Die Ausweise werden fotografiert, damit das ganze nicht handschriftlich aufgeschrieben werden muss. Spart beiden Parteien Zeit.

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Widerspruch einlegen, würde in einem solchen Fall, wenn du tatsächlich Gründe hast, die gegen die Entlassung sprechen.

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Offensichtlich fahruntüchtige Fahrerin gestoppt - bin ich der A*sch?

Folgender Sachverhalt:

Mir ist ein PKW aufgefallen, der innerorts nahezu Schrittgeschwindigkeit fuhr. Dachte mir erst nichts dabei, bin nach kurzer Zeit abgebogen und eine andere Straße gefahren. Es hat mir aber irgendwie keine Ruhe gelassen, da die Fahrweise einfach derart auffällig und ungewöhnlich war, dass ich entweder Alkoholisierung oder ein medizinisches Problem vermutet habe.

Ich wusste, wo die Fahrerin rauskommt, wenn sie ihrer Straße weiter folgt. Bin entsprechend einen Umweg gefahren und habe sie wie vermutet angetroffen, sie kam mir mit geschätzt 20 bis 30 km/h bei erlaubten 60 entgegen. Habe mich dann dazu entschlossen, umzudrehen und hinterherzufahren.

Im nächsten Ort (PKW hat bis heirhin 6,6 km zurückgelegt, ich zeitgleich 22,1 km) fuhr sie wieder mit Schrittgeschwindigkeit, hat wieder andere behindert und musste ständig in Parkbuchten fahren, damit der sich stauende Verkehr abfließen konnte.

Da ich mit dem Motorrad unterwegs war, konnte ich nicht einfach den Notruf wählen. Habe das Fahrzeug dann überholt und auf einem Parkplatz weiter vorne zwei Leute angesprochen, ob sie mit hinterherfahren und den Notruf absetzen können. Als das Auto währenddessen an uns vorbeigeschlichen ist, haben sie mir auch direkt Recht gegeben und sind ebenfalls gleich hinterher.

Als der PKW im nächsten Ort wieder angehalten hat, habe ich mein Motorrad davor gestellt und die anderen angewiesen, ihr Fahrzeug dahinter zu stellen, währenddessen habe ich selbst den Notruf abgesetzt, da die anderen ortsunkundig waren.

Der andere Fahrzeuginsasse wurde sofort aggressiv, unterstellte mir "Nötigung und Freiheitsberaubung". Wie auf dem Bild zu sehen ist, hätte dort ein LKW ausparken können. Lediglich während dem Notruf stand ich vor dem Fahrzeug, um das Kennzeichen durchzugeben und die Fahrerin zu beschreiben. In der einen Stunde(!), die es gedauert hat, bis die Polizei kam, hätte die Fahrerin jederzeit wegfahren können, wenn sie gewollt hätte. Wie man sieht, saß ich bis zum Eintreffen der Polizei sogar auf einer Rastbank mehrere Meter entfernt.

Zwischenzeitlich wurden Leute aus einem nahegelegenen Biergarten auf die Schreierei des Beifahrers aufmerksam und haben sich direkt mit ihm solidarisiert, nach dem Motto, wir "scheiß Motorradfahrer" wollen ja nur rasen und wenn jemand dann mal "etwas langsamer" fährt, beschweren wir uns noch. Ich hätte nicht das Recht, jemanden anzuhalten, was ich mir denn überhaupt einbilde usw, man würde bei Bedarf sofort gegen mich aussagen und mich der Nötigung bezichtigen.

Beim Eintreffen der Polizei gings dann seitens des Beifahrers auch direkt los, dass er Anzeige erstatten will, meine Personalien wissen will usw usf. Die Polizei hat sich dafür aber nicht wirklich interessiert.

Der Alkohol- und Drogentest waren negativ, die Fahrerin begründete ihr wirres Verhalten dann damit, dass sie "die schönen Häuser und die Landschaft" angeschaut haben, während sie sich gleichzeitig darüber beschwerte, dass sie keine Zeit hat und dringend zu einem Termin muss. Sie hat also gegenüber der Polizei ihre Fahrweise offen eingeräumt.

Ich habe noch darum gebeten, dass die Polizei die Situation vor Ort fotografiert, um eine angebliche Nötigung zu entkräften, aber der Polizist hat nur geschmunzelt und meinte, das brauchts nicht, er schreibt das schon passend in seinen Bericht.

Leider mussten sie sie letztendlich weiterfahren lassen, da niemand gefährdet wurde und keine Straftat vorläge. Sie sind ihr dann trotzdem noch hinterhergefahren, ich weiß allerdings nicht, was daraus wurde, da sie irgendwo abgebogen sein müssen.

Wie beurteilt ihr den Sachverhalt? Bin ich nun der Übeltäter, weil ich eine vermutete Gefahr abwenden wollte? Hätte ich die Situation ignorieren sollen, um evtl am nächsten Tag zu lesen, dass es einen tödlichen Unfall mit einer senilen oder betrunkenen Rentnerin gab? Stellt das Verhalten (extremes Langsamfahren mit vorsätzlicher Behinderung anderer, um "schöne Häuser anzuschauen") nicht bereits eine Nötigung dar, die mir sogar erlaubt hätte, die Fahrerin tatsächlich festzuhalten, wenn sie hätte wegfahren wollen?

Nach dem Erlebnis und dem schieren Hass, der mir entgegen geschleudert wurde, frage ich mich, ob es nicht besser wäre, sich bei sowas künftig rauszuhalten...

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Grundsätzlich finde ich es gut, Menschen der Polizei zu melden, wenn man selbst den Verdacht hat dass die Person eine Gefahr für sich oder andere sein könnte.

Das war in dem Fall für mich absolut gegeben. Völlig egal was dabei am Ende rauskommt.

Einzig und allein vor das Auto hätte ich mich mit einem Motorrad nicht gestellt. Denn man weiß nie, weshalb die Person so langsam fährt. Alkohol, Drogen, Alter?
Vielleicht nimmt sie dich deswegen nicht wahr und fährt dich um.

Aber im Großen und Ganzen danke für dein einschreiten. So wie sie sich aufgeregt hat und herumgeschrien hat, ist eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde wohl zu erwarten.

lg

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Damit bist du wahrscheinlich dienstuntauglich. Denn es kann gut sein, dass es dir in 5 Jahren überhaupt nicht mehr gut geht. Dann hat dich der Staat aber für weitere 45 Jahre an der Backe.

lg

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Ein Anwalt nimmt keine Anzeigen entgegen.
Das macht die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.

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Das ist Fall abhängig. Warte ab und frage bei der zuständigen Person nach.

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Keine Chance. Machst dich auf jeden Fall strafbar.

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Experten haben innerhalb von zwölf Monaten eine bestimmte Anzahl an Hilfreichsten Antworten in ihrem Experten-Thema geschrieben. Je nach „Größe“ des jeweiligen Themas sind für die Auszeichnung zum Experten entweder 15, 25 oder 50 Hilfreichste Antworten in dieser Zeitspanne nötig.

Ihre Antworten in diesem Themenbereich sind durchgehend qualitativ hochwertig und hilfreich für die Community. Die Auszeichnung zum Community-Experten wird ausschließlich durch das gutefrage Team verliehen. Sie erfolgt erst nach einer Prüfung aller Beiträge und kann nicht automatisch erlangt werden.

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