechtsanwalt. Eine Abfindung wirst du hier logischerweise nicht erhalten. Eine Abfindung, die du an den Arbeitgeber zu zahlen hast, wäre theoretisch denkbar, aber sehr unüblich. Das Wort Abfindung sollte also im Aufhebungsvertrag gar nicht auftauchen.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten oder Wege, wie ich da schneller rauskommen könnte?

Nicht wirklich - Verträge sind einzuhalten. Allerdings ist der Arbeitgeber normalerweise nicht sehr daran interessiert, Mitarbeiter gegen ihren Willen zu halten - die sind in der Zeit selten produktiv.

Meines Erachtens wirst du hier offen mit deinem neuen Arbeitgeber sprechen müssen. Die werden nicht begeistert sein, aber Fehler und Irrtümer sind nicht immer ganz zu vermeiden.

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Bewertungen ohne Kommentar dazu kannst du weitgehend ignorieren. Positive Bewertungen sind oft fake, negative Bewertungen sind oft unsachlich oder kommen von der Konkurrenz oder Abzockern, die dir anschließend anbieten, die Bewertung gegen Geld wieder zu löschen.

Lies die Kommentare. Wie sind dieses geschrieben? Klingen die, als wären die von einem 0815-Menschen geschrieben worden oder klingt die Formulierung eher nach Werbeagentur? Wie substanziiert sind die Aussagen dort? Mit "alles bestens, Unternehmen ist uneingeschränkt zu empfehlen" oder "Scheißladen, Mitarbeiter unfreundlich" kann man nicht viel anfangen. Schau dir die längeren Kommentare mit konkreten Aussagen an, sowohl die besten, als auch die schlechtesten. Wenn die Kommentare sehr weit auseinandergehen, solltest du eher vorsichtig sein.

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Ist es strafbar wenn wenn Brüder miteinander Sex haben ?

Nein, jedenfalls nicht nach § 173 StGB. Der Begriff "Beischlaf" umfasst n.h.M. nur den vaginalen Geschlechtsverkehr, das entspricht auf dem Schutzzweck der Norm.

Zu prüfen wäre abseits dessen eine Strafbarkeit aufgrund von Normen, doe

Sofern kein Abhängigkeitsverhältnis (§ 174 StGB) besteht, keine Zwangslage (§ 182 Abs. 1 StGB) vorliegt und dem Minderjährigen keine finanziellen Anreize angeboten werden (§ 182 Abs. 2 StGB), ist Sex mit Personen von mindestens 14 Jahren grundsätzlich erst mal legal.

Strafbar wären sexuelle Handlungen nur, wenn der Täter älter als 21 Jahre und die andere Person jünger als 16 Jahre ist und der Täter "die [ihm] gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt" (§ 182 Abs. 3 StGB). Das ist aber im Einzelfall explizit nachzuweisen, eine Regelvermutung gegen den Beschuldigten gibt es nicht, sodass es im Zweifel auf "In dubio pro reo" hinausläuft.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Auf physisch abgetrenntem Privatgelände: Sobald es technisch dazu in der Lage ist (sprich: hinreichend sicher an die Pedale kommt).

Ich habe selbst schon LKW gelenkt, bevor ich an die Pedale kam - wer braucht schon Bremsen ;)

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Wohnst du denn in dieser Zeit in Polen? Ansonsten schlag dir die Sache gleich wieder aus dem Kopf.

Im Ausland kannst du eine gültige EU-Fahrerlaubnis nur erwerben, wenn du dort deinen ordentlichen Wohnsitz hast oder für mindestens 6 Monate dort studiert hast (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe e der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (EUR-Lex - 32006L0126).

Einen ordentlichen Wohnsitz begründest du gemäß Artikel 12 der o.g. Richtlinie, wenn du den überwiegenden Teil des Jahres (mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr) dort wohnst.

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Ideal wäre es so, dass seine Unterschrift alleine nicht rechtskräftig wäre, sondern dass immer ich mit unterschreiben müsste. Ist das über eine „Vorsorgevollmacht“ so zu regeln?

Meines Wissens genügt das nicht. Über eine Vorsorgevollmacht kann dein Vater dir nur entsprechende Vertretungsbefugnisse erteilen, sie schränkt aber seine eigene Entscheidungsbefugnis nicht ein.

Hier wäre m. E. eine gerichtliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit erforderlich, andernfalls wäre eine Geschäftsunfähigkeit immer im Einzelfall bei jedem Rechtsgeschäft zu prüfen.

Ihr solltet euch unbedingt anwaltlich beraten lassen, auch wegen der Sache mit dem Dach.

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Wenn ich die AfD gerne in der Regierung sehen würde, würde ich diese Idee begrüßen. Das ist nämlich ein gutes Mittel, die AfD weiter nach oben zu pushen - 30 % bis zur nächsten (Neu)Wahl dürften auch so schon locker drin sein, vielleicht schafft man es auf 40 %.

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Kommt darauf an, was du unterstellst. Schätzungsweise 98 % der Schadsoftware, die sich normale Menschen auf dem Handy einfangen, sind bewusst oder unbewusst installierte Apps. Hier genügt ein Werksrest vollkommen.

Wenn du hingegen damit rechnen müsstest, dass tatsächlich ein "echter Hack" stattgefunden hat und möglicherweise das Betriebssystem manipuliert wurde, würde ich mich nicht auf einen Werksrest verlassen. Dürfte bei dir aber nicht anzunehmen sein.

Ich würde aber an deiner Stelle gebrauchte Handys zur Sicherheit immer nochmal selbst zurücksetzen, bevor ich sie benutze.

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Nicht viel. Ihr könnt euch beim Vermieter beschweren, aber da wird nicht viel bei rauskommen.

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Habt ihr Tipps, wie ich mich am besten verhalten sollte?

Bezahlen. Entscheidend ist, auf welcher Spur du dich befindest. Wenn du dich auf der Linksabbiegerspur befindest und verkehrswidrig gerade aus fährst, gilt für dich das Rotlicht der Linksabbiegerspur.

Die Sache ist bereits hinreichend in der Rechtsprechung ausgearbeitet worden, ich verweise nur beispielhaft auf OLG Brandenburg – Az.: 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21 – Beschluss vom 14.04.2022 und BGH - AZ 4 StR 647/96 - Beschluss vom 30. Oktober 1997.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Hatte ich auch schon

Bekommen wir jede Woche, sogar an Funktionsadressen wie info@ und webmaster@ ;)

Das ist billiger Betrug, diese Mails gehen täglich (mit exakt dem selben Wortlaut) zu Hundetausenden raus.

Ganz grundsätzlich: Wenn keine kompromittierenden Bilder von dir bei der ersten Mail dabei sind, gibt es keine solchen Bilder. Definitiv nicht. Punkt.

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Mit einer betrügerischen Krankschreibung (so dir ein Arzt dir eine solche überhaupt ausstellen sollte) hattest du die längste Zeit einen unbefristeten Vertrag.

Und 15 Tage im Jahr sind schon nicht so ganz wenig.

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eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung wurde von meiner Seite aus gestellt.

Den strafrechtlichen Teil bearbeitet die Staatsanwaltschaft. Um einen eventuellen Schadensersatzanspruch müsstest du dich aber selbst kümmern, entweder im Wege des Adhäsionsverfahrens (§ 403 StPO) oder gesondert auf dem zivilen Rechtsweg (§ 823 BGB). Dazu solltest du aber zumindest ansatzweise einen konkreten Schaden bezeichnen können. Einen Anwalt brauchst du nicht zwingend, er wäre aber im Regelfall zu empfehlen. Wenn deinem Antrag stattgegeben wird, werden die Kosten dem Angeklagten auferlegt.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Gar nicht. Geheimdienste sind kein Risikoszenario, dem man mit der Nutzung von VPN-Diensten begegnen kann, jedenfalls nicht wenn es um gezielte Überwachung geht. Einen gewissen Nutzen kann ein VPN haben, um sich der Massenüberwachung des Internets etwas zu entziehen - allerdings auch nur geringfügig, und auch nur wenn man halbwegs weiß, was man tut.

Ich persönlich traue dem Konzern hinter NordVPN und verbundenen Anbietern überhaupt nicht. Wer so offensichtlich seine Kunden verarscht und offenkundig auf naive Kinder und Jugendliche als Kunden aus ist, führt nichts Gutes im Schilde. Außerdem gibt die Android-App von NordVPN deine E-Mail Adresse an Tracking-Anbieter weiter: https://www.kuketz-blog.de/android-nordvpn-uebermittelt-e-mail-adresse-an-tracking-anbieter/

Seriös ist anders.

Ergänzend noch dazu: https://www.kuketz-blog.de/anonymitaet-die-haltlosen-werbeversprechen-der-vpn-anbieter/

Die entscheidende Frage ist doch ohnehin: Wozu benötigst du einen VPN? Wenn man deine Anforderungen nicht kennt, kann man auch keine seröse Empfehlung abgeben.

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Wenn du die Anweisungen der Polizei missachtest, wird dieses Ortungswidrigkeit folgendendermaßen geahndet:

  • 70 € Regelbußgeldsatz (TBNR 136600; 129 BKat)
  • 25 € Verwaltungsgebühren + 3,50 € Auslagen (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.19 FeV)
  • B-Verstoß gemäß Anlage 12 Abschnitt B Nr. 2 FeV

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Weil es den Leuten wichtiger ist, eine Meinung zu haben, als Ahnung zu haben. Erst eine Meinung entwickeln und diese publizieren, dann informieren - oder letzteres gleich ganz bleiben lassen...

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