Ich schätze mal er wird eine Geldstrafe erhalten.

Diese wird sich aber in einem Rahmen befinden, welcher irrelevant ist für das Führungszeugnis (so meine Schätzung).

Von einem Führerschein kann sich dein Bruder, richtigerweise, erst einmal für einige Jahre verabschieden, bzw sich die Idee aus dem Kopf schlagen.

lg

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Ihr seid beide Teilschuld am Verkehrsunfall. Der Hauptunfallverursacher wird dennoch die Frau sein.

Sie muss Vorfahrt gewähren und eine Behinderung anderer Vorfahrtsberechtigter Personen ausschließen.

Du musst beim Rückwärtsfahren aber besondere Vorsicht walten lassen. Auf einer Vorfahrtsstraße rückwärts zu fahren, ist jetzt auch nicht sonderlich schlau, zumindest nicht wenn sie eine gewissen Größe hat.

lg

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Die Kollegen haben mit Sicherheit das IPhone in den Flugmodus geschalten oder deine SIM herausgenommen.

Den Trick mit dem zurücksetzen gibt es schon Ewigkeiten. Der ist bekannt und die Polizei ist ja nicht blöd.

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Das führt eher dazu, dass dir irgendwann mal Eier oder Steine gegen die Scheiben geworfen werden.

Amtsanmaßung ist das keine und somit auch nicht strafrechtlich von Relevanz.

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Ich finde 14 tatsächlich ein wenig zu alt.

Wo und wie man das Alter ansonsten anzusetzen ist, ist meiner Ansicht nach enorm schwer.

Eine Individuelle Einschätzung jeder Person ist schlicht schwachsinnig und realitätsfern.

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Wenn du deine Berufswahl aufgrund deiner Religion triffst, bist du sowieso nicht der richtige für den Job. Lass es besser sein.

Alles gute.

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Kurz.
Nein ist nicht erlaubt.

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Das Ganze wird durch eine andere Dienststelle aufgenommen.

Einen Dienst-VU ohne Polizei aufzunehmen (private Schadensregulierung) ist eigentlich gar nicht möglich.

lg

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Ist ein ganz normaler Vorgang.

Bei einer Durchsuchung wird die Person ausgezogen. Und zwar komplett.
Manche Kollegen machen das nicht, richtig ist es dennoch.

Das ist net übertrieben, sondern einfach normal.

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Bist du akut fremd-/ oder Eigengefährdet, weil du offensichtlich an einer psychischen Krankheit leidest, wird dich die Polizei einem Arzt vorführen.

Dieser entscheidet ob du danach noch einem Psychiater vorgestellt wirst. Zuvor wird wahrscheinlich noch Blut abgenommen und ein CT von deinem Kopf gemacht.

Wenn du aber, blöd gesagt, nur einen an der Waffel hast, aber niemand etwas antust, dich eingeschlossen, gibt es keinen Grund Maßnahmen zu treffen.

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Beihilfe Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Und zwar geht es um folgenden SV:

Mein Papa ist der Fahrzeughalter.

ich habe seit 3 Jahren einen Führerschein, bin wegen eines Seminars nach Bayern gefahren mit einem Arbeitskollegen( auch Freund) .

da die Fahrt 6 std beträgt fuhr ich natürlich solange wie ich konnte, doch der Beifahrer ( ein Freund ) hat immer wieder gesagt ,, lass mich fahren ich habe ein Führerschein,, und wollte ihn ganze Zeit nicht fahren lassen, ich habe ihn auch nach fuehrerschein gefragt, da meinte er dass er den zuhause hat und dass er schon seit Jahren fährt und selber bei der Bundeswehr war ( was ich auch weiß) und er dort den gemacht hätte. Irgendwann war ich etwas müde und habe dann nach mehrmaligen Nachfragen gesagt oke dann fahr, aber nicht lange .

nun wie es der Zufall wollte wurden wir von der Polizei angehalten, er hat denen vergewissert dass er einen Führerschein hatte; blieb die ganze Zeit bei deiner Behauptung dass er fuehrerschein hat , obwohl die Polizei bei der Behörde nachgefragt hatte: ich war mega geschockt dass er mich angelogen hat.

nun hat er einen Brief bekommen dass er wegen fahren ohne Fahrerlaubnis eine Anzeige bekommen hat.

meine frage; kriegt mein Papa ( kfz Halter ) was mit bzw wird er auch eine Anzeige bekommen, denn er war in dem Zeitraum in Marokko und hat mir das Auto überlassen ( wie immer )

und was bekomme ich für eine Strafe (Beifahrer ) ( bin 22)

mein Kollege (21) was mein Kollege bekommt ist mir egal

bitte um Antwort

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Nein, deinen Vater sollte in dem Fall keinen schuld treffen.

Viel mehr hast du dich wegen Ermächtigen zum fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht.

Du hättest dir, so blöd das auch klingt, den Führerschein zeigen lassen müssen.

Im rechtlichen Sinne bist du der Halter des Fahrzeugs und dein Vater hat ausdrücklich DIR das Fahrzeug überlassen, nicht aber deinem Freund.

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Das ist einfach Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wahrscheinlich hohe Geldstrafe, plus Führerscheinsperre.

lg

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Ich finde diese Informationen gehören genauso dazu, wie die Tat selbst oder die Tatbegehung.

Jeder sollte sich selbst ein Bild machen können, aus welchen Reihen wie viele Straftaten begangen werden.
Egal ob der Täter Deutsche, türkisch oder marokkanisch ist.

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Ich kann dir sagen, dass das ignorieren von solchen Personen meist das wirksamste Mittel ist.

Sie wollen sehen wie du dich aufregst und tun alles dafür. Hat ihre Provokation keine Wirkung mehr auf dich, hören sie auf 👍🏻.

Oder du gehst den Weg über die Eltern. Und schilderst denen alle Situationen bis ins kleinste Detail.
Auch mit dem Vorbehalt Strafrechtliche Sanktionen einzuleiten wenn sie ihre Kinder nicht zügeln (also gegen die Kinder/Jugendlichen, insofern diese strafmündig sind), bzw Maßnahmen mit dem Schulleiter.

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Die Polizei war es mit Sicherheit nicht. Ein Zivilfahrzeug wäre möglich, das hätte dir aber keine Signale mit dem Abblendlicht gegeben, sondern Anhaltesignale über eine Polizeikelle oder über verbaute Anhalteeinrichtungen.

Vielleicht wollte euch der Fahrer auf etwas hinweisen, dass ihm aufgefallen ist.

Oder euch anmaulen weshalb ihr das in der Öffentlichkeit macht. (Wäre jetzt null schlimm für mich, aber du weißt ja wie manche ticken).

lg

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