Du bekommst leider keinen Punkt.
Es gibt drei mögliche Tatbestände bei erloschener Betriebserlaubnis.
Das "normale" Erlöschen, Tatbestandsnummer 319500:
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
70,00€
Das Erlöschen mit Umweltbeeinträchtigung, Tatbestandsnummer 319609:
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214b.2 BKat
90,00€
Sowie das Erlöschen mit Beeinträchtigung der Sicherheit, TbNR 319606:
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214a.2 BKat
B - 1 - 90,00€
Einen Punkt gibt es nur für die letzte Variante, die Inbetriebnahme trotz beeinträchtigter Verkehrssicherheit.
Dein Umbau beeinträchtigt nicht die Verkehrssicherheit, sondern die Umwelt. Dafür gibt es keinen Punkt, dir wird der falsche Tatbestand vorgeworfen.