Fahren ohne Fahrerlaubnis - zum 3. Mal erwischt mit Alkohol?

9 Antworten

Warum ist sie so naiv und rechnet nur mit einer Geldstrafe, wenn sie zum wiederholten Male unter Beweis gestellt hat, dass damit keine Verhaltensänderung herbeigeführt werden kann?

Der Strafrahmen von §21 StVG sieht bis zu ein Jahr Haft oder Geldstrafe vor, alles nach dem "oder" zeigt offenkundig keinerlei Wirkung.

Selbst wenn es nur eine Bewährungsstrafe wird, kommt immernoch Absatz 3 ins Spiel:

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
(...)
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Sie kann froh sein, wenn sie erneut mit einer Geldstrafe davon kommt.

Ich hoffe, dass der Führerschein für immer eingezogen wird. Für die Strafe kann sie das Auto verkaufen (wenn es ihr eigenes war), denn dieses wird sie künftig nicht mehr brauchen.

Da zeigt der Staatsanwalt zum Glück kein Erbarmen. Deine Verwandte wird den Rest ihres Lebens zu Fuss gehen oder die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Sie ist ja unbelehrbar.


mit Alkohol 1,9%

Mit 1,9 % Alkohol wäre sie längst tot. Du meinst Promille.

Lebenslang keinen Führerschein und Gefängnisstrafe