Was passiert eigentlich mit Strafen bei Alkoholverstößen ausländischer Fahrer?

2 Antworten

Fahrverbote können auch gegen Ausländer verhängt werden - die gelten dann halt nur in Deutschland.

Bei der Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt mit der Entziehung das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland (§ 3 Abs. 2 Satz 2 StVG; § 46 Abs. 5 FeV).

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Die bekommen eine Geldstrafe.
Die Fahrerlaubnis wird entzogen (bei einer Verkehrsstraftat in Verbindung mit Alkohol) und an das Konsulat des jeweiligen Landes gesendet.
Das wiederum schickt den Führerschein zurück ins eigene Land, wo er den wieder bekommt. Das aber natürlich nur dann, wenn das eigene Land nicht auch der Meinung ist, dass er deswegen die Fahrerlaubnis verlieren muss.

In der Regel dürfen die Menschen dann nur in Deutschland nicht fahren; aber sonst überall.