Du darfst zwar aktuelle keine Fahrstunden nehmen, weil der Fahrlehrer bei dir nicht als Fahrzeugführer gilt, aber du kannst den Antrag auf Erteilung der neuen Fahrerlaubnisklasse bereits stellen und auch mit den Theoriestunden beginnen. Bis du die fertig hast, ist das Fahrverbot abgelaufen.
Wenn sie grüßen, was relativ häufig vorkommt, dann grüße ich natürlich zurück. Nur weil derjenige in dem Augenblick auf einem Roller sitzt, heißt es ja nicht, dass es kein Biker ist bzw werden will.
Wir haben bei uns in der Gruppe jemanden, der altersbedingt nur noch Roller fährt. Der ist zwar bei den Ausfahrten nicht dabei, aber er ist trotzdem mehr Biker, als es die meißten je sein werden. Früher war er mit der Enduro am Nordkapp, in Südafrika und überall dazwischen. Warum soll ich so jemanden nicht grüßen?
Es gibt ein paar Anbieter, die Kurse für Einzelpersonen anbieten. Natürlich zu entsprechenden Preisen. In Berlin bietet das einer für 300€ an.
Die Frage ist natürlich, ob das nicht noch unangenehmer für dich wäre. In einer Gruppe von zwanzig Leuten bist du einfach nur einer von vielen, bei einem Einzelkurs stehst du zu jeder Minute zu 100% im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.
ein Aufbauseminar zu machen um meinen führerschein weiterhin zu behalten
Demzufolge ging es wohl rein um Probezeitmaßnahmen. Hätte eine so schwerwiegende Tat vorgelegen, dass eine MPU erforderlich gewesen wäre, hätte man diese direkt angeordnet, bevor man dich zum Aufbauseminar geschickt hätte, siehe §2a StVG:
(4) Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 bleibt unberührt; die zuständige Behörde kann insbesondere auch die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalls bereits Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Hält die Behörde auf Grund des Gutachtens seine Nichteignung nicht für erwiesen, so hat sie die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis an einem solchen Kurs nicht bereits teilgenommen hatte. Absatz 3 gilt entsprechend.
Das war bei dir nicht der Fall, das ASF wurde ohne vorherige MPU direkt angeordnet, somit gilt der Regelfall:
(5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden
2. nach Absatz 3, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,
oder wurde die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen, so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.
Beachte, dass die regulären Probezeitmaßnahmen nun nicht mehr für dich gelten. Begehst du nach der Neuerteilung einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird sofort eine MPU angeordnet.
Wenn das Fahrzeug ein digitales Serviceheft hat und die ausführende Werkstatt einen entsprechenden Eintrag beim Wechsel angelegt hat, kann man den natürlich auch wieder auslesen, wobei "man" nicht zwangsläufig mit "jedermann" gleichzusetzen ist.
Das ist die typische VW-Steckerbauform, gibts in allen möglichen Größen, das Prinzip ist immer gleich.
https://www.youtube.com/shorts/PTZirpPiTOQ
ausbildungsnachweis beantragen
Nicht beantragen. Einfordern.
§8 FahrschAusbO:
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 56 Absatz 1 Nummer 23 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person vorsätzlich oder fahrlässig
7. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder bestätigen lässt.
Wenn die Fahrschule den Nachweis nicht ausstellt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, für die sie 1000€ zahlt.
Der Nachweis wird auch nicht irgendeinem Fahrlehrer ausgehändigt, sondern dir persönlich, §6 Abs 2 FahrschAusbO:
(2) Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person dem Fahrschüler die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu bescheinigen. Der Ausbildungsnachweis nach § 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz in Verbindung mit Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ist von dem Inhaber der Fahrschule oder der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person nach Abschluss der Ausbildung zu unterzeichnen und dem Fahrschüler zur Unterschrift vorzulegen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen oder wechselt der Fahrschüler die Fahrschule, sind dem Fahrschüler die absolvierten Ausbildungsteile mit dem Ausbildungsnachweis zu bestätigen. Die Unterzeichnung kann auch elektronisch erfolgen. Der Ausbildungsnachweis ist dem Fahrschüler auszuhändigen oder elektronisch zu übermitteln.
1.2/1.4 TSI? Lies dich unbedingt in die Steuerkettenproblematik bei diesen Motoren ein.
Siehe §29 Abs 7 StVG:
(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.
Beachte aber, dass das nur gilt, wenn es keine weiteren Einträge im zentralen Fahreignungsregister gibt, die Bezug auf die ursprüngliche Tat nehmen.
Hättest du beispielsweise einen Antrag auf Neuerteilung gestellt, die MPU nicht gemacht und die Androhung der Versagung ignoriert, dann wäre ein Verwaltungsakt erlassen worden, der mit neuer Tilgungsfrist ins Fahreignungsregister eingetragen worden wäre, wodurch die ursprüngliche Tat trotz Tilgung weiter vorhaltbar wäre.
Nirgends, da er keine hat:
Viertaktmotor mit hochmoderner Kraftstoffeinspritzung (EFI)
https://www.alpha-mobil.com/Motorroller-Speedstar-FI-50-ccm-EURO-5
Sie kann ja schlecht selbst an ihre Schenkel fassen, da während der Fahrt möglichst beide Hände ans Lenkrad gehören. Der Fahrlehrer sollte vorher natürlich um Erlaubnis fragen. Nicht jeder mag es, wenn jemand einfach sein Essen anfasst.
Als ich meine Ausbildung gemacht habe, hatten wir keinen KFC in der Nähe, wir sind stattdessen zur Kathi und haben traditionsgemäß eine Currywurst gegessen, allerdings direkt vor Ort statt während der Fahrt, so dass es keinen Grund gab, warum er meine Wurst hätte anfassen müssen.
Es gibt zwar keine gesetzliche Vorschrift, welche besagt, dass du sämtliche Themenbereiche in den Theoriestunden durchlaufen musst, aber es gilt laut §6 Abs 1 FahrschAusbO nach wie vor Folgendes:
(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind.
Der "gesetzlich vorgeschriebene Umfang" besagt lediglich:
(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden.
Wenn du also immerzu nur die gleiche Stunde besuchst und dann fragst, was die roten Lichter an Ampeln bedeuten und auf welcher Straßenseite man eigentlich fährt, dann steht es dem Fahrlehrer frei, den Abschluss der Ausbildung nicht zu bestätigen.
wo eine Frau sagt ein Mercedes C Klasse 200€ kosten soll
Es wird keine C-Klasse beworben, sondern ausdrücklich ein CLA, also im Prinzip eine A-Klasse.
Nur wer A2 zwischen dem 19.1.2013 und dem 27.12.2016 erteilt bekommen hat, darf auch Motorräder fahren, die ungedrosselt mehr als 70 kW haben.
Die paar Leute, für die diese Übergangsregelung gilt, haben inzwischen möglicherweise auch schon längst Klasse A.
Es lohnt sich nicht, für sämtliche neue Modelle einen Drosselsatz zu entwickeln und genehmigen zu lassen, wenn 99% der A2-Fahrer damit nichts anfangen können.
Es gibt ein paar Motorrad-Winterreifen, in erster Linie sind die für den Endurobereich gedacht.
Für Chopper beispielsweise wirds wohl nichts passendes geben, die montieren sich dann ein Stützrad:
https://www.youtube.com/watch?v=O1wc4fLGPOU
Das kann jede Behörde unterschiedlich handhaben, eine pauschale Aussage ist nicht möglich.
Es kann sein, dass dir direkt ein vorläufiger Führerschein ausgestellt wird, es kann genauso sein, dass man dich wieder wegschickt und dir eine Benachrichtung zukommen lässt, sobald der neue Führerschein abholbereit ist.
Für welche Variante sich der Sachbearbeiter entscheidet, musst du selbst in Erfahrung bringen.
Unter keinen Umständen wird dein Führerschein eingezogen, solange du den neuen noch nicht abgeholt hast.
Wenn du nach dem Entzug der Faherlaubnis weiterhin fährst, kommt zunächst §21 Abs 3 StVG zur Anwendung. Dein Fahrzeug wird dauerhaft eingezogen und verwertet:
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war
Sowas gibt es nicht, da ein E-Scooter mit Sitz kein Elektrokleinstfahrzeug sein kann.
Die KI-Antworten zu diesem Thema sind durchweg falsch, widersprechen sich teils selbst und sorgen in den letzten Tagen immer wieder für die gleiche Diskussion.
...wird in Deutschland keine Prüfbescheinigung benötigt, solange er unter die Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge fällt
Und genau das ist eben nicht der Fall, wenn das Fahrzeug einen Sitz hat. Rechtsgrundlage ist weder Google noch ChatGPT, sondern die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung in Verbindung mit der Fahrerlaubnisverordnung.
§4 FeV:
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
1a. Elektrokleinstfahrzeuge nach § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
§1 Abs 1 eKFV:
(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
Da ein Fahrzeug mit Sitz kein "Fahrzeug ohne Sitz" sein kann, kann das Fahrzeug kein Elektrokleinstfahrzeug nach § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sein, bleibt somit nur noch die EInstufung in die nächsthöhere Kategorie, Mofa bis 25 km/h.
Ein solches Mofa ist fahrerlaubnisfrei, siehe §4 Abs 1 Nr 1 FeV, obiges Zitat, allerdings wird dafür eine Prüfbescheinigung benötigt, siehe §5 FeV.
Selbst auf der Seite, welche die KI verlinkt, steht ausdrücklich "Fahrzeug ohne Sitz".
wieso nicht gleich eins was nur 2 hat
BMW Monotracer.
und eins nur 1
Dynasphere.
Fünf Sekunden Google:
https://www.outdoordreams.eu/Joyor-E-Scooter-Y8-S.html?language=de
https://german.alibaba.com/product-detail/Best-selling-10-inch-electric-scooter-1600082875853.html
https://de.aliexpress.com/item/1005005879381665.html
https://levas.me/de/auto-motorrad/roller-zusammenklappbarer-elektroroller-mit-600-w.html
Die Hälfte wahrscheinlich ohne Zulassung, aber danach wurde auch nicht gefragt.